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Unterlagen zum Gelände des deutschen Giftgas-Produzenten ORGACID GmbH in Halle/Ammendorf

alle Unterlagen zum Gelände des deutschen Giftgas-Produzenten ORGACID GmbH in Halle/Ammendorf bzw. damit in Zusammenhang stehenden Vorgängen (z.B. Gutachten für eine Sanierung, Korrespondenz mit anderen Stellen).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. April 2018
  • Frist
    8. Mai 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Unterlagen …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zum Gelände des deutschen Giftgas-Produzenten ORGACID GmbH in Halle/Ammendorf [#28681]
Datum
6. April 2018 20:21
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen zum Gelände des deutschen Giftgas-Produzenten ORGACID GmbH in Halle/Ammendorf bzw. damit in Zusammenhang stehenden Vorgängen (z.B. Gutachten für eine Sanierung, Korrespondenz mit anderen Stellen).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Ihre Anfrage …
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Unterlagen zum Gelände des deutschen Giftgas-Produzenten ORGACID GmbH in Halle/Ammendorf [#28681]
Datum
24. April 2018 13:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Ihre Anfrage "Unterlagen zum Gelände des deutschen Giftgas-Produzenten ORGACID GmbH in Halle/Ammendorf" Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 6. April 2018, in der Sie um Zusendung von Unterlagen zum Gelände des deutschen Giftgas-Produzenten ORGACID GmbH in Halle/Ammendorf nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten, auf die ich Ihnen gerne antworte. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Leider sind die von Ihnen gewünschten Umweltinformationen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit nicht vorhanden. Ich möchte Sie aber nach § 4 Abs. 3 UIG darauf hinweisen, dass möglicherweise die Stadt Halle/Saale als zuständige untere Bodenschutzbehörde (Stadt Halle (Saale), Fachbereich Umwelt, Untere Bodenschutzbehörde, 06100 Halle (Saale), Marktplatz 1, <<E-Mail-Adresse>> über Unterlagen verfügt. Da Sie ausdrücklich der Weitergabe ihrer Daten an Dritte widersprochen haben, stelle ich Ihnen anheim, den Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen bei dieser Stelle erneut zu stellen. Mit freundlichen Grüßen