Unterlagen zum Kiesabbau der Kieswerk Ottendorf-Okrilla GmbH & Co. KG.

Unterlagen im Zusammenhang mit Kiesabbau der Kieswerk Ottendorf-Okrilla GmbH & Co. KG. Ottendorf-Okrilla und Würschnitz.

- Unterlagen zu Rodung von Gemarkung Laußnitz, Flurstück 1217 und 1222
- diesbezügliche Kommunikation mit Dritten (insb. KBO, Ämter, Ministerien, Gemeinden, Staatsbetrieb Sachsenforst)
- Anforderungen von Spezialeinheiten der Polizei
- Nachweise über Verunreinigungen des Waldes durch die Versammlungsteilnehmer
- alle Unterlagen zur Versammlung "Heibo bleibt – Unser Wald bleibt und wir auch!“

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. Dezember 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
  • Kosten dieser Information:
    60,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen im Zusammen…
An Sächsisches Oberbergamt Freiberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zum Kiesabbau der Kieswerk Ottendorf-Okrilla GmbH & Co. KG. [#266427]
Datum
28. Dezember 2022 13:15
An
Sächsisches Oberbergamt Freiberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen im Zusammenhang mit Kiesabbau der Kieswerk Ottendorf-Okrilla GmbH & Co. KG. Ottendorf-Okrilla und Würschnitz. - Unterlagen zu Rodung von Gemarkung Laußnitz, Flurstück 1217 und 1222 - diesbezügliche Kommunikation mit Dritten (insb. KBO, Ämter, Ministerien, Gemeinden, Staatsbetrieb Sachsenforst) - Anforderungen von Spezialeinheiten der Polizei - Nachweise über Verunreinigungen des Waldes durch die Versammlungsteilnehmer - alle Unterlagen zur Versammlung "Heibo bleibt – Unser Wald bleibt und wir auch!“
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266427 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266427/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sächsisches Oberbergamt Freiberg
Kiessandtagebau Würschnitz (8543) / Antrag auf Informationszugang - Eingangsbestätigung Sehr << Antragstelle…
Von
Sächsisches Oberbergamt Freiberg
Betreff
Kiessandtagebau Würschnitz (8543) / Antrag auf Informationszugang - Eingangsbestätigung
Datum
10. Januar 2023 09:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übergeben wir Ihnen unser heutiges Schreiben zu Ihrem o. g. Auskunftsersuchen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Kiessandtagebau Würschnitz (8543) / Antrag auf Informationszugang - Eingangsbestätigung [#266427] Guten Tag, …
An Sächsisches Oberbergamt Freiberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kiessandtagebau Würschnitz (8543) / Antrag auf Informationszugang - Eingangsbestätigung [#266427]
Datum
28. Januar 2023 10:28
An
Sächsisches Oberbergamt Freiberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich bitte Sie, Zustimmung zu erfragen, bevor Kosten entstehen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266427 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266427/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Kiessandtagebau Würschnitz (8543) / Antrag auf Informationszugang - Eingangsbestätigung [#266427] Guten Tag, …
An Sächsisches Oberbergamt Freiberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kiessandtagebau Würschnitz (8543) / Antrag auf Informationszugang - Eingangsbestätigung [#266427]
Datum
4. Februar 2023 16:50
An
Sächsisches Oberbergamt Freiberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zum Kiesabbau der Kieswerk Ottendorf-Okrilla GmbH & Co. KG.“ vom 28.12.2022 (#266427) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Kiessandtagebau Würschnitz (8543) / Antrag auf Informationszugang - Eingangsbestätigung [#266427] Guten Tag, …
An Sächsisches Oberbergamt Freiberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kiessandtagebau Würschnitz (8543) / Antrag auf Informationszugang - Eingangsbestätigung [#266427]
Datum
4. Februar 2023 16:50
An
Sächsisches Oberbergamt Freiberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zum Kiesabbau der Kieswerk Ottendorf-Okrilla GmbH & Co. KG.“ vom 28.12.2022 (#266427) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Sächsisches Oberbergamt Freiberg
AW: Kiessandtagebau Würschnitz (8543) / Antrag auf Informationszugang - Eingangsbestätigung [#266427] Sehr <<…
Von
Sächsisches Oberbergamt Freiberg
Betreff
AW: Kiessandtagebau Würschnitz (8543) / Antrag auf Informationszugang - Eingangsbestätigung [#266427]
Datum
8. Februar 2023 07:40
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail vom 4. Februar 2023, mit welcher Sie die Überschreitung der Frist zur Gewährung von Umweltinformationen in o. g. Verfahren geltend machen und um Information bezüglich des Standes Ihrer Anfrage bitten, haben wir erhalten. Das von Ihnen angestrengte Verfahren befindet sich in Bearbeitung. Wie mit unserer Eingangsbestätigung vom 10. Januar 2023 mitgeteilt, sind nach Zusammenstellung der Unterlagen diese von der betroffenen Bergbauunternehmerin bezüglich schutzwürdiger Belange nach § 6 Abs. 1 SächsUIG; § 6 i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 10, 19 SächsTranspG zu prüfen. Anschließend erfolgt die Prüfung hinsichtlich zu schützender öffentlicher Belange (vgl. § 5 SächsUIG; §§ 5, 12 Abs. 3 Satz 2 SächsTranspG) und die Erstellung des entsprechenden Bescheides. Das Verfahren wird seitens des Sächsischen Oberbergamtes derzeit wie beschrieben geführt. Bezüglich der von Ihnen geltend gemachten Fristüberschreitung verweisen wir ebenfalls auf unsere Eingangsbestätigung vom 10. Januar 2023. Dort hatten wir bereits mitgeteilt, dass der Zugang innerhalb eines Monats nicht garantiert werden kann, auf § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SächsUIG bzw. § 12 Abs. 2 Satz 1 SächsTranspG wurde dabei hingewiesen. Es wird damit diesseits von einer Frist bis zum 28. Februar 2023 (2 Monate ausgehend vom Eingang des Antrages am 28. Dezember 2022) ausgegangen. Mit freundlichen Grüßen
Sächsisches Oberbergamt Freiberg
AW: Kiessandtagebau Würschnitz (8543) / Antrag auf Informationszugang - Eingangsbestätigung [#266427] Sehr <<…
Von
Sächsisches Oberbergamt Freiberg
Betreff
AW: Kiessandtagebau Würschnitz (8543) / Antrag auf Informationszugang - Eingangsbestätigung [#266427]
Datum
21. Februar 2023 13:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 28. Januar 2023 baten Sie um Einholung Ihrer Zustimmung, bevor im o. g. Verfahren Kosten entstehen. Vor diesem Hintergrund teilen wir Ihnen hiermit mit, dass für das von Ihnen angestrengte Verfahren nach derzeitigem Stand Verwaltungskosten in Höhe von ca. 50 – 65 € anfallen werden. Wir weisen darauf hin, dass die Entstehung der Verwaltungskosten nicht von Ihrer Zustimmung abhängig ist – diese ist weder erforderlich noch gesetzlich vorgesehen. Die Verwaltungskosten fallen vielmehr bereits durch die Bearbeitung des Verfahrens an. Sollten Sie insofern von der Bearbeitung des o. g. UIG-Verfahrens Abstand nehmen wollen, bitten wir um entsprechende Rückmeldung. Wir erbitten Ihre Rückmeldung, angesichts der alsbald auslaufenden UIG-Frist und der dann zu ergehenden Entscheidung, bezüglich der Rücknahme oder Aufrechterhaltung Ihres Antrages bis zum 24. Februar 2023. Mit freundlichen Grüßen

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Sächsisches Oberbergamt Freiberg
Kiessandtagebau Würschnitz (8543) / Antrag auf Informationszugang - Übergabe Bescheid vorab und Hinweise [#266427]…
Von
Sächsisches Oberbergamt Freiberg
Betreff
Kiessandtagebau Würschnitz (8543) / Antrag auf Informationszugang - Übergabe Bescheid vorab und Hinweise [#266427]
Datum
28. März 2023 12:30
Status
Sehr << Antragsteller:in >> mit Bescheid vom heutigen Tag hat das Sächsische Oberbergamt über Ihren Antrag auf Informationszugang nach SächsTranspG/SächsUIG/VIG (Frag den Staat-Anfragenr. 266427) entschieden. Der Bescheid wird Ihnen im Original auf dem Postweg zugestellt. Zu Ihrem Antrag möchten wir Ihnen noch folgende Hinweise gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 SächsUIG geben: - Themenbereich Rodung: Nach unserer Information erfolgen die Fällarbeiten durch den Staatsbetrieb Sachsenforst. Im Vorfeld der Fällarbeiten erfolgte seitens der Oberen Forstbehörde die Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Bautzen. Die genehmigungsrechtliche Situation betreffend die angesprochene Rodung ist hingegen nicht bergrechtlich geregelt; dem Sächsischen Oberbergamt liegen keine weiteren, als die übergebenen, Informationen diesbezüglich vor. Sollten Sie darüber hinausgehende Informationen benötigen, verweisen wir hiermit an die genannten, zuständigen Institutionen. - Themenbereich Anforderung von Spezialeinheiten der Polizei: Das Sächsische Oberbergamt ist nicht zuständig für die im Zusammenhang mit den Rodungen erforderliche Anforderung von Spezialeinheiten der Polizei. Wir weisen entsprechend darauf hin, dass Ansprechpartner für ein entsprechendes Einsichtsgesuch vielmehr die zuständige Polizeidienststelle bzw. die zuständige Versammlungsbehörde ist. Unter dem folgenden passwortgeschützten SiDaS-Link stehen Ihnen die im Ergebnis der Prüfung zusammengestellten und im Bescheid unter Tenor-Ziffer 1 des Bescheides genannten Unterlagen zur Verfügung: https://sidas21.extranet.sachsen.de/public/download-shares/dMYJUUCTSvNB5i9VYtmUjLNCFF3IJ50f (verfügbar bis 28. April 2023). Das Passwort zum bezeichneten Link erhalten Sie aus Sicherheitsgründen mit dem Anschreiben zur Zustellung des Bescheides auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen