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Unterlagen zur Demonstration Hanfparade vom 8.8.2015

Anfrage an: Polizei Berlin

sämtliche Unterlagen zur Demonstration "Hanfparade" vom 8.8.2015.

Dabei bitte nicht die Daten der "Stadtweiten Veranstaltungsdatenbank" (VDB, gegründet 2004) vergessen, sowie die nun abgeschlossene vorab-Lageeinschätzung und Aufzeichnungen des Tages der Einsatzkräfte.

Der Antragsteller ist Anmelder der Demonstration.

Der Antragsteller kann selbst Fotokopien erstellen, wenn eine physikalische Akteneinsicht möglich gemacht wird.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Oktober 2015
  • Frist
    3. November 2015
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zur Demonstration Hanfparade vom 8.8.2015 [#11467]
Datum
1. Oktober 2015 13:33
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Unterlagen zur Demonstration "Hanfparade" vom 8.8.2015. Dabei bitte nicht die Daten der "Stadtweiten Veranstaltungsdatenbank" (VDB, gegründet 2004) vergessen, sowie die nun abgeschlossene vorab-Lageeinschätzung und Aufzeichnungen des Tages der Einsatzkräfte. Der Antragsteller ist Anmelder der Demonstration. Der Antragsteller kann selbst Fotokopien erstellen, wenn eine physikalische Akteneinsicht möglich gemacht wird.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizei Berlin
Ihr Antrag per E-Mail vom 1. Oktober 2015
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag per E-Mail vom 1. Oktober 2015
Datum
30. Oktober 2015
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
480,4 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Unterlagen zur Demonstration Hanfparade v…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterlagen zur Demonstration Hanfparade vom 8.8.2015 [#11467]
Datum
3. November 2015 00:04
An
Polizei Berlin
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Unterlagen zur Demonstration Hanfparade vom 8.8.2015" vom 01.10.2015 (#11467) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 11467 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizei Berlin
Sehr <Information-entfernt> ein Antwortschreiben auf Ihren Antrag ist bereits auf dem Postweg zu Ihnen. Mi…
Von
Polizei Berlin
Betreff
Unterlagen zur Demonstration Hanfparade vom 8.8.2015 [#11467]
Datum
3. November 2015 09:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> ein Antwortschreiben auf Ihren Antrag ist bereits auf dem Postweg zu Ihnen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, <Information-entfernt> <Information-entfernt> bei Hanf Museum Mühlendam…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterlagen zur Demonstration Hanfparade vom 8.8.2015 [#11467]
Datum
13. November 2015 20:31
An
Polizei Berlin
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, <Information-entfernt> <Information-entfernt> bei Hanf Museum Mühlendamm 5 << Adresse entfernt >> An: <Information-entfernt> per Fax an +49 30 4664 906XXX Just 4 – IFG 2015 – 17 Datum: 13.11.2015 Werte Frau Dr. Sawall, vielen Dank für Ihren Brief. Ich halte weiter fest an der beantragten Akteneinsicht. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 11467 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.