Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte
<< Anrede >>
bitte senden Sie mir
Folgendes zu:
- alle Unterlagen, die sich mit dem Antrag von RWE zur Räumung des Hambacher Forsts vom 2. Juli 2018 beschäftigen. Das schließt auch die Kommunikation mit RWE mit ein. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Anbei ein paar Hintergrundinformationen:
2. Juli: Der Energiekonzern RWE, Betreiber des Tagebaus Hambach, stellt bei der Aachener Polizei, der Stadt Kerpen und der Gemeinde Merzenich den Antrag, die Baumhäuser im Hambacher Forst zu räumen, damit die Rodung am 1. Oktober planmäßig beginnen kann.
1. August: Sowohl die Stadt Kerpen als auch das für die Gemeinde Merzenich zuständige Bauamt des Kreises Düren lehnen den Antrag ab.
3. September: Auch die Aachener Polizei lehnt nun den Antrag von RWE auf Räumung des Forsts vom 2. Juli mangels Zuständigkeit ab.
https://www.aachener-zeitung.de/nrw-region/braunkohle/rwe-bestellte-raeumung-der-baumhaeuser-im-hambacher-forst_aid-38048627
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter
<<E-Mail-Adresse>>