Unterlagen zur Datenschutzkonformität von molekularbiologischen Pseudonymisierungs- und Re-Identifikationsverfahren

Unterlagen die in Ihrem Haus vorhanden sind, aus denen hervorgeht, dass molekularbiologischen Pseudonymisierungs- und Re-Identifikationsverfahren, wie sie etwas beim LampSeq Verfahren zur Anwendung kommen (https://lampseq.eu/ , https://www.morgenpost.de/vermischtes/article234765539/LampSeq-Das-kann-das-neue-Verfahren-fuer-Corona-Massentests.html , https://www.medica.de/de/MediaCenter/%C3%84ltere_Videoreportagen/Videoreportagen_2021/LampSeq_%E2%80%93_Skalierbarer_und_g%C3%BCnstiger_Massentest), insbesondere den Datenschutzanforderungen an Transparenz und Nachvollziehbar genauso genügen wie etwa vergleichbare Verfahren in binären, digitalen Verarbeitungsanlagen.

sowie:

Unterlagen zu Ausgestaltung von Prüfverfahren die Ihr Haus bei derartigen Verarbeitungstätigkeiten, bei denen Informationen molekularbiologisch und nicht digital verarbeitet werden, durchführen könnte.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. März 2022
  • Frist
    12. April 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen die in…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zur Datenschutzkonformität von molekularbiologischen Pseudonymisierungs- und Re-Identifikationsverfahren [#242775]
Datum
9. März 2022 07:16
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen die in Ihrem Haus vorhanden sind, aus denen hervorgeht, dass molekularbiologischen Pseudonymisierungs- und Re-Identifikationsverfahren, wie sie etwas beim LampSeq Verfahren zur Anwendung kommen (https://lampseq.eu/ , https://www.morgenpost.de/vermischtes/article234765539/LampSeq-Das-kann-das-neue-Verfahren-fuer-Corona-Massentests.html , https://www.medica.de/de/MediaCenter/%C3%84ltere_Videoreportagen/Videoreportagen_2021/LampSeq_%E2%80%93_Skalierbarer_und_g%C3%BCnstiger_Massentest), insbesondere den Datenschutzanforderungen an Transparenz und Nachvollziehbar genauso genügen wie etwa vergleichbare Verfahren in binären, digitalen Verarbeitungsanlagen. sowie: Unterlagen zu Ausgestaltung von Prüfverfahren die Ihr Haus bei derartigen Verarbeitungstätigkeiten, bei denen Informationen molekularbiologisch und nicht digital verarbeitet werden, durchführen könnte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242775 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242775/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-780/003 II#0890 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informat…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-780/003 II#0890
Datum
11. April 2022 13:50
Status
Warte auf Antwort
signature.asc
207 Bytes


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/003 II#0890 Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-780/003 II#0890 [#242775] Sehr << Anrede >> das Verfahren…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-780/003 II#0890 [#242775]
Datum
11. April 2022 14:15
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> das Verfahren der Uni Bonn war beispielhaft genannt. Es geht hier um allgemeine Unterlagen aus denen hervorgehen könnte, dass ein solches Verfahren datenschutzkonform anwendbar ist. Oder eben nicht. Eben auch ggf. angewendet von Bundesbehörden oder in deren Auftrag. Und ob Ihre Behörde in der Lage wäre, die korrekte Verarbeitung von Daten durch solche Verfahren (bei Bundesbehörden) zu kontrollieren. Erwägungsgrund 15 der DSGVO ist mir bekannt. Frage ist ob Sie Unterlagen haben, aus denen Hervorgeht das ein solches Verfahren eben datenschutzkonform anzuwenden wäre. Mit freundlichem Gruß Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242775 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242775/

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-780/003 II#0890 [#242775] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und di…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-780/003 II#0890 [#242775]
Datum
16. Mai 2022 15:03
Status
Anfrage abgeschlossen
signature.asc
207 Bytes


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/003 II#0890 Sehr << Antragsteller:in >> nach Mitteilung des Fachreferats liegen keinerlei Unterlagen zu Verfahren der Pseudonymisierung bei molekularbiologischen Verfahren vor. Somit kann Ihre Frage zur Datenschutzkonformität solcher Verfahren nicht beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen