Unterlagen zum Räumungsersuchen von RWE im Hambacher Forst

- alle Unterlagen, die sich mit dem Antrag von RWE zur Räumung des Hambacher Forsts vom 2. Juli 2018 beschäftigen. Das schließt auch die Kommunikation mit RWE mit ein. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Anbei ein paar Hintergrundinformationen:

2. Juli: Der Energiekonzern RWE, Betreiber des Tagebaus Hambach, stellt bei der Aachener Polizei, der Stadt Kerpen und der Gemeinde Merzenich den Antrag, die Baumhäuser im Hambacher Forst zu räumen, damit die Rodung am 1. Oktober planmäßig beginnen kann.

1. August: Sowohl die Stadt Kerpen als auch das für die Gemeinde Merzenich zuständige Bauamt des Kreises Düren lehnen den Antrag ab.

3. September: Auch die Aachener Polizei lehnt nun den Antrag von RWE auf Räumung des Forsts vom 2. Juli mangels Zuständigkeit ab.

https://www.aachener-zeitung.de/nrw-region/braunkohle/rwe-bestellte-raeumung-der-baumhaeuser-im-hambacher-forst_aid-38048627

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Juni 2019
  • Frist
    23. Juli 2019
  • 4 Follower:innen
Johannes Filter
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Kommunalverwaltung Kerpen Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Unterlagen zum Räumungsersuchen von RWE im Hambacher Forst [#151890]
Datum
21. Juni 2019 00:24
An
Kommunalverwaltung Kerpen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Unterlagen, die sich mit dem Antrag von RWE zur Räumung des Hambacher Forsts vom 2. Juli 2018 beschäftigen. Das schließt auch die Kommunikation mit RWE mit ein. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Anbei ein paar Hintergrundinformationen: 2. Juli: Der Energiekonzern RWE, Betreiber des Tagebaus Hambach, stellt bei der Aachener Polizei, der Stadt Kerpen und der Gemeinde Merzenich den Antrag, die Baumhäuser im Hambacher Forst zu räumen, damit die Rodung am 1. Oktober planmäßig beginnen kann. 1. August: Sowohl die Stadt Kerpen als auch das für die Gemeinde Merzenich zuständige Bauamt des Kreises Düren lehnen den Antrag ab. 3. September: Auch die Aachener Polizei lehnt nun den Antrag von RWE auf Räumung des Forsts vom 2. Juli mangels Zuständigkeit ab. https://www.aachener-zeitung.de/nrw-region/braunkohle/rwe-bestellte-raeumung-der-baumhaeuser-im-hambacher-forst_aid-38048627
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Johannes Filter
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zum Räumungsersuchen von RWE …
An Kommunalverwaltung Kerpen Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Unterlagen zum Räumungsersuchen von RWE im Hambacher Forst [#151890]
Datum
31. Juli 2019 01:57
An
Kommunalverwaltung Kerpen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zum Räumungsersuchen von RWE im Hambacher Forst“ vom 21.06.2019 (#151890) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 151890 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Johannes Filter
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zum Räumungsersuchen von RWE …
An Kommunalverwaltung Kerpen Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Unterlagen zum Räumungsersuchen von RWE im Hambacher Forst [#151890]
Datum
30. August 2019 14:45
An
Kommunalverwaltung Kerpen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zum Räumungsersuchen von RWE im Hambacher Forst“ vom 21.06.2019 (#151890) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 39 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 151890 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Kerpen
Sehr geehrter Herr Filter, Ihre Anfrage wurde an den Datenschutzbeauftragten der Kolpingstadt Kerpen, Herrn Nimt…
Von
Kommunalverwaltung Kerpen
Betreff
AW: Unterlagen zum Räumungsersuchen von RWE im Hambacher Forst [#151890]
Datum
5. September 2019 17:33
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Filter, Ihre Anfrage wurde an den Datenschutzbeauftragten der Kolpingstadt Kerpen, Herrn Nimtz, weitergeleitet und wird durch diesen in Kürze beantwortet. Bitte richten Sie eventuelle Nachfragen hierzu direkt an Herrn Nimtz unter der Mailanschrift <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> oder telefonisch unter der Rufnummer (02237)58-382. Herr Nimtz ist ab dem 23.09.2019 wieder im Dienst. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Kerpen
Sehr geehrter Herr Filter, zunächst bitte ich die urlaubsbedingt verspätete Antwort auf Ihre IFG-Anfrage zu ents…
Von
Kommunalverwaltung Kerpen
Betreff
Unterlagen zum Räumungsersuchen von RWE im Hambacher Forst [#151890]
Datum
11. Oktober 2019 11:57
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Filter, zunächst bitte ich die urlaubsbedingt verspätete Antwort auf Ihre IFG-Anfrage zu entschuldigen. Anbei übersende ich Ihnen die hier vorliegenden Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem Räumungsersuchen von RWE Power vom 02.07.2019 standen. Mit freundlichen Grüßen

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Johannes Filter
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Informationen. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter …
An Kommunalverwaltung Kerpen Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Unterlagen zum Räumungsersuchen von RWE im Hambacher Forst [#151890]
Datum
11. Oktober 2019 18:56
An
Kommunalverwaltung Kerpen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Informationen. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 151890 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>