20181106

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen zur geplanten CO2-Regulierung

/ 8
PDF herunterladen
BE ie u

Von: EEE

Gesendet: Dienstag, 6. November 2018 17:15

An: DE

Cc: "(Oo bmwi.bund.de'; IG I 6; IG I 5; 'ib3@bmf.bund.de'; "BUERO-

IVD3@bmwi.bund.de'; Ref-G20; Ref-StV23; 'ref321@bk.bund.de';

BEE ©’ brnwi.bund.de‘; EEE Obmwi.bund.ce’; EEE
mu ee‘ bmf.bund.de';
EEE © b.bund.ce ; EEE © bK.bund.ce‘;

Oo bk.bund.de'

Betreff: AW: EILT! Frist 05.11. DS - Anforderung BKAmt Vorbereitung der Rede der
BKin im EP Plenum

Anlagen: CO2-Pkw-Lkw Sachstand.doc

Lieber Herr ll, liebe KuK,
ich habe Ihre Änderungswünsche übernommen und dem AA die anliegende Fassung übermittelt.

Viele Grüße
EEE

Von: EEE | E bmvi.bund.de]
Gesendet: Dienstag, 6. November 2018 10:58
An:
Cc: BO bmwi.bund.de'; IG I 6; IG I 5; 'ib3@bmf.bund.de'; 'BUERO-IVD3@bmwi.bund.de'; Ref-G20; Ref-
StV23; 'ref321@bk.bund.de'; EEE bi. bund.de‘;
BEE ob wi.bund.<e';
@bmf. bund. de‘; u Obmf.bund.de‘; u bk.bund.de';

bk.bund.de'
Betreff: AW: EILT! Frist.05.11. DS - Anforderung BKAmt Vorbereitung der Rede der BKin im EP Plenum

Lieber Herr

vielen Dank für die Gelegenheit zur Mitzeichnung. Als Anlage übermittele ich ein paar Präzisierungen zum Sachstand
für CO2 Lkw m. d. B. um Übernahme.

 

 
 
  

 

Freundliche Grüße

Von: En [ma it GO bmu.bund.de]
Gesendet: Dienstag, 6. November 2018 10:34

An: El Oobmwi.bund.de‘; u @bmwi.bund.de';
BE

bmf.bund.de‘; " @bmf.bund.de';
 k.bund.de'; @bk.bund.de'
Cc: @bmwi.bund.de'; IG 16; IG I 5; 'ib3@bmf.bund.de'; "BUERO-IVD3@bmwi.bund.de'; Ref-G20; Ref-
StV23; 'ref321@bk.bund.de';

EEE
Betreff: WG: EILT! Frist 05.11. DS - Anforderung BKAmt Vorbereitung der Rede der BKin im EP Plenum

 
  
   

   

  

Liebe KuK,

ich bitte um Beachtung der untenstehenden Email und kurzfristige Mitzeichnung des anliegenden Sachstands bis
spätestens heute, 14h (Verschweigensfrist).
Vielen Dank.
1

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

IG 16
Technik der Luftreinhaltung im Verkehr und bei Brenn- und Treibstoffen; Biokraftstoffe

 

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und nukleare Sicherheit

Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn
Telefon +49 (0)228 99 305-
E-Mail bmu.bund.de
Internet www.bmu.bund.de

Facebook www.facebook.de/bmu
Twitter twitter.com/bmu

Instagram www.instagram.com/bmu/

Von: E11-9 1 1-9@auswaertiges-amt.de>
Gesendet: Montag, 5. November 20138 19:02

Ar: eu < © bnu.bund.de>

Cc: E11-14  <e11-14@auswaertiges-amt.de>
Betreff: WG: EILT! Frist 05.11. DS - Anforderung BKAmt Vorbereitung der Rede der BKin im EP Plenum

Lieber Her

hier ist auch aufgrund urlaubsbedingter Abwesenheiten durchgerutscht, dass der Sachstand ja vom FF Ressort
kommen sollte (da für BKin). Hierfür bitte ich zunächst um Entschuldigung.

Könnten Sie uns kurzfristig einen (ressortabgestimmten) Sachstand zu CO2-PKW und -LKW E11 (s.u.) zur Verfügung
stellen? Er sollte auch die EP-Position enthalten. BKAmt benötigt die Sachstände als Hintergrund für seine Rede im
EP.

Vielen Dank!

Viele Grüße

 

Von: E14-RL
Gesendet: Montag, 5. November 2018 18:26

Arı: E11-9 gg =: ı-RL. EEE 202-0 HERE 202-7: EEE 200- FL

EEE 400-0 200-RL EEE 200-0 u 523-0 HERE
E23-RL a I a 3 — — —— a

En E-STAB- : E-STAB-1 TUE E-STAG-2 EEE; 104-RL

TEE 0-0 EEE
Cc: E14-0
Betreff: WG: EILT! Frist 05.11. DS - Anforderung BKAmt Vorbereitung der Rede der BKin im EP Plenum

 

  
 
     

  

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

ich weiß, dass Sie alle rastlos an unserer Anforderung sitzen beziehungsweise ihre Zulieferungen bereits bei Ihren
Vorgesetzten zur Billigung liegen.
2

Ich erinnere trotzdem noch einmal an unsere Anforderung für die Rede der Bundeskanzlerin im EP-Plenum in der
nächsten Woche, für die wir Frist, heute DS gesetzt hatten.

Alle Punkte, zu denen ich bereits eine Rückmeldung erhalten habe, sind bereits aus der Liste gelöscht.
Ich erwarte Ihre Rückmeldung zu morgen, Dienstbeginn.

Viele Grüße

   

 

Von: E14-0

Gesendet: Donnerstag, 1. November 2018 20:07

An: E-STAB-O U EU KOr.-C TE "> | A 5-9 DEREN 5 1 1. -© EEE

BEE 202-Rı EN 400-0 "200-0@diplo.de'; E12-9 u 205-5 Eemmmmmmmuiummumin

E23-O ME E22-Rı u 04-11@diplo.de'

Cc: E14-S  E-STAS-R 1 us EU KOR-R@diplo.de'; E11-F EEE E12-R
202-Ri 4OO-R Fü 2 0 C - 7

205-R u E23-R@dipio.de'; ERBEN 404-R EEE 1-5 1 A - EEE

E-STAB-9-1 TEEN E 1 1-3 EEE © 1 1-2 @zentrale.auswaertiges-amt.de'; E11- 1 gg

E11-4 ; E-STAB-2 EEE

Betreff: EILT! Frist 05.11. DS - Anforderung BKAmt Vorbereitung der Rede der BKin im EP Plenum

      
      

  

         
  
 
 

 

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

für die Rede von BKin Merkel im Plenum des Europäischen Parlaments am 13.011.2018 hat das BKAmt diverse SST
angefordert, die alle den jeweiligen Diskussionsstand im EP berücksichtigen sollen.

Ich bitte daher um ggf. Ressort-abgestimmte SST zu folgenden Themen:

e EU-Außengrenzschutz einschließlich Vorschläge der KOM zum Ausbau von Frontex (Europäische Grenz- und
Küstenwache), inklusive Stand der Debatte im EP E11

e EUNAVFOR MED SOPHIA 202
e EU-Handelspoilitik; vor allem EU-USA 400/200
e Reform der WWU (auch mit den Positionen im EP), inklusive E11
o Stärkung ESM
o Roadmap zur Bankenunion
o Debatte über ein Eurozonen-Budget
e ITA-Finanz- und Wirtschaftslage, Europäische Überwachungsverfahren zur ITA-Haushaltsplanung 2019 E23
e Rechtsstaatlichkeit in der EU, inklusive HUN. und POL (Art. 7-Verfahren) sowie Situation in ROU E-Stab/E22/E23
e Klimaschutz, inklusive COP24, insbesondere der Positionen des EP 404

e CO2-PKW und -LKW E11
3

Frist: Montag, 05.11. DS
Für die kurze Frist bitte ich um Entschuldigung, die Anforderung hat uns erst kurzfristig erreicht.

Sofern Zuständigkeiten nicht richtig erkannt wurden, bitte ich um Weiterleitung an das zuständige Referat mit der
Bitte um Übernahme, cc an IM (E14-O HREIEEEE) und Herrn ÜÜMEE (E14-RL, HR em.

Bitte senden Sie die Unterlagen an Herrn (E14-RL, HR 4 Herrn A 14-5, HR u on (E14-
O0, HR [). Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
i Auswärtiges Amt
5 Stellvertretender Referatsleiter
Beziehungen zum Europäischen
Parlament

Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin

Tel.: +49 (0) 30 1817
e14-O@diplo.de

INVALID HTML
4

BMU, BMWi, BMVI, BMF, BKAmt 06.11.18

Fortschreibung der CO;-Standards für Pkw und leichte
Nutzfahrzeuge

Die Europäische Kommission hat am 8. November 2017 einen Vorschlag zur
Regelung der CO2 Emissionen für neu zugelassene Pkw und leichte Nutzfahrzeuge
für den Zeitraum nach 2020/21 veröffentlicht. Der Vorschlag der Kommission sieht
eine prozentuale Festlegung des Ambitionsniveaus vor (nicht wie bisher in absoluten
Werten). Ab 2025 sollen die CO>-Emissionen um 15 % und bis 2030 um 30 %
gegenüber den Zielen für 2020/21 gemindert werden. Dabei ist eine
herstellerspezifische Zuordnung der Minderungsziele vorgesehen, die auch
Bestandteil der derzeit geltenden Regulierung ist. Außerdem sieht der
Verordnungsvorschlag ein Bonussystem für Null- und Niedrigemissionsfahrzeuge
vor.

Das Europäische Parlament hat sich am 3. Oktober 2018 für eine Steigerung des
Ambitionsniveaus auf 20 % ab 2025 und 40 % ab 2030 ausgesprochen. Außerdem
sieht die Position des EP eine weitere Verschärfung der Zielwerte für Hersteller vor,
die die Vorgaben für Marktanteile von Null- und Niedrigemissionsfahrzeugen nicht
erreichen (sog. Malus-Komponente). Gleichzeitig wird in der Position die
Beibehaltung des Masseparameters vorgesehen.

Der Rat der EU hat sich im Rahmen des Umweltrats am 9. Oktober auf eine
allgemeine Ausrichtung mit den folgenden Eckpunkten geeinigt:

e ab 2030: CO>-Minderung für Pkw von 35% für Pkw; Zielvorgaben für 2025 und
für leichte Nutzfahrzeuge unverändert

e stärkere Anrechnung von Niedrigemissionsfahrzeugen bis 50 9 CO>/km unter
der Bonusregelung sowie verdoppelte Anrechnung aller Null- und
Niedrigemissionsfahrzeuge in MS, bei denen in 2021 der Anteil dieser
Fahrzeuge an den Neuzulassungen weniger als 60% des EU-Durchschnitts
beträgt (Befristung bis 2030)

e Verlängerung der Ausnahmeregelung für Nischenhersteller bis 2030

e Vorziehen der Überprüfung der VO von 2024 auf 2023 sowie Konkretisierung
der Prüfaufträge (u.a. bzgl. alternativer Kraftstoffe sowie KOM-Mandat für
verbindliche 2035- und 2040-Zielvorschläge)

Mit der allgemeinen Ausrichtung des Rats wurde der Weg für Trilogverhandlungen
zwischen Rat, EP und Kommission frei. Diese laufen seit dem 10. Oktober.

DEU Position

e Deutschland hatte sich im Vorfeld des Umweltrats für den Vorschlag der
Kommission ausgesprochen. Die im Umweltrat getroffene Einigung wurde
durch Deutschland unterstützt.
5

BMU, BMWi, BMVI, BMF, BKAmt 06.11.18

CO;-Standards für schwere Nutzfahrzeuge

Die Europäische Kommission hat am 17. Mai 2018 ihren Vorschlag für erstmalige
CO:-Zielwerte für neu zugelassene schwere Nutzfahrzeuge (analog zu den CO;-
Regulierungen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge) vorgestellt.

Der Vorschlag bezieht sich zunächst auf CO>-Standards für schwere Lkw und
Zugmaschinen über 16t; diese sind verantwortlich für rund 70% der gesamten CO;-
Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge. Eine Erweiterung der COz-Standards auf
Busse und Lkw unter 16t sowie Anhänger/ Auflieger ist erst ab 2022 vorgesehen,
wenn auch für diese Fahrzeugkategorien entsprechende Monitoringdaten vorliegen.

Ab 2025 sollen die CO>-Emissionen um 15% gegenüber dem Basisjahr 2019
gemindert werden, ab 2030 um mindestens 30% (falls im Review 2022 bestätigt,
ansonsten Beibehaltung des ab 2025 gültigen Werts). Der Verordnungsvorschlag
sieht ferner sog. Supercredits für Null-und Niedrigemissionsfahrzeuge vor. Durch
Verkäufe derartiger Fahrzeuge, z.B. Elektro-Lkw, werden die Zielvorgaben um bis zu
3 % erleichtert. Darüber hinaus können frühzeitige Minderungen oder nachträgliche
Übererfüllung der Zielwerte eine verspätete Zielerreichung ausgleichen (sog.
„Banking and Borrowing‘).

Eine Überprüfung der Verordnung ist bis Ende 2022 vorgesehen. Der Bericht soll
unter anderem den vorgeschlagenen Zielwert für 2030 überprüfen.

Die vorgeschlagenen Strafzahlungen von 6.800 &/g9COytkm entsprechen nach
Angaben der KOM etwa den 95 &gCOykm aus der Pkw-Verordnung
(umgerechnetauf Kosten pro zusätzlich emittierter Tonne CO;)).

Analog zum Vorschlag zu COz-Zielwerten für leichte Nutzfahrzeugen beabsichtigt die
Kommission, Realemissionen durch Verbrauchsmesseinrichtungen in den
Fahrzeugen zu erfassen und den computersimulierten, zertifizierten COz-Angaben
gegenüberzustellen, um deren Repräsentativität zu erfassen.

Die österreichische Ratspräsidentschaft strebt eine Einigung im Rat noch in 2018 an,
damit das Dossier noch in dieser EP-Legislaturperiode verabschiedet werden kann,

. um Verzögerungen bei der Einführung der neuen Zielwerte zu vermeiden. Die
Mehrheitsverhältnisse im Rat sind noch offen; eine umfangreiche Positionierung
durch die Mitgliedsstaaten liegt bislang nicht vor. Im EP hat der ENVI-Ausschuss
Mitte Oktober für eine Steigerung des Ambitionsniveaus von 15% auf 20% für den
Zeitraum ab 2025 und von 30% auf 35% für den Zeitraum ab 2030 sowie für eine
Bonus-Malus-Anreizregelung bei Über- bzw. Unterschreiten einer Schwelle (statt
Supercredits für einzelne Niedrig- oder Null-Emissionsfahrzeuge) für Niedrig- oder
Null-Emissionsfahrzeuge Fahrzeuge votiert. Die Abstimmung im Plenum ist für 14.
November geplant.

DEU Position

Die Bundesregierung strebt eine baldige Positionierung zu dem Dossier an.
Eine zeitnahe Verabschiedung der Verordnung wird unterstützt.
6

Weisung erstellt von BMU,
abgestimmt mit BK, BMWi, BMVI, BMF

RAG Umwelt am 6. November 2018

Top Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
UND DES RATES über COz>-Zielwerte für neue schwere Nutzfahrzeuge

Weisung

1. Ziel des Vorsitzes

e Rückmeldungen durch die Mitgliedsstaaten zu den im Non-Paper der
Präsidentschaft gestellten Fragen (Anreizsystem für Null- und

Niedrigemissionsfahrzeuge und Art der Zielwerte)

2. Deutsches Verhandlungsziell/ Weisungstenor

e Rückmeldung zum Non-Paper
e Kenntnisnahme der Rückmeldungen und Positionierungen der anderen
Mitgliedstaaten

3. Sprechpunkte

e Deutschland hat weiterhin einen allgemeinen Prüfvorbehalt zum
Vorschlag.

e Deutschland hat folgende, vorläufige Einschätzung zu den Fragen zum
Anreizsystem für Null- und Niedrigemissionsfahrzeuge:

o Generell erscheint uns Option 1 akzeptabel. Zur Einbeziehung von
Bussen und bestimmten Fahrzeugen der Kategorie N haben wir
besonderen Prüfvorbehalt.

o Die Ausgestaltung des Anreizsystems ab 2026 wäre im Rahmen des
Reviews 2022 vorzunehmen. Im Rahmen des Review sollten
mögliche Optionen einschl. der Optionen 1 und 2 geprüft werden.
Dabei sollten wir die Unsicherheiten in der Marktentwicklung von
Null- und Niedrigemissionsfahrzeugen adäquat berücksichtigen.

e Deutschland hat folgende, vorläufige Einschätzung zu den Fragen zur Art
der Zielwerte:

o Deutschland lehnt Option 3 tendenziell ab.
7

®
x
- ”
4
’

   

’
W

“

%
8