Unterlagen zum Brand am Werkzeugmaschinenlabor (WZL) der RWTH Aachen

Die Aachener Zeitung vom 18.03.2016 berichtet: „Die Aachener Polizei hat ihre Ermittlungen zur Brandursache beim Werkzeugmaschinenlabor (WZL) der RWTH eingestellt. [...] Die Akten seien an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden.“

In dem Artikel ist außerdem zu lesen: „Ein von den Brandermittlern beauftragter Sachverständiger sei zu dem Ergebnis gekommen, [...] dass nicht zu bestimmen sei, ob Brandstiftung oder ein technischer Defekt die Ursache gewesen ist.“

Bitte übersenden Sie mir eine Übersicht/eine Auflistung/ein Inhaltsverzeichnis oder ein entsprechendes Dokument, das eine Übersicht der an die Staatsanwaltschaft abgegebenen Akten enthält. Bitte übersenden Sie mir außerdem den Abschlussbericht o. ä. des im Artikel beauftragten Sachverständigen.

Ich bedanke mich bereits im Voraus recht herzlich bei Ihnen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. September 2016
  • Frist
    21. Oktober 2016
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zum Brand am Werkzeugmaschinenlabor (WZL) der RWTH Aachen [#17880]
Datum
18. September 2016 14:41
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Aachener Zeitung vom 18.03.2016 berichtet: „Die Aachener Polizei hat ihre Ermittlungen zur Brandursache beim Werkzeugmaschinenlabor (WZL) der RWTH eingestellt. [...] Die Akten seien an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden.“ In dem Artikel ist außerdem zu lesen: „Ein von den Brandermittlern beauftragter Sachverständiger sei zu dem Ergebnis gekommen, [...] dass nicht zu bestimmen sei, ob Brandstiftung oder ein technischer Defekt die Ursache gewesen ist.“ Bitte übersenden Sie mir eine Übersicht/eine Auflistung/ein Inhaltsverzeichnis oder ein entsprechendes Dokument, das eine Übersicht der an die Staatsanwaltschaft abgegebenen Akten enthält. Bitte übersenden Sie mir außerdem den Abschlussbericht o. ä. des im Artikel beauftragten Sachverständigen. Ich bedanke mich bereits im Voraus recht herzlich bei Ihnen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Aachen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für ihre M…
Von
Polizeipräsidium Aachen
Betreff
Betreff: WG: Unterlagen zum Brand am Werkzeugmaschinenlabor (WZL) der RWTH Aachen [#17880]
Datum
19. September 2016 10:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für ihre Mail. Mit ihrem Einverständnis habe ich ihre Mail unverzüglich an die zuständige Staatsanwaltschaft in Aachen weitergeleitet. Wie sie schon festgestellt haben, sind die Ermittlungsakten an die Abteilung 402 der Staatsanwaltschaft in Aachen (Aktenzeichen 402UJs255/16) abgegeben worden. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Staatsanwalt, Herrn Dr. Petersdorf, bitte ich sie, dort ein Akteneinsichtsgesuch zu stellen. Falls sie noch Fragen haben, erreichen sie mich gerne unter der u.a. Rufnummer. Freundliche Grüße

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<< Anfragesteller:in >>
Einen schönen guten Morgen Herr Menke, haben Sie vielen Dank für Ihre sehr schnelle Antwort. Ich habe mich in der…
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
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Betreff
AW: Betreff: WG: Unterlagen zum Brand am Werkzeugmaschinenlabor (WZL) der RWTH Aachen [#17880]
Datum
20. September 2016 07:13
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
Einen schönen guten Morgen Herr Menke, haben Sie vielen Dank für Ihre sehr schnelle Antwort. Ich habe mich in der Sache an die Staatsanwaltschaft Aachen gewandt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17880 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>