Unterlagen zur Bewertung eines Bewerbers

Aus meiner Anfrage (Ihr AZ: 21-H002-00/001/034) geht hervor, dass es ein strukturiertes Interview und ein Konfliktgespräch gibt.
Ich bitte um die Unterlagen, die mit diesen Prozessen in Zusammenhang stehen. Das könnten beispielsweise Fallkonstellationen sein, Bewertungsbögen, Themengebiete, Ablauffolgen usw.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Juni 2022
  • Frist
    26. November 2022
  • Ein:e Follower:in
Marcel Langner
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Unterlagen zur Bewertung eines Bewerbers [#251115]
Datum
10. Juni 2022 19:31
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aus meiner Anfrage (Ihr AZ: 21-H002-00/001/034) geht hervor, dass es ein strukturiertes Interview und ein Konfliktgespräch gibt. Ich bitte um die Unterlagen, die mit diesen Prozessen in Zusammenhang stehen. Das könnten beispielsweise Fallkonstellationen sein, Bewertungsbögen, Themengebiete, Ablauffolgen usw.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 251115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251115/ Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Sehr geehrter Herr Langner, auch den Eingang zu Ihrer Anfrage bzgl. der Unterlagen zur Bewertung eines Bewerbers …
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage zu Unterlagen zur Bewertung eines Bewerbers [#251115]
Datum
13. Juni 2022 09:51
Status
Warte auf Antwort
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1,9 KB


Sehr geehrter Herr Langner, auch den Eingang zu Ihrer Anfrage bzgl. der Unterlagen zur Bewertung eines Bewerbers möchte ich Ihnen hiermit bestätigen. Ebenso wird sich das MWFK damit umgehend befassen. Mit freundlichen Grüßen,
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Sehr geehrter Herr Langner, hiermit möchte ich Ihre Anfrage über das Portal "Frag den Staat" (#251115) …
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
Beantwortung Ihrer Anfrage zu Unterlagen zur Bewertung eines Bewerbers [#251115]
Datum
12. Juli 2022 11:25
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
1,9 KB


Sehr geehrter Herr Langner, hiermit möchte ich Ihre Anfrage über das Portal "Frag den Staat" (#251115) beantworten, in der Sie Unterlagen, die mit den Prozessen im Bewerberverfahren (strukturiertes Interview, Konfliktgespräch) zur Präsidentenwahl in Zusammenhang stehen, erbaten. Zunächst möchte ich Ihnen im Folgenden den Ablauf der Einleitung des Bewerberverfahrens kurz darstellen. Die Hochschule, welche eine neue Präsidentin oder einen neuen Präsidenten sucht, schreibt zunächst die Stelle selbst aus. Die Bewerbungen gehen dann an die Geschäftsstelle des Landeshochschulrates, da dieser gem. § 65 Abs. 2 Satz 2 BbgHG den Vorsitzenden oder die Vorsitzende der Findungskommission stellt. Die Findungskommission entscheidet auf Grundlage der Kriterien des § 65 Abs. 3 BbgHG und der ggfs. im Ausschreibungstext formulierten weiteren Anforderungen, welche Kandidatinnen und Kandidaten zu Auswahlgesprächen eingeladen werden. Die Auswahlgespräche gestalten sich nach einem groben Ablaufraster, das von der jeweils agierenden Findungskommission bedarfsgerecht an die Spezifika des jeweiligen Bewerbungsverfahrens angepasst und konkretisiert wird. In der Regel erfolgt zunächst die Vorstellung der Kommissionsmitglieder und der Kandidatin oder des Kandidaten. Im Anschluss folgt ein Vortrag der Bewerberin oder des Bewerbers, in dem diese oder dieser die Zielvorstellungen für ihre oder seine potentielle Präsidentschaft darlegt. Darauf folgt ein strukturiertes Interview mit diversen Fragestellungen zu persönlichen und fachlichen Kompetenzen. Der dabei konkret verwendete Fragenkatalog wird jeweils seitens der Findungskommission abgestimmt. Im Anschluss können als weitere Gesprächselemente zudem ein Rollenspiel oder ein Konfliktgespräch stattfinden, sofern die jeweilige Findungskommission dies im konkreten Verfahren als hilfreich einstuft. Dem Wunsch auf Herausgabe von Unterlagen zum konkreten Ablauf der Verfahren, insbesondere von Fragen des strukturierten Interviews und verwendeten Fallkonstellationen von Rollenspielen oder Konfliktgesprächen können wir nicht entsprechen, da diesbezüglich ein öffentliches Interesse an der Geheimhaltung iSd. § 4 Abs. 2 Nr. 2 AIG besteht. Dieses ist damit zu begründen, dass die Herausgabe die Möglichkeit einer erneuten Verwendung von Fragen und Fallkonstellationen in zukünftigen Bewerbungsverfahren ausschließen würde, da potentielle Bewerberinnen und Bewerber sich aufgrund der veröffentlichten Unterlagen gezielt vorbereiten könnten und dies den Ausgang eines Bewerbungsverfahrens verfälschen könnte. Ein dieses Geheimhaltungsinteresse überwiegendes Interesse an der Einsichtnahme ist demgegenüber nicht erkennbar und wurde in Ihrer Anfrage nicht aufgezeigt. Mit freundlichen Grüßen,
Marcel Langner
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich sehe auch ein öffentliches Interesse an der …
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Beantwortung Ihrer Anfrage zu Unterlagen zur Bewertung eines Bewerbers [#251115]
Datum
15. Juli 2022 19:15
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich sehe auch ein öffentliches Interesse an der Transparenz dieses Verfahrens. Ich glaube sogar, dass dieses öffentliche Interesse an der Transparenz eines Bewerbungsverfahrens für den Posten der Leitung einer brandenburgischen Hochschule weit mehr trägt, als jenes, immer wieder die identischen Fragen zu stellen. Denn nur so lässt sich ja die Geheimhaltung nachvollziehen, dass immer wieder gleiche Fragen in der immer wieder gleichen Struktur gestellt werden, die sofern bekannt, eine entsprechende Vorbereitung ermöglichen. Unter diesen Annahme werden alle bevorzugt, die bereits an einem solchen Verfahren teilgenommen haben. Das Ergebnis ist dann nicht die Bestenauslese, sondern die Bevorzugung jener, die bereits Amtsinhaber sind und die Benachteiligung aller erstmaligen Bewerber. Was Bewertungsbögen angeht so kann ich nicht erkennen, wenn die Kriterien der Bewertung im vornherein bekannt sind, wie das ein Problem bei der Bestenauslese darstellen soll. Gerade durch die Kenntnis der Kriterien werden doch auch die gestellten Anforderungen überhaupt erst klar. Wenn die Kriterien nur den Amtsinhabern bekannt sind, findet ja gerade keine Bestenauslese statt, da diese im Vorteil sind. Bei dem von Ihnen angebrachten Ablehnungsgrund handelt es sich um eine Sollvorschrift. Sie haben also eine Ermessensentscheidung zu treffen und können sich jederzeit umentscheiden. Ich möchte jedoch anzweifeln, dass es sich bei der Durchführung eines Bewerbungsverfahrens um eine behördliche Maßnahme im Sinne dieses Ablehnungsgrundes handelt. Aber selbst wenn, dann impliziert doch das Wort „vorzeitig“ den Gedanken des Gesetzgebers, dass es sich hier um eine vorübergehende Ablehnung handelt, bis die behördliche Maßnahme abgeschlossen ist. Also keinen dauerhaften Ablehnungsgrund, wie Sie ihn auslegen. In diesem Sinne könnte ich mir als Kompromiss gut vorstellen, wenn Sie aus dem letzten durchgeführten Verfahren entsprechende Transparenz herstellen. Ähnlich Abituraufgaben und Bewertungskriterien, die ja auch nach deren Erledigung öffentlich sind. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 251115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251115/
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Sehr geehrte Damen und Herren, vom [geschwärzt] bis einschließlich [geschwärzt] bin ich [geschwärzt] nicht anwese…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
Automatische Antwort: Beantwortung Ihrer Anfrage zu Unterlagen zur Bewertung eines Bewerbers [#251115]
Datum
15. Juli 2022 19:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vom [geschwärzt] bis einschließlich [geschwärzt] bin ich [geschwärzt] nicht anwesend und kann Ihre Email nicht beantworten. Sobald ich zurück im Dienst bin, hole ich dies aber gerne nach. Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt]
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Sehr geehrter Herr Langner, bezugnehmend auf Ihre Mail vom 15. Juli zur Anfrage bezüglich Unterlagen zu den Bewer…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
AW: Beantwortung Ihrer Anfrage zu Unterlagen zur Bewertung eines Bewerbers [#251115]
Datum
10. August 2022 08:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, bezugnehmend auf Ihre Mail vom 15. Juli zur Anfrage bezüglich Unterlagen zu den Bewertungskriterien im Bewerbungsverfahren der Hochschulpräsidentinnen und Hochschulpräsidenten möchte ich folgende Ausführungen machen. Die Veröffentlichung der von Ihnen angeforderten Fragen und des Konfliktgesprächs (auch des zuletzt stattgefundenen Verfahrens) unterliegt dem Geheimhaltungsinteresse unserer Behörde. Ihre Ausführungen zur verfehlten Bestenauslese, sofern Bewerber bevorzugt würden, die bereits zuvor an Bewerbungsverfahren teilgenommen haben, läuft ins Leere, da es aufgrund der engen Zielgruppe derartiger Ausschreibungen faktisch keine Fälle gibt, in denen sich Bewerber so häufig beworben haben und zusätzlich noch zu den Gesprächen eingeladen wurden, dass sie bereits Kenntnis der Fragen gehabt haben können. Auch wenn die Fragen stets an Problemstellungen und Schwerpunkte der jeweiligen Hoch-schule angepasst werden, so dass sie regelmäßig nicht exakt identisch sind, ist der Pool an generell möglichen Fragestellungen begrenzt, so dass die ordnungsgemäße Erfüllung weiterer Bewerbungsverfahren erheblich beeinträchtigt würde (§ 4 II Nr. 4 AIG), sollten diese Fragen öffentlich zugänglich gemacht werden. Insofern kommt unabhängig von § 4 II Nr. 2 AIG auch § 4 II Nr. 4 AIG als Ablehnungs-grund zu tragen. Weiterhin zweifelten Sie an, ob § 4 II Nr. 2 AIG überhaupt herangezogen werden könne. Gem. § 4 II Nr. 2 AIG soll von einer Veröffentlichung jedenfalls dann abgesehen werden, wenn das vor-zeitige Bekanntwerden der zur Rede stehenden Informationen eine bevorstehende behördliche Maßnahme gefährden könnte. Eine behördliche Maßnahme ist jedes behördliche Verhalten mit Erklärungswert. Darunter ist auch die Durchführung eines Bewerbungsverfahrens zu subsumieren. Das Wort „vorzeitige“ in der Vorschrift selbst bezieht sich auf alle bevorstehenden Verfahren. Wie bereits vorgetragen ist es hinreichend wahrscheinlich, dass die von Ihnen begehrten Informationen (Fragenkatalog, Konfliktgespräch aus dem letzten Verfahren) in kommenden Bewerbungsverfahren verwendet werden sollen, was zu einer Gefährdung des Erfolgs eben dieser kommenden Bewerbungsverfahren führen kann. Folglich kann die Ablehnung der Offenbarung auch auf § 4 II Nr. 2 AIG gestützt werden. Zuletzt wiesen Sie in Ihrer Antwort auf das öffentliche Interesse an der Veröffentlichung hin, welches Ihrer Ansicht nach in der Transparenz bezüglich eines Bewerbungsverfahrens zur Besetzung des Hochschulpräsidentenamtes liege. Diese Begründung genügt unter Abwägung mit dem Geheimhaltungsinteresse unserer Behörde im Rahmen des § 4 II Nr. 2 AIG nicht, um im Einzelfall dezidiert ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Offenlegung nachzuweisen. Sollten Sie darüber hinaus weitere Gründe für Ihr Offenbarungsinteresse haben, bitte ich Sie unter Hinweis auf § 4 II Nr. 2 AIG um Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
Sehr << Anrede >> ich teile Ihre Rechtsauffassung hinsichtlich §4 (2) Nr. 2+4 nicht. Ich lese den Besc…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Beantwortung Ihrer Anfrage zu Unterlagen zur Bewertung eines Bewerbers [#251115]
Datum
11. August 2022 23:00
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich teile Ihre Rechtsauffassung hinsichtlich §4 (2) Nr. 2+4 nicht. Ich lese den Beschluss vom 04.08.2014 - OVG 12 N 36.14 (und die Gesetzesbegründung des AIG) so, dass es sich zum um eine KONKRETE Maßnahme handeln muss (und nicht alle zukünftigen) und zum anderen, dass sich §4 (2) Nr. 4 auf die Arbeit für die Zusammenstellung der Akten bezieht, nicht auf deren Inhalt. Nur noch zusätzlich kommt hinzu, dass sofern ich die Unterlagen des letzten Verfahrens bekäme, diese dann ja garnicht eingesetzt werden würden, also eine behördliche Maßnahme garnicht gefährden würden. Ebenso kann ich mir nicht vorstellen, dass bei der Herausgabe der Unterlagen eines einzigen Verfahrens, Ihr Pool damit so erschöpft sein soll, dass Sie keinerlei Fragen mehr haben. Da müsste man ja ganz grundsätzlich über die Sacheignung dieses Bewerbungsverfahrens nachdenken, das pikanterweise die Öffentlichkeit nicht kennt. Meine Lesart aktueller Literatur über Assessment Center und aktuelle wissenschaftliche Forschung darüber, gibt es jede Menge Methoden und konkrete Umsetzungen. Ebenso gibt es in der Vergangenheit durchaus Personen die mehrfach gewählt wurden. Zu denken geben möchte ich, dass gerade in stark hierarchisch geprägten Behörden (so auch Hochschulen), nur Zöglinge durch amtierende Präsidenten mit entsprechenden Informationen über das Verfahren versorgt werden, dadurch also Vorteile erhalten, die externe Bewerber nicht erhalten. Gerade und besonders auch dann, so wie es sich hier andeutet, Fragestellungen zu speziellen Herausforderungen der konkreten Hochschule gestellt werden, die ein externer Bewerber schlicht nicht kennen kann, da diese nicht veröffentlicht werden, weil die Hochschule und auch Sie als MWFK vorrangig die positiven Dinge hervorkehren. Sollte solchen Fragen also wirklich vorkommen, ist das Verfahren so auch unfair allen externen Bewerbern gegenüber. Mein persönliches Interesse ist also, im Falle meiner Bewerbung als Präsident einer brandenburgischen Hochschule, die gleichen Informationen zu haben, wie eine sich erneut bewerbender amtierende Person oder eine aus dem Hochschulbereich stammende Person mit Zugriff auf "interne Probleme". Ich denke das überwiegt deutlich Ihren Wunsch, sich keine neuen Fragen ausdenken zu müssen. Denn nur so kann ich Ihre Worte lesen. Ebenso verweise ich auf die gemeinsame Stellungnahme des ASTAUP und GEW vom 17.05.2017 http://soz.fachschaftsrat.de/2017/05/pressemitteilung-asta-kritisiert-verfahren-zur-wahl-des-praesidenten-an-der-universitaet-potsdam-scharf/ Beides nicht kleine Gremien, die das Verfahren ebenso also intransparent darlegen. Letztlich weise ich auf die Möglichkeit hin, dass auch Sie jederzeit die LDA um Rat fragen können und das immer auch die Möglichkeit von Teilauskünften in Betracht gezogen werden sollte. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 251115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251115/
Marcel Langner
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen zur Bewertung eines Bewerbers“ [#251115]
Datum
20. September 2022 20:15
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/251115/ Auf meine letzten Einlassungen erhielt ich keine Antwort des MWFK. Darf ich Sie um eine Einschätzung der vorgetragenen Argumente bitten und um Kontakt mit dem MWFK, ob meine Schriftstücke dort angekommen sind? Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 251115.pdf - 2022-06-13_1-image001.jpg - 2022-07-12_1-image001.jpg Anfragenr: 251115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251115/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur v 10.06.2022, # 251115 S…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur v 10.06.2022, # 251115
Datum
14. Oktober 2022 14:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von [geschwärzt] beigefügtes Schreiben zum Aktenzeichen [geschwärzt] zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Marcel Langner
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur v 10.06.2022, # 2511…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur v 10.06.2022, # 251115 [#251115]
Datum
14. Oktober 2022 18:56
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meiner Lesart der Ausführungen der LDA teilt diese meine Rechtsauffassung. Das Dokument habe ich in dieser Anfrage selbstverständlich transparent zur Verfügung gestellt. Ich bitte im rechtsmittelfähige Bescheidung innerhalb der nächsten zwei Wochen. Mir ist es lieber in der Sache zu streiten, als zuvor eine Untätigkeitsklage zu gewinnen. Die Untätigkeitsklage ist das aus meiner Sicht ungünstigste Instrument für unseren Staat, dem Sie als Angestellte bei diesem in besonderem Maße verpflichtet sind. Es belastet Ihre Behörde, die Gerichte und damit am Ende den Steuerzahler. Hier nur deswegen, weil Sie etablierte Prozesse des Rechtsstaates (aus welchen Gründen auch immer) nicht einhalten. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 251115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251115/ Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur v 10.06.2022, # 2511…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur v 10.06.2022, # 251115 [#251115]
Datum
25. Oktober 2022 09:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Langner, bezugnehmend auf Ihren Kompromissvorschlag vom 15. Juli 2022 und der Stellungnahme der LDA sind wir bereit, Ihnen den Fragenkatalog des zuletzt durchgeführten Verfahrens zur Besetzung des Hochschulpräsidentenamts an der HNEE auszuhändigen. „Muster“ in dem Sinne, von denen die Landesdatenschutzbeauftragte in ihrer Stellungnahme spricht, liegen unserer Behörde allerdings nicht vor. Es kam in der Vergangenheit lediglich vor, dass die Findungskommission sich an den Fragen der zuletzt durchgeführten Verfahren orientierte. Weder gibt jedoch das MWFK diese Fragen vor, noch sind die Mitglieder der Findungskommission aufgefordert, die vergangenen Fragen miteinzubeziehen. Vielmehr obliegt es allein der kommenden Findungskommission, welche sich noch konstituieren muss, sich auf Fragen zu einigen. Mit freundlichen Grüßen

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Marcel Langner
Sehr << Anrede >> die Hochschule hat in dieser Sache nun auch inhaltlich geantwortet. Mehr ginge imme…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen zur Bewertung eines Bewerbers“ [#251115]
Datum
31. Oktober 2022 18:20
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Hochschule hat in dieser Sache nun auch inhaltlich geantwortet. Mehr ginge immer, aber mir soll es damit erstmal reichen. Da die Hochschule direkt auf Ihre Einschätzung eingeht und erst danach eine Auskunft erfolgte, gehe ich davon aus, dass nur deswegen hier ein Gericht nicht bemüht werden musste. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 251115.pdf - 2022-06-13_1-image001.jpg - 2022-07-12_1-image001.jpg - 2022-10-14_1-lda-002221650-221014.pdf - 2022-10-25_1-ablaufplan-bewerbungsgesprche-hnee.pdf Anfragenr: 251115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251115/