Unterlagen zur Expertenkommission Enteignung

Tagesordnungen, Einladungen und Sitzungsprotokolle der bisherigen Sitzungen der Expertenkommission zur Umsetzung des Volksentscheids „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. August 2022
  • Frist
    27. September 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zur Expertenkommission Enteignung [#257744]
Datum
24. August 2022 22:48
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Tagesordnungen, Einladungen und Sitzungsprotokolle der bisherigen Sitzungen der Expertenkommission zur Umsetzung des Volksentscheids „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257744 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257744/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zur Expertenkommission Enteignung“ …
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterlagen zur Expertenkommission Enteignung [#257744]
Datum
29. September 2022 11:59
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zur Expertenkommission Enteignung“ vom 24.08.2022 (#257744) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Ihr Antrag nach § 3 IFG Sehr [geschwärzt], Ihr an post@sensw.berlin.de<mailto:post@sensw.berlin.de> gericht…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
Ihr Antrag nach § 3 IFG
Datum
6. Oktober 2022 12:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], Ihr an post@sensw.berlin.de<mailto:post@sensw.berlin.de> gerichteter Antrag nach § 3 IFG hat die Geschäftsstelle der Vergesellschaftungs-Kommission am Freitag, 30. September 2022 nach Dienstschluss erreicht. Besser geeignet ist die E-Mail-Adresse gs.expertenkommission@senstadt.berlin.de<mailto:gs.expertenkommission@senstadt.berlin.de> So erreichen Sie die Geschäftsstelle der Kommission direkt. Wir prüfen Ihren Antrag gemäß § 14 Absatz 1 IFG und antworten Ihnen demnächst. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Geschäftsstelle Kommission zum Volksentscheid "Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen" Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Fehrbelliner Platz 4 10707 Berlin [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]>
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Ihr Antrag auf Akteneinsicht Sehr << Antragsteller:in >> gemäß §§ 3 Absatz 1, 13 Absatz 1 des Berline…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht
Datum
20. Oktober 2022 11:02
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> gemäß §§ 3 Absatz 1, 13 Absatz 1 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) haben Sie Akteneinsicht bezüglich Tagesordnungen, Einladungen und Sitzungsprotokollen der bisherigen Sitzungen der Expertenkommission zur Umsetzung des Volksentscheids "Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen" beantragt. Gemäß § 13 Absatz 2 IFG erfolgt die Akteneinsicht bei der öffentlichen Stelle, die die Akten führt. Das ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Mit der Eingangsbestätigung wurde Ihnen mitgeteilt, dass Ihr Antrag gemäß § 14 Absatz 1 IFG geprüft wird. Dem Antrag wird stattgegeben. Die Akteneinsicht wird innerhalb der allgemeinen Dienstzeiten gewährt. Wir möchten Ihnen gerne einen Termin am Mittwoch, 26.10.2022 im Zeitraum zwischen 13 und 17 Uhr anbieten. Bitte kontaktieren Sie uns zur Terminvereinbarung. Sollte der vorgenannte Zeitraum für Sie nicht möglich sein, bitten wir um Ihren Terminvorschlag. Die Akteneinsicht ist gebührenpflichtig. Gemäß § 16 IFG ist das Gesetz über Gebühren und Beiträge vom 22. Mai 1957 (GVBl. S. 516) in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Dieses verweist in § 6 Absatz 1 auf die Verwaltungsgebührenordnung Berlin (VGebO), welche im Gebührenverzeichnis unter Tarifstelle 1004 für Amtshandlungen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz für einfache Akteneinsicht eine Gebühr im Rahmen von 5 - 100 Euro vorsieht. Die Gebühr für Ihre Akteneinsicht beträgt 5 Euro. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht [#257744] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20.1…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht [#257744]
Datum
7. November 2022 10:03
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20.10. und die darin enthaltene stattgebende Entscheidung. Ich hatte jedoch um Zusendung der entsprechenden Unterlagen gebeten, insofern steht mir gem. § 3 I IFG Berlin ein Wahlrecht zu. Ich würde Sie darum bitten, mir die voraussichtlichen Kosten mitzuteilen, sodass ich entscheiden kann, ob ich die Akteneinsicht vor Ort oder die Zusendung der Akten vorziehe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257744 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257744/
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Ihr Antrag auf Akteneinsicht Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben Akteneinsicht bezüglich Tagesordnu…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht
Datum
2. Dezember 2022 10:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben Akteneinsicht bezüglich Tagesordnungen, Einladungen und Sitzungsprotokollen der bisherigen Sitzungen der Expertenkommission zur Umsetzung des Volksentscheids "Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen" beantragt. Dem Antrag wurde stattgegeben und Ihnen wurde ein Zeitfenster zu Akteneinsicht angeboten, verbunden mit der Mitteilung, dass selbstverständlich ein anderer Termin vereinbart werden kann. Sie haben dann darum gebeten, die Kosten einer Zusendung der Akten mitzuteilen, um, wie Sie mitteilen, entscheiden zu können, ob Sie statt Einsichtnahme in der Senatsverwaltung die Zusendung der Akten verlangen wollen. Gemäß Berliner Verwaltungsgebührenordnung (VGebO), Anlage Gebührenverzeichnis, Tarifstelle 1004 d, betragen die Kosten 0,15 Euro pro Kopie einer Aktenseite. Die Einladung und Tagesordnung für eine Sitzung haben einen Umfang von zusammen ca. drei Seiten, ein Protokoll hat einen Umfang von ca. 20 Seiten. Die schon mitgeteilte Gebühr von 5 Euro gemäß Tarifstellte 1004 a 2. in Höhe von 5 Euro bleibt bei Zusendung der Aktenkopien bestehen. Falls Sie sich für die Zusendung entscheiden, teilen Sie mir bitte Ihre Postanschrift mit. Falls Sie in der Senatsverwaltung Einsicht nehmen wollen, können Sie mir gerne Ihren Terminwunsch mitteilen. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin, erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht [#257744] Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir die Unterlagen zu.…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht [#257744]
Datum
4. Dezember 2022 03:56
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir die Unterlagen zu. Meine Anschrift finden Sie unten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257744 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257744/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>