Unterlagen zur Entlassung von StS Andrej Holm

alle Unterlagen (insb. Einschätzungen, Sprechzettel, Auskünfte etc. für den RegBM), die vor der offiziellen Entlassung von StS Holm zu dieser Personalfrage ausgetauscht worden sind. Personenbezogene Daten von Herrn Holm können dabei geschwärzt werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. Januar 2017
  • Frist
    4. März 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zur Entlassung von StS Andrej Holm [#20132]
Datum
31. Januar 2017 21:34
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen (insb. Einschätzungen, Sprechzettel, Auskünfte etc. für den RegBM), die vor der offiziellen Entlassung von StS Holm zu dieser Personalfrage ausgetauscht worden sind. Personenbezogene Daten von Herrn Holm können dabei geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in nur per E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Berliner IFG zu „Unterlagen zur Entlassung von StS Andrej Holm“ [# 20132]
Datum
15. März 2017 14:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in nur per E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Ihre Anfrage nach dem Berliner IFG zu „Unterlagen zur Entlassung von StS Andrej Holm“ [# 20132] Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer über die Plattform „fragdenstaat.de“ an die Senatskanzlei von Berlin gerichteten Anfrage begehren Sie die Zusendung „[…] alle[r] Unterlagen (insb. Einschätzungen, Sprechzettel, Auskünfte etc. für den RegBM), die vor der offiziellen Entlassung von StS Holm zu dieser Personalfrage ausgetauscht worden sind. Personenbezogene Daten von Herrn Holm können dabei geschwärzt werden. […]“ Im Ergebnis können Ihnen keine von Ihnen begehrten Unterlagen von der Senatskanzlei übersendet werden. Hierzu führe ich folgende Gründe an: 1. Ihre Anfrage bedarf zunächst einer Auslegung. a) Sie wünschen die Übersendung von Unterlagen, die „ausgetauscht“ worden seien, geben hierbei jedoch nicht an, zwischen wem dieser Austausch stattgefunden haben soll. Akteneinsicht oder Aktenauskunft kann allerdings nur „in dem beantragten Umfang“ gewährt werden (§ 4 Abs. 1 Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin – IFG). Das heißt, Sie als Antragsteller müssen hinreichend deutlich machen, welche Informationen Sie begehren. Des Weiteren besteht ein Informationsrecht nur in dem Maße, in dem die Stelle, der gegenüber der Antrag gestellt wurde, überhaupt über die entsprechenden Akten verfügt (vgl. § 3 Abs. 1 S. 1 IFG: „[…] über den Inhalt der von der öffentlichen Stelle geführten (!) Akten.“). Dies zugrunde gelegt, lege ich Ihre Anfrage so aus, dass Sie nur Unterlagen begehren, deren Urheber oder Adressat die Senatskanzlei ist. Andere Unterlagen bzw. Akten werden von der Senatskanzlei im Sinne des Gesetzes nicht geführt. Aufgrund des Wortes „ausgetauscht“ lege ich Ihren Antrag des Weiteren so aus, dass Sie nur solche Unterlagen begehren, die von außen gegenüber der Senatskanzlei oder nach außen durch die Senatskanzlei kommuniziert (zum Beispiel zu anderen Senatsverwaltungen) wurden. Nur dies nämlich kann einen Austausch darstellen. b) Nicht ganz eindeutig ist auch, welche „Entlassung“ Sie meinen. Da Sie von der „Entlassung von StS (!) Holm“ sprechen, gehe ich jedoch davon aus, dass Sie nicht die Tätigkeit von Herrn Dr. Holm an der Humboldt Universität zu Berlin und deren Beendigung meinen, sondern ausschließlich solche Unterlagen, die sich auf die Beendigung seines Amtes als Staatssekretär beziehen. c) Des Weiteren gehe ich davon aus, dass Sie nicht solche Unterlagen meinen, die der Öffentlichkeit (zum Beispiel über die Web-Site „Berlin.de“) bereits zugänglich gemacht wurden (zum Beispiel Pressemitteilungen). d) Schließlich entnehme ich der von Ihnen aufgeführten Aufzählung „(insb. Einschätzungen, Sprechzettel, Auskünfte etc. für den RegBM)“, dass Sie hiermit nicht die Personalakte von Herrn Dr. Holm meinen. Diese wird im Übrigen nicht bei der Senatskanzlei geführt (vgl. oben a)). 2. Die unter 1. getätigte Auslegung Ihres Antrags zugrunde gelegt, teile ich Ihnen mit, dass in der Senatskanzlei keine diesbezüglichen Akten hinsichtlich der Entlassung von Herrn Dr. Holm aus dem Beamtenverhältnis als Staatssekretär vorliegen. Mit freundlichen Grüßen