Unterlagen zur Bespitzelung von Willy Brandt

Anfrage an: Bundeskanzleramt

alle Unterlagen zur Bespitzelung von Willy Brandt und der SPD durch Konrad Adenauer, die Bundesregierung oder den BND (siehe Pressemeldung http://www.spiegel.de/politik/deutschland/konrad-adenauer-liess-willy-brandt-bespitzeln-a-1142309.html).

Bitte auch alle Sprechzettel oder Hintergrundinformationen zu dieser Angelegenheit für die derzeitige Bundeskanzlerin der Antwort beifügen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. April 2017
  • Frist
    9. Mai 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Unterlagen …
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zur Bespitzelung von Willy Brandt [#20990]
Datum
7. April 2017 20:28
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen zur Bespitzelung von Willy Brandt und der SPD durch Konrad Adenauer, die Bundesregierung oder den BND (siehe Pressemeldung http://www.spiegel.de/politik/deutschland/konrad-adenauer-liess-willy-brandt-bespitzeln-a-1142309.html). Bitte auch alle Sprechzettel oder Hintergrundinformationen zu dieser Angelegenheit für die derzeitige Bundeskanzlerin der Antwort beifügen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
12. April 2017
Status
Warte auf Antwort

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Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
25. April 2017
Status
Anfrage abgeschlossen