Herrn
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Ihre Anfrage nach dem Berliner IFG zu „Unterlagen zur Entlassung von StS Andrej Holm“ [# 20132]
Sehr
geehrtAntragsteller/in
mit Ihrer über die Plattform „
fragdenstaat.de“ an die Senatskanzlei von Berlin gerichteten Anfrage begehren Sie die Zusendung
„[…] alle[r] Unterlagen (insb. Einschätzungen, Sprechzettel, Auskünfte etc. für den RegBM), die vor der offiziellen Entlassung von StS Holm zu dieser Personalfrage ausgetauscht worden sind. Personenbezogene Daten von Herrn Holm können dabei geschwärzt werden.
[…]“
Im Ergebnis können Ihnen keine von Ihnen begehrten Unterlagen von der Senatskanzlei übersendet werden. Hierzu führe ich folgende Gründe an:
1. Ihre Anfrage bedarf zunächst einer Auslegung.
a) Sie wünschen die Übersendung von Unterlagen, die „ausgetauscht“ worden seien, geben hierbei jedoch nicht an, zwischen wem dieser Austausch stattgefunden haben soll.
Akteneinsicht oder Aktenauskunft kann allerdings nur „in dem beantragten Umfang“ gewährt werden (§ 4 Abs. 1 Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin – IFG). Das heißt, Sie als Antragsteller müssen hinreichend deutlich machen, welche Informationen Sie begehren.
Des Weiteren besteht ein Informationsrecht nur in dem Maße, in dem die Stelle, der gegenüber der Antrag gestellt wurde, überhaupt über die entsprechenden Akten verfügt (vgl. § 3 Abs. 1 S. 1 IFG: „[…] über den Inhalt der von der öffentlichen Stelle geführten (!) Akten.“).
Dies zugrunde gelegt, lege ich Ihre Anfrage so aus, dass Sie nur Unterlagen begehren, deren Urheber oder Adressat die Senatskanzlei ist. Andere Unterlagen bzw. Akten werden von der Senatskanzlei im Sinne des Gesetzes nicht geführt.
Aufgrund des Wortes „ausgetauscht“ lege ich Ihren Antrag des Weiteren so aus, dass Sie nur solche Unterlagen begehren, die von außen gegenüber der Senatskanzlei oder nach außen durch die Senatskanzlei kommuniziert (zum Beispiel zu anderen Senatsverwaltungen) wurden. Nur dies nämlich kann einen Austausch darstellen.
b) Nicht ganz eindeutig ist auch, welche „Entlassung“ Sie meinen.
Da Sie von der „Entlassung von StS (!) Holm“ sprechen, gehe ich jedoch davon aus, dass Sie nicht die Tätigkeit von Herrn Dr. Holm an der Humboldt Universität zu Berlin und deren Beendigung meinen, sondern ausschließlich solche Unterlagen, die sich auf die Beendigung seines Amtes als Staatssekretär beziehen.
c) Des Weiteren gehe ich davon aus, dass Sie nicht solche Unterlagen meinen, die der Öffentlichkeit (zum Beispiel über die Web-Site „
Berlin.de“) bereits zugänglich gemacht wurden (zum Beispiel Pressemitteilungen).
d) Schließlich entnehme ich der von Ihnen aufgeführten Aufzählung „(insb. Einschätzungen, Sprechzettel, Auskünfte etc. für den RegBM)“, dass Sie hiermit nicht die Personalakte von Herrn Dr. Holm meinen.
Diese wird im Übrigen nicht bei der Senatskanzlei geführt (vgl. oben a)).
2. Die unter 1. getätigte Auslegung Ihres Antrags zugrunde gelegt, teile ich Ihnen mit, dass in der Senatskanzlei keine diesbezüglichen Akten hinsichtlich der Entlassung von Herrn Dr. Holm aus dem Beamtenverhältnis als Staatssekretär vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen