Unterlagen zum Umgang mit Whistleblower

- Unterlagen zum Umgang mit Whistleblower innerhalb der Bundeswehr als auch Ihrer Behörde

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Oktober 2019
  • Frist
    5. November 2019
  • 0 Follower:innen
Johannes Filter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Unterlage…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Unterlagen zum Umgang mit Whistleblower [#167678]
Datum
2. Oktober 2019 03:52
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Unterlagen zum Umgang mit Whistleblower innerhalb der Bundeswehr als auch Ihrer Behörde
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1149 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 02.10.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: "Unterlagen zum Umgang mit Whistleblower"
Datum
8. Oktober 2019 11:10
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1149 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 02.10.2019 (s.u.) Sehr geehrter Herr Filter, ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 2. Oktober 2019. Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1149 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1149 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 02.10…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: "Unterlagen zum Umgang mit Whistleblower"
Datum
16. Oktober 2019 13:30
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1149 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 02.10.2019 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1149 vom 08.10.2018 Sehr geehrter Herr Filter, zu Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 2. Oktober 2019 (Bezug 1.) kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Der Referatsleiter R III 2 ES fungiert als Ansprechperson für Korruptionsprävention im Bundesministerium der Verteidigung gemäß Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung. Bei Hinweisen auf eine mögliche, wirtschaftliche Schädigung der Bundeswehr (z.B. durch Korruptions- oder Wirtschaftsstraftaten) untersucht BMVg R III 2 ES diese Sachverhalte im Rahmen von Verwaltungsermittlungen und leitet diese, bei Vorliegen eines konkreten Verdachtes, an die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft weiter. Im Rahmen von Verwaltungsermittlungen arbeitet das Referat R III 2 ES mit verschiedenen Stellen des Geschäftsbereiches des BMVg zusammen. Alle Mitarbeiter der Bundeswehr sowie externe Personen können sich ohne Einhaltung des Dienstweges an das Referat R III 2 ES wenden und verdächtige Sachverhalte persönlich, per Mail, Post, telefonisch, per Fax, anonym oder unter Nennung der eigenen Identität zur Kenntnis geben. Die Aufnahme von Ermittlungen erfolgt sowohl bei anonymen wie auch bei namentlich unterlegten Meldungen unter größtmöglichem Schutz für die meldenden Personen vor etwaigen Repressalien. Erbittet ein Mitarbeiter oder ein sonstiger Meldender, anonym zu verbleiben, wird dies im Rahmen der geltenden organisatorischen, fachlichen und dienstlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Ein vollumfänglicher Whistleblowerschutz mit Gewährleistung der Anonymität kann insbesondere vor dem Hintergrund der Offenbarungspflicht gegenüber den Strafverfolgungsbehörden nicht gewährleistet werden. Darüber hinaus liegen keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen

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Johannes Filter
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter A…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Antwort: "Unterlagen zum Umgang mit Whistleblower" [#167678]
Datum
16. Oktober 2019 13:32
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 167678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>