Antrag nach dem SächsUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* die Liste über die spezifischen Aufsichtsbehörden, die im Protokoll der 100. Datenschutzkonferenz unter TOP 15 erwähnt wird, sowohl in der Fassung der erwähnten E-Mail vom 12. November 2020 als auch in ihrer aktuellen Fassung. Bitte schicken Sie mir außerdem die erwähnte E-Mail vom 12. November 2020 zu.
* das Protokoll des Austauschs der Datenschutzkonferenz mit den spezifischen Aufsichtsbehörden, der per Videokonferenz am 21. Oktober 2020 stattgefunden hat. (Erwähnt in TOP 27 des Protokolls der 100. DSK).
Gerne können Sie personenbezogene Daten jeweils schwärzen, sofern nötig.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Felix Neumann
Anfragenr: 212461
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Postanschrift
Felix Neumann
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