Unterlagen zur Empfehlung von Dietmar Stüdemann als außenpolitischer Berater des ukrainischen Präsidenten

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Die FAZ berichtete am 13.4.22 davon, dass der damalige Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier dem ukrainischen Präsidenten Viktor Juschtschenko empfohlen habe, den deutschen Botschafter in Kyjiw, Dietmar Stüdemann, nach dessen Ausscheiden aus seinem Amt als außenpolitischen Berater einzustellen.

Zitat: "Steinmeiers erste Ukraine-Reise als Außenminister im Februar 2006 verlief indes eher unglücklich. Der damalige Botschafter in der Ukraine, Dietmar Stüdemann, war ein Kenner des Landes und bei der ukrainischen Führung sehr beliebt; er stand damals kurz vor der Pensionierung. Steinmeier, von den Kenntnissen Stüdemanns angetan, machte damals seinem Ministerkollegen Borys Tarasjuk spontan den Vorschlag, Stüdemann als außenpolitischen Berater des ukrainischen Präsidenten Viktor Juschtschenko einzustellen. Stüdemann bekam auch bald ein Büro, doch fand er in der ukrainischen Politik keinen rechten Anschluss und gab im nächsten Jahr sein Amt wieder auf stille Weise auf. Bei der Regierung in Kiew aber hatte Steinmeier den Eindruck erweckt, als sei die Ukraine ein unterentwickeltes Land, dass Beratung brauche und eigentlich nicht recht ernst zu nehmen sei – eine Einschätzung, die mit jener Moskaus durchaus kompatibel war."

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/ukraine-rechtfertigt-steinmeiers-russland-politik-die-ausladung-17957281.html?premium

Ich beantrage die Übersendung sämtlicher schriftlicher Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Empfehlung Steinmeiers an Juschtschenko stehen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. April 2022
  • Frist
    21. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die FAZ berichtet…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zur Empfehlung von Dietmar Stüdemann als außenpolitischer Berater des ukrainischen Präsidenten [#246454]
Datum
16. April 2022 19:43
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die FAZ berichtete am 13.4.22 davon, dass der damalige Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier dem ukrainischen Präsidenten Viktor Juschtschenko empfohlen habe, den deutschen Botschafter in Kyjiw, Dietmar Stüdemann, nach dessen Ausscheiden aus seinem Amt als außenpolitischen Berater einzustellen. Zitat: "Steinmeiers erste Ukraine-Reise als Außenminister im Februar 2006 verlief indes eher unglücklich. Der damalige Botschafter in der Ukraine, Dietmar Stüdemann, war ein Kenner des Landes und bei der ukrainischen Führung sehr beliebt; er stand damals kurz vor der Pensionierung. Steinmeier, von den Kenntnissen Stüdemanns angetan, machte damals seinem Ministerkollegen Borys Tarasjuk spontan den Vorschlag, Stüdemann als außenpolitischen Berater des ukrainischen Präsidenten Viktor Juschtschenko einzustellen. Stüdemann bekam auch bald ein Büro, doch fand er in der ukrainischen Politik keinen rechten Anschluss und gab im nächsten Jahr sein Amt wieder auf stille Weise auf. Bei der Regierung in Kiew aber hatte Steinmeier den Eindruck erweckt, als sei die Ukraine ein unterentwickeltes Land, dass Beratung brauche und eigentlich nicht recht ernst zu nehmen sei – eine Einschätzung, die mit jener Moskaus durchaus kompatibel war." https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/ukraine-rechtfertigt-steinmeiers-russland-politik-die-ausladung-17957281.html?premium Ich beantrage die Übersendung sämtlicher schriftlicher Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Empfehlung Steinmeiers an Juschtschenko stehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246454 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246454/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 16.04.2022 ( Unterlagen zur Empfehlung von Dietmar St…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 16.04.2022 ( Unterlagen zur Empfehlung von Dietmar Stüdemann als außenpolitischer Berater des ukrainischen Pr =20 äsidenten); Vg. 156-2022
Datum
19. April 2022 10:26
Status
Warte auf Antwort
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Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Aufgrund der aktuellen Situation ist jedoch bereits jetzt absehbar, dass mit einer längeren Bearbeitungdauer zu rechnen ist. Hierfür bitte ich um Verständnis. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/i... einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/da...) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]; [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]" [geschwärzt]?[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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Auswärtiges Amt
Anfrage zu Unterlagen, DEU-RUS-UKR, c. 2005-2014 AUSWÄRTIGES AMT ---------- Gz.: 117-251.07#00003#0041 ---------- …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage zu Unterlagen, DEU-RUS-UKR, c. 2005-2014
Datum
22. April 2022 15:09
Status
image001.png
2,5 KB


AUSWÄRTIGES AMT ---------- Gz.: 117-251.07#00003#0041 ---------- Sehr Antragsteller/in Sie haben am 19.4.2022 fünf Anfragen an das Auswärtige Amt gerichtet. Diese wurden an das Politische Archiv des Auswärtigen Amts abgegeben. Grund hierfür ist, dass die Unterlagen aus dem von Ihnen angefragten Untersuchungszeitraum bereits an das Archiv abgegeben wurden. Der Zugang zu Unterlagen des Politischen Archivs richtet sich nach dem Bundesarchivgesetz (BArchG). Grundsätzlich können Sie gemäß § 11 Abs. 1 BArchG alle Akten einsehen, die älter als 30 Jahre sind und nicht den Geheimschutzbestimmungen unterliegen. Für Akten aus der Zeit danach können Sie einen Antrag auf Verkürzung der Sperrfrist von 30 Jahren nach § 12 Bundesarchivgesetz stellen. Alle hierfür notwendigen Informationen finden Sie auf unserer Homepage bei den "FAQs" unter: https://archiv.diplo.de/arc-de/gut-zu-wissen/haeufig-gefragt-faq-/1502184?openAccordionId=item-2506288-1-panel. Ihre Anfragen bezogen sich auf die folgenden Komplexe: Unterlagen des Planungsstabes zu Russland, 2005-2009; Sanktionen gegen Russland, 2008/2009 (Georgien-Krise) sowie 2014 (russische Annexion der Krim); und Beschäftigung des ehem. Botschafters Stüdemann als Berater der Ukraine, 2006. Recherchen in den Beständen des Politischen Archivs und die Bestellung von Akten erfolgen über die Rechercheanwendung Invenio: https://politisches-archiv.diplo.de/invenio/main.xhtml. Da Sie in der öffentlichen Datenbank jedoch keine Recherchen innerhalb der 30-Jahres-Schutzfrist durchführen können, können Sie in Vorbereitung Ihres Antrages auf Schutzfristverkürzung im Lesesaal Findmittel einsehen, in denen auch diese Akten nachgewiesen sind. Informationen über den Zugang zum Lesesaal sowie weitere nützliche Hinweise über Benutzungsbedingungen und Lage des Politischen Archivs finden Sie im Internet unter http://www.archiv.diplo.de. Unterlagen zu Ihrer Fragestellung vermute ich insbesondere in der Überlieferung des Planungsstabes (Archivbestand B 9-ZA), des Russland-Referats der Politischen Abteilung (B 41-ZA) sowie der Europaabteilung (hier v.a.: B 221-ZA). Ausführliche Hinweise zur Orientierung in den Findmitteln und Beständen sowie eine Beispielrecherche finden Sie in unserem Rechercheleitfaden unter https://archiv.diplo.de/arc-de/im-archiv-forschen/rechercheleitfaeden/bund-orientierung/1433346. Auch invenio verfügt über eine umfassende online-Hilfe. Im Rahmen einer begrenzten Vorab-Recherche biete ich an, Ihnen eine Aktenliste mit möglicherweise einschlägigen Archivalien zukommen zu lassen, falls Sie keine Gelegenheit zu eigenständigen Recherchen im Lesesaal haben. Falls Sie einen Antrag einreichen möchten, können Sie diesen dann per Email an mich richten. Die Prüfung erfolgt durch die in der Sache zuständigen Stellen des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen