Unterlagen zur Beantragung der nachträglichen Einordnung des sechs- bzw. achtstreifigen Ausbaus der A4 in den Bundesverkehrswegeplan

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Zu den vier Teilabschnitten (achtstreifger Ausbau der A4 vom Autobahndreick Nossen (A14) bis zum Autobahndreieck Dresden-West (A17), 18,2 km Länge; achtstreifger Ausbau der A4 vom Autobahndreieck Dresden-West (A17) bis zum Autobahndreieck Dresden-Nord (A13), 14,2 km Länge; sechstreifger Ausbau der A4 vom Autobahndreieck Dresden-Nord (A13) bis zur Anschlussstelle Pulsnitz (S95), 15,3 km Länge; sechsstreifger Ausbau der A4 zwischen der Anschlussstelle (AS) Pulsnitz und der AS Bautzen-Ost, 38 km Länge) auf denen die A4 in Sachsen ausgebaut werden soll:

- Beschreibung und Begründung der vier beantragten Abschnitte: die Bestandsanalyse, die Ziele, Alternativen und Alternativenprüfungen, Bedarfsbegründung, verkehrliche und raumordnerische Bedeutung, zu erwartende Umweltauswirkungen, wie sie zuständigen Bundesbehörden zur Beantragung übermittelt wurden.
- die detaillierte Kostenermittlung nach Anweisung zur Kostenermittlung und Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen (AKVS) mit Einschätzung des technischen Aufwandes (u.a. Umbau von Anschlussstellen, Abstimmung mit der Landeshauptstadt Dresden insbesondere am Autobahndreieck Dresden-Nord, detaillierte Betrachtung von Ingenieurbauwerken und Lärmschutzmaßnahmen, ermittelte Gesamtkosten entsprechend dem Prinzip der Bewertung zum BVWP aufgeteilt in Erhaltungs- und Neubaukosten)
- alle Berichte und Einschätzungen zu den zu erwartenden Umweltauswirkungen: dies beinhaltet die Beschreibung der möglichen betroffenen Schutzgebiete und die Auswirkungen der Baumaßnahme darauf
- Planunterlagen (Lagepläne, Höhenpläne, Pläne zu den Umweltindikatoren mit Schutzgebieten und geschätzten Schutzmaßnahmen z. B. Lärmschutzwänden)

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. November 2022
  • Frist
    23. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
Martin Ahlfeld
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zu den vier Teila…
An DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Details
Von
Martin Ahlfeld
Betreff
Unterlagen zur Beantragung der nachträglichen Einordnung des sechs- bzw. achtstreifigen Ausbaus der A4 in den Bundesverkehrswegeplan [#263663]
Datum
21. November 2022 11:35
An
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zu den vier Teilabschnitten (achtstreifger Ausbau der A4 vom Autobahndreick Nossen (A14) bis zum Autobahndreieck Dresden-West (A17), 18,2 km Länge; achtstreifger Ausbau der A4 vom Autobahndreieck Dresden-West (A17) bis zum Autobahndreieck Dresden-Nord (A13), 14,2 km Länge; sechstreifger Ausbau der A4 vom Autobahndreieck Dresden-Nord (A13) bis zur Anschlussstelle Pulsnitz (S95), 15,3 km Länge; sechsstreifger Ausbau der A4 zwischen der Anschlussstelle (AS) Pulsnitz und der AS Bautzen-Ost, 38 km Länge) auf denen die A4 in Sachsen ausgebaut werden soll: - Beschreibung und Begründung der vier beantragten Abschnitte: die Bestandsanalyse, die Ziele, Alternativen und Alternativenprüfungen, Bedarfsbegründung, verkehrliche und raumordnerische Bedeutung, zu erwartende Umweltauswirkungen, wie sie zuständigen Bundesbehörden zur Beantragung übermittelt wurden. - die detaillierte Kostenermittlung nach Anweisung zur Kostenermittlung und Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen (AKVS) mit Einschätzung des technischen Aufwandes (u.a. Umbau von Anschlussstellen, Abstimmung mit der Landeshauptstadt Dresden insbesondere am Autobahndreieck Dresden-Nord, detaillierte Betrachtung von Ingenieurbauwerken und Lärmschutzmaßnahmen, ermittelte Gesamtkosten entsprechend dem Prinzip der Bewertung zum BVWP aufgeteilt in Erhaltungs- und Neubaukosten) - alle Berichte und Einschätzungen zu den zu erwartenden Umweltauswirkungen: dies beinhaltet die Beschreibung der möglichen betroffenen Schutzgebiete und die Auswirkungen der Baumaßnahme darauf - Planunterlagen (Lagepläne, Höhenpläne, Pläne zu den Umweltindikatoren mit Schutzgebieten und geschätzten Schutzmaßnahmen z. B. Lärmschutzwänden) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Martin Ahlfeld Anfragenr: 263663 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263663/ Postanschrift Martin Ahlfeld << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Sehr geehrter Herr Ahlfeld, vielen Dank für Ihre Nachricht. Gemäß Auskunft des Bundesministeriums für Digitale…
Von
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Betreff
AW: Unterlagen zur Beantragung der nachträglichen Einordnung des sechs- bzw. achtstreifigen Ausbaus der A4 in den Bundesverkehrswegeplan [#263663]
Datum
24. November 2022 15:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ahlfeld, vielen Dank für Ihre Nachricht. Gemäß Auskunft des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, welchem die Anfrage ebenfalls zugegangen ist, wird das BMDV die Beantwortung übernehmen. Mit freundlichen Grüßen