Unterlagen zur Einführung von Microsoft Teams im Rahmen der Lernstatt Paderborn

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des DigiLogs am 19.06.2020 erwähnte Burkhard Pöhler, dass es nach den Sommerferien Piloten zur Einführung von Mircosoft Teams geben soll.

Bitte senden Sie mir dazu alle Unterlagen zu, die Ihnen zur Entscheidung dienten. Insbesondere interessieren mich datenschutzrechtliche Einschätzungen, Auskünfte von Datenschutzbeauftragten, sowie Datenschutz-Folgeabschätzungen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. September 2020
  • Frist
    27. Oktober 2020
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in im Rahmen des DigiLogs am 19…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
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Betreff
Unterlagen zur Einführung von Microsoft Teams im Rahmen der Lernstatt Paderborn [#197685]
Datum
23. September 2020 17:04
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in im Rahmen des DigiLogs am 19.06.2020 erwähnte Burkhard Pöhler, dass es nach den Sommerferien Piloten zur Einführung von Mircosoft Teams geben soll. Bitte senden Sie mir dazu alle Unterlagen zu, die Ihnen zur Entscheidung dienten. Insbesondere interessieren mich datenschutzrechtliche Einschätzungen, Auskünfte von Datenschutzbeauftragten, sowie Datenschutz-Folgeabschätzungen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197685/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zur Einführung von Microsoft Teams im Rahmen…
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Von
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Betreff
AW: Unterlagen zur Einführung von Microsoft Teams im Rahmen der Lernstatt Paderborn [#197685]
Datum
27. Oktober 2020 08:30
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zur Einführung von Microsoft Teams im Rahmen der Lernstatt Paderborn“ vom 23.09.2020 (#197685) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197685/
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Sehr Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zur Einführung von Microsoft Teams im Rahmen…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
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Betreff
AW: Unterlagen zur Einführung von Microsoft Teams im Rahmen der Lernstatt Paderborn [#197685]
Datum
1. Dezember 2020 09:30
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zur Einführung von Microsoft Teams im Rahmen der Lernstatt Paderborn“ vom 23.09.2020 (#197685) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um zwei Monate überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197685/
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Sehr Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zur Einführung von Microsoft Teams im Rahmen…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
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Betreff
AW: Unterlagen zur Einführung von Microsoft Teams im Rahmen der Lernstatt Paderborn [#197685]
Datum
18. Dezember 2020 11:50
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zur Einführung von Microsoft Teams im Rahmen der Lernstatt Paderborn“ vom 23.09.2020 (#197685) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 86 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Des Weiteren werde ich an dieser Stelle den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen um Vermittlung bitten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197685/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr Antragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen zur Einführung von Microsoft Teams im Rahmen der Lernstatt Paderborn“ [#197685] [#197685]
Datum
18. Dezember 2020 11:52
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/197685/ Die Anfrage wird von der Stadt Paderborn nicht bearbeitet. Es erfolgt keinerlei Reaktion, auch nicht auf mehrmalig wiederholte Kontaktaufnahme. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 197685.pdf Anfragenr: 197685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197685/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.12.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen zur Einführung von Microsoft Teams im Rahmen der Lernstatt Paderborn“ [#197685] [#197685]
Datum
18. Dezember 2020 12:05
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.12.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zur Einführung von Microsoft Teams im Rahmen…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen zur Einführung von Microsoft Teams im Rahmen der Lernstatt Paderborn“ [#197685] [#197685]
Datum
4. Januar 2021 08:42
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zur Einführung von Microsoft Teams im Rahmen der Lernstatt Paderborn“ vom 23.09.2020 (#197685) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 103 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage und übermitteln Sie mir eine Eingangsbestätigung. Bitte beachten Sie: Sollte ich keine zeitnahe Antwort von Ihnen bekommen, werde ich ggf. eine Klage nach §75 VwGO einreichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197685/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.9-11350/20 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag des Herrn [geschwärzt] vom …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.9-11350/20 Zugang zu Unterlagen zur Einführung von Microsoft Teams im Rahmen der Lernstatt Paderborn #197685
Datum
27. Januar 2021 07:18
Status
Warte auf Antwort
209.2.3.2.9-11350/20 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag des Herrn [geschwärzt] vom 23.09.2020 auf Zugang zu Unterlagen zur Einführung von Microsoft Teams im Rahmen der Lernstatt Paderborn Sehr [geschwärzt], ich habe Ihr Begehren gegenüber der Stadt Paderborn mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Zudem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein Schreiben vom 27.01.2021 Von: Antragsteller/in An: <<E-Mail-Adresse>> Aktenzeichen: 209.2.3.2.9-1…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein Schreiben vom 27.01.2021
Datum
2. März 2021 07:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Von: Antragsteller/in An: <<E-Mail-Adresse>> Aktenzeichen: 209.2.3.2.9-11350/20 Betreff: Mein Schreiben vom 27.01.2021 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Erinnerung: Ihr Antrag vom 23.09.2020 auf Zugang zu Unterlagen zur Einführung Microsorf Teams im Rahmen der Lernstatt Paderborn Mein Schreiben vom 27.01.2021 Sehr Antragsteller/in leider liegt mir zu meinem oben genannten Schreiben bislang noch keine Antwort vor. Ich habe daher heute an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag vom 23.09.2020 Von: Antragsteller/in An: <<E-Mail-Adresse>> Aktenzeichen: 209.2.3.2.9-11350…
Von: Antragsteller/in An: <<E-Mail-Adresse>> Aktenzeichen: 209.2.3.2.9-11350/21 Betreff: Mein Schreiben vom 02.03.2021 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Erinnerung; Ihr Antrag vom 23.09.2020 Mein Schreiben vom 02.03.2021 Sehr Antragsteller/in leider liegt mir zu meinem oben genannten Schreiben bislang noch keine Antwort vor. Ich habe daher heute an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Nochmalige Erinnerung 1) Von: Antragsteller/in An: <<E-Mail-Adresse>> Aktenzeichen: 209.2.3.2.9-11350/…
1) Von: Antragsteller/in An: <<E-Mail-Adresse>> Aktenzeichen: 209.2.3.2.9-11350/20 Betreff: Mein Schreiben vom Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Nochmalige Erinnerung; Ihr Antrag vom 23.09.2020 Mein Schreiben vom 01.04.2021 Sehr Antragsteller/in zu meinem oben genannten Schreiben liegt mir immer noch keine Antwort vor. Ich habe die öffentliche Stelle daher unter Fristsetzung aufgefordert, mir ihre Stellungnahme nunmehr unverzüglich zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Paderborn
Sehr Antragsteller/in in der Anlage erhalten Sie die Beantwortung Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsges…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
Unterlagen zur Einführung von Microsoft Teams im Rahmen der Lernstatt Paderborn [#197685]
Datum
11. Juni 2021 11:30
Status
Sehr Antragsteller/in in der Anlage erhalten Sie die Beantwortung Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW zur Einführung von Microsoft Teams an den städtischen Schulen. Mit freundlichen Grüßen