Unterlagen zum Cyberangriff auf den Deutschen Bundestag

alle Dokumente (Berichte, Aktenvermerke, Protokolle, ...), die dem BSI zum Cyberangriff auf den Deutschen Bundestag im Sommer 2015 vorliegen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. März 2016
  • Frist
    16. April 2016
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Anna Biselli
Anna Biselli
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Dokumente (…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Anna Biselli
Betreff
Unterlagen zum Cyberangriff auf den Deutschen Bundestag [#16008]
Datum
15. März 2016 14:21
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Dokumente (Berichte, Aktenvermerke, Protokolle, ...), die dem BSI zum Cyberangriff auf den Deutschen Bundestag im Sommer 2015 vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Anna Biselli <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anna Biselli << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
13. April 2016
Status
Anfrage abgeschlossen