Unterlagen zum automatisierten Löschen von E-Mails von FragDenStaat

- Unterlagen (E-Mails, Vermerke etc.) zum automatisierten Löschen von E-Mails von FragDenStaat an Ihre Behörde

Hintergrund: https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-bali-doner-kebap-house-schwabisch-hall/426380/anhang/2019-09-30-bestatigung-antrag_geschwaerzt.pdf

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  • Datum
    4. Oktober 2019
  • Frist
    3. November 2019
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Johannes Filter
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Unterla…
An Landratsamt Schwäbisch Hall - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Unterlagen zum automatisierten Löschen von E-Mails von FragDenStaat [#167861]
Datum
4. Oktober 2019 23:12
An
Landratsamt Schwäbisch Hall - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Unterlagen (E-Mails, Vermerke etc.) zum automatisierten Löschen von E-Mails von FragDenStaat an Ihre Behörde Hintergrund: https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-bali-doner-kebap-house-schwabisch-hall/426380/anhang/2019-09-30-bestatigung-antrag_geschwaerzt.pdf
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Landratsamt Schwäbisch Hall - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
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Johannes Filter
AW: [#167861] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Klärung. Mit freundlichen Grüßen Johannes…
An Landratsamt Schwäbisch Hall - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: [#167861]
Datum
13. Oktober 2019 14:15
An
Landratsamt Schwäbisch Hall - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Klärung. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 167861 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>