Unterlagen zur CoronaVO

- Unterlagen bzgl. der CoronaVO, jeweils in den verschiedenen Fassungen

Ich gehe davon aus, dass Sie als Städtetag Baden-Württemberg für die verschiedenen Fassungen der CoronaVO Unterlagen haben, die sich damit beschäftigen.

Bitte senden Sie mir alle Unterlagen in Ihrem Haus, die in Bezug zur CoronaVO oder speziellen Erweiterungen/Ergänzungen der CoronaVO stehen, also beispielsweise auch CoronaVO-Schulen, und so weiter.

Bitte berücksichtigen Sie dabei alle Dokumente auch für die unterschiedlichen Fassungen der einzelnen Verordnungen.

Insbesondere bin ich speziell an Dokumenten wie Stellungnahmen und Interpretationen der CoronaVO, gültig ab 18. Mai 2020 im Bereich Kindertageseinrichtungen und Notbetreuung interessiert. Bitte bearbeiten Sie diesen Teilbereich priorisiert und senden mir für diesen Teilbereich vorab die Unterlagen.

Ich gehe davon aus, dass die Anfrage kostenfrei ist, da die Dokumente sowieso im Haus sind und es sich um einen einfachen Vorgang handelt. Sollten Sie dies nicht so sehen, weisen Sie mich bitte vorab darauf hin und begründen Sie auch rechtssicher Ihre Antwort diesbezüglich.

Bitte teilen Sie mir auch mit, falls keine Dokumente vorliegen sollten. Gehen Sie hierbei bitte auch darauf ein, ob es andere Dokumentenarten wie Aktennotizen, Protokolle oder ähnliches gibt.

Ergebnis der Anfrage

Losgelöst von einer Auskunftspflicht - hier sind der Gemeindetag BW und ich nach wie vor unterschiedlicher Auffassung – habe ich im telefonischen Gespräch die Informationen erhalten, die speziell für mich und den Grund meiner Anfrage wichtig waren. Meine Anfrage wurde somit zumindest teilweise und zu meiner Zufriedenheit gelöst.

Die Rechtsfrage, ob der Gemeindetag auskunftspflichtig ist oder nicht, wurde nicht geklärt. Dies wird aber im Forum diskutiert unter:

https://forum.okfn.de/t/gemeindetag-baw…

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. Juni 2020
  • Frist
    30. Juli 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Unterlagen bzgl…
An Gemeindetag Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zur CoronaVO [#191762]
Datum
30. Juni 2020 08:24
An
Gemeindetag Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Unterlagen bzgl. der CoronaVO, jeweils in den verschiedenen Fassungen Ich gehe davon aus, dass Sie als Städtetag Baden-Württemberg für die verschiedenen Fassungen der CoronaVO Unterlagen haben, die sich damit beschäftigen. Bitte senden Sie mir alle Unterlagen in Ihrem Haus, die in Bezug zur CoronaVO oder speziellen Erweiterungen/Ergänzungen der CoronaVO stehen, also beispielsweise auch CoronaVO-Schulen, und so weiter. Bitte berücksichtigen Sie dabei alle Dokumente auch für die unterschiedlichen Fassungen der einzelnen Verordnungen. Insbesondere bin ich speziell an Dokumenten wie Stellungnahmen und Interpretationen der CoronaVO, gültig ab 18. Mai 2020 im Bereich Kindertageseinrichtungen und Notbetreuung interessiert. Bitte bearbeiten Sie diesen Teilbereich priorisiert und senden mir für diesen Teilbereich vorab die Unterlagen. Ich gehe davon aus, dass die Anfrage kostenfrei ist, da die Dokumente sowieso im Haus sind und es sich um einen einfachen Vorgang handelt. Sollten Sie dies nicht so sehen, weisen Sie mich bitte vorab darauf hin und begründen Sie auch rechtssicher Ihre Antwort diesbezüglich. Bitte teilen Sie mir auch mit, falls keine Dokumente vorliegen sollten. Gehen Sie hierbei bitte auch darauf ein, ob es andere Dokumentenarten wie Aktennotizen, Protokolle oder ähnliches gibt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 191762 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191762/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gemeindetag Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie besten Dank für Ihre Anfrage vom 30.06.2020, sowie Ihre Anfrage vom 09.06.…
Von
Gemeindetag Baden-Württemberg
Betreff
AW: Unterlagen zur CoronaVO [#191762]
Datum
30. Juni 2020 09:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie besten Dank für Ihre Anfrage vom 30.06.2020, sowie Ihre Anfrage vom 09.06.2020, die wir insoweit gemeinsam beantworten möchten. Zunächst ist uns daran gelegen festzuhalten, dass der Gemeindetag Baden-Württemberg ein eingetragener Verein ist. Er ist insoweit nicht auskunftspflichtig nach den von Ihnen genannten Rechtsgrundlagen. Was die von Ihnen mit untenstehender Mail angefragten Unterlagen angeht, so können wir auf die entsprechenden Internetseiten der Landesregierung verweisen; insbesondere des Staatsministeriums, des Sozial- und Gesundheitsministeriums, des Kultusministeriums und des Wirtschaftsministeriums. Dort finden Sie beispielsweise die amtliche Begründung der Landesregierung zur aktuellen (ab morgen in Kraft tretenden) CoronaVO. Ebenso wurden auf den Internetseiten der verschiedenen Ministerien die diversen Spezialverordnungen bekannt gemacht, und in der Anwendung durch FAQ erläutert. Was die Unterlagen angeht, die Sie mit Mail vom 09.06.2020 anfragen, dürfen wir ferner darauf verweisen, dass der Gemeindetag Baden-Württemberg, als kommunaler Landesverband, nicht unmittelbar an den Gesprächen der JFMK beteiligt war. Wir begrüßen jedoch insgesamt den Willen in Land und Bund zu einem -pandemiegerechten- Regelbetrieb an den Schulen und Kindertagesstätten zu kommen, und erkennen auf allen Ebenen die Bereitschaft daran mitzutun. Sie baten ferner darum Ihre Anfrage weiterzuleiten, wenn wir nicht zuständig sein sollten, haben aber zugleich der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten widersprochen. Dass wir nicht zuständig sind, erläuterten wir bereits eingangs. Da wir einen Widerspruch zwischen "weiterleiten" und "weiterleiten ohne persönliche Daten" erkennen, wollen wir Sie bitten Ihre Anfrage(n) unmittelbar an die zuständigen Landesministerien, wie insbesondere das Staatsministerium, das Sozial- und Gesundheitsministerium, das Kultusministerium und das Wirtschaftsministerium. Mit freundlichen Grüßen