Unterlagen zum "Ersten Europäischen Mauerfall"

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Sämtliche Unterlagen Ihrer Behörde zum "Ersten Europäischen Mauerfall",z.B. die an die Verbindungsbeamten anderer Länder (Bulgarien, Griechenland etc.) weitergegebenen Berichte oder Informationen über die Kunstaktion des "Zentrums für Politische Schönheit".

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. Januar 2015
  • Frist
    6. Februar 2015
  • Kosten dieser Information:
    45,00 Euro
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Unterl…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zum "Ersten Europäischen Mauerfall" [#8293]
Datum
3. Januar 2015 22:39
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Unterlagen Ihrer Behörde zum "Ersten Europäischen Mauerfall",z.B. die an die Verbindungsbeamten anderer Länder (Bulgarien, Griechenland etc.) weitergegebenen Berichte oder Informationen über die Kunstaktion des "Zentrums für Politische Schönheit".
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskriminalamt
Ihr Antrag nach dem IFG vom 03.01.2015 - V 2015-0000759191 Betreff: Ihr Antrag nach dem IFG vom 03.01.2015…
Von
Bundeskriminalamt
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG vom 03.01.2015 - V 2015-0000759191
Datum
22. Januar 2015 07:52
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
Eingangsbesttigung.pdf
114,1 KB
Betreff: Ihr Antrag nach dem IFG vom 03.01.2015 Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie das Dokument in der Anlage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 03.01.2015 - V 2015-0000759191 [#8293] Sehr geehrte Damen und Herren, ich halte …
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 03.01.2015 - V 2015-0000759191 [#8293]
Datum
22. Januar 2015 18:08
An
Bundeskriminalamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich halte meinen IFG-Antrag aufrecht, bin aber mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden, so dass KEIN Beteiligungsverfahren durchgeführt werden muss. Mit den Kosten in Höhe von ca. 45 Euro bin ich ebenfalls einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8293 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundeskriminalamt
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - hier: Übersendung von Unterlagen zum "Ersten Europäischen Mauerfall"
Von
Bundeskriminalamt
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Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - hier: Übersendung von Unterlagen zum "Ersten Europäischen Mauerfall"
Datum
2. Februar 2015
Status
Anfrage abgeschlossen