Unterlagen zur Bewertung des Corona-Impfmanagement des Landes Berlin

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Jahresbericht 2021 des BlnBDI findet sich im Abschnitt 1.3.1 "Online-Terminbuchung bei Privatunternehmen" eine Kritik daran, "dass die Bürger:innen
im Rahmen des Online-[Impf]Terminbuchungsprozesses mit der Anlage eines Nutzungs-
kontos auch zwingend ein eigenes Vertragsverhältnis mit dem Privatunternehmen
eingehen müssen."

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Liste relevanter Aktenzeichen
- Alle in eingegangenen relevanten Beschwerden und Hinweise
- Alle Dokumente und Entscheidungen und Einschätzungen, auf deren Basis der BlnBDI diese Rüge ausgesprochen hat

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2022
  • Frist
    29. Juli 2022
  • Kosten dieser Information:
    250,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Im Jahresbericht 2021 …
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zur Bewertung des Corona-Impfmanagement des Landes Berlin [#252101]
Datum
25. Juni 2022 14:41
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Im Jahresbericht 2021 des BlnBDI findet sich im Abschnitt 1.3.1 "Online-Terminbuchung bei Privatunternehmen" eine Kritik daran, "dass die Bürger:innen im Rahmen des Online-[Impf]Terminbuchungsprozesses mit der Anlage eines Nutzungs- kontos auch zwingend ein eigenes Vertragsverhältnis mit dem Privatunternehmen eingehen müssen." bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Liste relevanter Aktenzeichen - Alle in eingegangenen relevanten Beschwerden und Hinweise - Alle Dokumente und Entscheidungen und Einschätzungen, auf deren Basis der BlnBDI diese Rüge ausgesprochen hat Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >> Anfragenr: 252101 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252101/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre o. g. Anfrage liegt mir vor und ist hier zum Geschäftszeichen 1391.…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage vom 25. Juni 2022 / Unterlagen zur Bewertung des Corona-Impfmanagement des Landes Berlin [#252101]
Datum
14. Juli 2022 16:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre o. g. Anfrage liegt mir vor und ist hier zum Geschäftszeichen 1391.218 veraktet. Zu Ihren u. g. drei Fragen (von mir durchnummeriert) teile ich Ihnen Folgendes mit: Zu 1.: Die konkrete Thematik, auf die Sie unter Verweis auf unseren Jahresbericht 2021, Ziff. 1.3.1, Bezug nehmen, ist bei uns in fünf (überwiegend nicht abgeschlossenen) Vorgängen adressiert, die allerdings u. U. darüber hinausgehende Informationen im Zusammenhang mit dem Impfmanagement im Land Berlin enthalten. Die Aktenzeichen sind 54.4131, 51.1355, 52.9559, 52.9582 und 531.2247. Diese Auskunft ist gebührenfrei. Zu 2. und 3.: Die Vorgänge 51.1355, 52.9559, 52.9582 und 531.2247 bestehen derzeit aus insgesamt ca. 30 DIN A 4-Seiten. Der Vorgang 54.4131 besteht derzeit aus 60 Dokumenten (nicht: Seiten!), die bislang einen dicken Leitz-Ordner füllen. Diese Unterlagen sind zunächst dahingehend zu sichten, ob sie (nur) die von Ihnen begehrten Informationen enthalten. Bejahendenfalls sind diese sodann auf nach dem IFG zu schützende Daten zu prüfen (u. a. nach §§ 6, 7, 9 Abs. 1 und 10 Abs. 1 und 4 IFG), die ggf. abzutrennen/unkenntlich zu machen sind. Die Offenlegung der hiernach verbliebenen Informationen ist nach § 16 IFG gebührenpflichtig. Wir schätzen, dass Sie mit einer Gebühr in Höhe von ca. 250 € rechnen müssten, weil durch die vorgenannten Prüfungen ein "umfangreicher Verwaltungsaufwand" entstehen würde (vgl. Tarifstelle 1004 b) Ziff. 2 des Gebührenverzeichnisses der Verwaltungsgebührenordnung - VGebO). Vor diesem Hintergrund bitten wir um Mitteilung, ob Sie die Weiterbearbeitung Ihres Antrages wünschen mit der Folge der gebührenpflichtigen (u. U. nur teilweisen) Offenlegung der begehrten Informationen. Das IFG und die Gebührenvorschriften können Sie abrufen unter https://www.datenschutz-berlin.de/inf... Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> in diesem Fall bitte ich Sie, zumindest die Dokumente zu den Vorgängen 51.1355, 52.…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 25. Juni 2022 / Unterlagen zur Bewertung des Corona-Impfmanagement des Landes Berlin [#252101]
Datum
16. Juli 2022 09:28
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in diesem Fall bitte ich Sie, zumindest die Dokumente zu den Vorgängen 51.1355, 52.9559, 52.9582 und 531.2247 gebührenfrei zur Verfügung zu stellen. Bei einem Gesamtvolumen von 30 A4-Seiten gehe ich nicht davon aus, dass ein "umfangreicher Verwaltungsaufwand" entstehen würde. Weiterhin bitte ich Sie, mir zum Vorgang 54.4131 zumindest eine Beschreibung oder Titel der genannten ca. 60 Dokumente gebührenfrei zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 252101 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252101/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre letzte E-Mail vom 16. Juli 2022 Sehr << Antragsteller:in >> zu o. g. Betreff teile ich Ihnen mit…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre letzte E-Mail vom 16. Juli 2022
Datum
26. Juli 2022 16:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zu o. g. Betreff teile ich Ihnen mit, dass ein weitergehender gebührenfreier Informationszugang trotz der von Ihnen genannten Beschränkung nicht in Betracht kommt. Denn die Beschränkung bezieht sich nur auf den Vorgang 54.4131. Bereits die nun gewünschten Titel der (laut elektronischer Vorgangsverwaltung) enthaltenen 60 Dokumente müssen auf geheimhaltungsbedürftige Daten überprüft und diese entsprechend geschwärzt werden. Obwohl zusammen mit ggf. zu schwärzenden Informationen aus den übrigen Vorgängen (sofern abgeschlossen) in der Tat nicht mehr von einem "umfangreichen Verwaltungsaufwand" ausgegangen würde, entstünde dennoch ein nicht geringer Aufwand, für den hier vermutlich eine Gebühr bis zu 100 € anfallen könnte ("einfache Akteneinsicht" im Sinne von Tarifstelle 1004 b) Ziff. 1 des Ihnen bekannten Gebührenverzeichnisses der VGebO). Wegen der Details der nach dem IFG notwendigen Prüfungen verweise ich auf meine letzte Nachricht an Sie. Ich bitte um Mitteilung, ob Sie bereit sind, die anfallende Gebühr zu tragen (per Vorauszahlung). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre letzte E-Mail vom 16. Juli 2022 [#252101] Sehr << Anrede >> Sie haben in Ihrem Jahresbericht…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre letzte E-Mail vom 16. Juli 2022 [#252101]
Datum
9. Oktober 2022 11:33
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie haben in Ihrem Jahresbericht einen Vorgang kritisiert. Ich erwarte von einer Behörde, die in öffentlichem Auftrag tätig ist, diese Kritik auch nachvollziehbar zu begründen und der interessierten Öffentlichkeit eine solche Begründung kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Ich habe bisher nicht einmal den Titel eines einzigen Dokumentes erfahren können und kann deshalb auch nicht im ansatzweise nachvollziehen, worauf sich die geäußerte Kritik gründet. Ich bitte Sie noch einmal freundlich um eine kostenfreie Bereitstellung von Informationen und Dokumenten, die verständlich machen, auf welcher Grundlage die benannte Kritik in Ihrem Jahresbericht geäußert wird. Dies kann gerne in Form einer detaillierteren Pressemitteilung oder Ähnlichem geschehen, sofern es nicht möglich ist, die Originaldokumente kostenfrei freizugeben. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre letzte E-Mail vom 9. Oktober 2022 (unser Az. 1391.218) Sehr << Antragsteller:in >> zu o. g. Betr…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre letzte E-Mail vom 9. Oktober 2022 (unser Az. 1391.218)
Datum
25. Oktober 2022 18:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zu o. g. Betreff teile ich Ihnen mit, dass im Jahresbericht 2021 unter Ziff. 1.3.1 unsere Kritik nachvollziehbar begründet ist, siehe dort Absätze 4 bis 8; die von Ihnen angeregte detaillierte Pressemitteilung o. Ä. kann auf der Grundlage des IFG nicht verlangt werden. Es bleibt deshalb bei meinen Mitteilungen an Sie vom 14. und 26. Juli 2022, mit denen entsprechend den Vorgaben des IFG auf Ihr Informationsbegehren reagiert wurde. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre letzte E-Mail vom 9. Oktober 2022 (unser Az. 1391.218) [#252101] Sehr << Anrede >> in den ge…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre letzte E-Mail vom 9. Oktober 2022 (unser Az. 1391.218) [#252101]
Datum
25. Oktober 2022 22:04
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in den genannten Absätzen 4 bis 8 wird nicht eine einizge Rechtsnorm genannt. Welche Artikel der DSGVO wurden denn konkret verletzt? Wie wird formell begründet, dass die Problematik dass Impfwillige "fak- tisch gezwungen werden, ein Vertragsverhältnis mit einem Privatunternehmen einzuge- hen" eine Datenschutzverletzung darstellt? Auf welche Rechsnormen stützt sich diese Feststellung? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 252101 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252101/

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre letzte E-Mail von vorgestern Sehr << Antragsteller:in >> in Absatz 7 befindet sich eine Fußnote …
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre letzte E-Mail von vorgestern
Datum
27. Oktober 2022 18:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in Absatz 7 befindet sich eine Fußnote (41) mit Verweis auf Art. 29 DS-GVO. Das Privatunternehmen darf personenbezogene Daten nur entsprechend den Weisungen der verantwortlichen Senatsverwaltung verarbeiten. Eine Weisung dahingehend, dass das Privatunternehmen die Daten für ein dauerhaftes eigenes Vertragsverhältnis mit den betroffenen Personen nutzen soll, ist uns nicht bekannt. Wir hoffen, dass Ihnen diese (kurze) Erläuterung, auf die übrigens kein Rechtsanspruch besteht, weiterhilft. Ihren Vorgang schließen wir hiermit ab. Mit freundlichem Gruß