Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* die Liste über die spezifischen Aufsichtsbehörden, die im Protokoll der 100. Datenschutzkonferenz unter TOP 15 erwähnt wird, sowohl in der Fassung der erwähnten E-Mail vom 12. November 2020 als auch in ihrer aktuellen Fassung. Bitte schicken Sie mir außerdem die erwähnte E-Mail vom 12. November 2020 zu (Inhalt genügt, Verteiler kann geschwärzt werden, falls dadurch Drittbeteiligungsverfahren vermieden werden können).
* das Protokoll des Austauschs der Datenschutzkonferenz mit den spezifischen Aufsichtsbehörden, der per Videokonferenz am 21. Oktober 2020 stattgefunden hat. (Erwähnt in TOP 27 des Protokolls der 100. DSK).
Gerne können Sie personenbezogene Daten jeweils großzügig schwärzen, sofern nötig, und weitere Maßnahmen treffen, um Drittbeteiligungsverfahren zu vermeiden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Felix Neumann
Anfragenr: 214121
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Felix Neumann
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