20181122
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen zur geplanten CO2-Regulierung“
0 RERRSRBRENELRE EN BENENNEN EEE REG Von: IGI16 Gesendet: Donnerstag, 22. November 2018 17:35 An: Betreff: WG: RAG Umwelt: CO2 in HDV - follow-up to the WPE on 20 November - DE comments Anlagen: WK14260.en13.zip Kennzeichnung: Zur Nachverfolgung Kennzeichnungsstatus: Gekennzeichnet zK. und zdA. Grüße Von: IK II1 Gesendet: Mittwoch, 21. November 2018 10:41 An: IG I 6 <IGI6@bmu.bund.de> Ce: @bmu.bund. de > ob mu.bund.de>; bmu.bund.de>; gu VE Du. bund.de > mu. bund.de>; u bmu.bund.de>; @ bmu.bund.de> Betreff: WG: RAG Umwelt: CO2 in HDV - follow-up to the WPE on 20 November - DE comments Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, z.K. Freundliche Grüße Referat IKII1 Büro KTR 03.07.36 en 2322 Von: .BRUEEU WI-S2-EU ER «i-s2-eu@prue.auswaertiges-amt.de> Gesendet: Mittwoch, 21. November 2018 09:56 An: IK II 1 <IKIIL@bmu.bund.de> Cc: .BRUEEU POL-HOSP1-EU EEE < 50 |-hosp1-eu@brue.auswaertiges-amt.de>; <wi-umw-1- eu@brue.auswaertiges-amt.de> <wi-umw-2-eu@brue.auswaertiges-a 7 <wi-umw-3-eu@brue.auswaertiges-amt.de>; <wi-umw-4-eu@brue.auswaertiges- i Betreff: RAG Umwelt: CO2 in HDV - follow-up to the WPE on 20 November - DE comments Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Anlage erhalten Sie Dokument „WK 14260 2018 INIT“, das zum im Betreff genannten Thema bei der RAG Umwelt ins Delegates Portal gestellt wurde. Mit freundlichen Grüßen i.A. i Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU Referat Umwelt & Bau 8-14, Rue Jacques de Lalaing B-1040 Brüssel Tel. WM Fax +32-2-787- E-Mail: wi-s2-eu@brue.auswaertiges-amt.de
2 BR Council of the European Union — General Secretariat Interinstitutional files: 2018/0143(COD) WK 14260/2018 INIT Brussels, 21 November 2018 LIMITE ENV CLIMA TRANS MI CODEC IA This is a paper intended for a specific community of recipients. Handling and Jurther distribution are under the sole responsibility of community members. CONTRIBUTION From: General Secretariat ofthe Council To: Delegations Subject: CO2 in HDV - follow-up to the WPE on 20 November - DE comments Delegations will find attached comments from Germany on the above file. Please note that a courtesy translation will follow as soon as it becomes available, —— III ee nn WK 14260/2018 INIT LIMITE EN
ERE Die Bundesregierung 20.11.2018 Kommentare zum Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über CO;-Zielwerte für neue schwere Nutzfahrzeuge Die Bundesregierung ist derzeit dabei, auf politischer Ebene eine Einschätzung zum KOM- Vorschlag zu entwickeln. Hierzu können bereits die folgenden, vorläufigen Überlegungen mitgeteilt werden: Deutschland unterstützt grundsätzlich den Kommissionsvorschlag und insbesondere die vorgeschlagenen Minderungsziele für 2025 und 2030 gegenüber dem Basisjahr 2019. Deutschland ist der Auffassung, dass nicht über diese Ziele hinausgegangen werden sollte. Deutschland hat aber zu mehreren spezifischen Regelungsinhalten noch Prüfbedarf. Zum Anreizsystem für Null- und Niedrigemissionsfahrzeuge und insbesondere zur Anrechnung von Bussen und kleinen Lkw, können wir uns noch nicht näher äußern. Grundsätzlich halten wir Supercredits bis mindestens 2025 für ein adäquates Anreizsystem. Wichtig ist Deutschland, dass VECTO kontinuierlich fortentwickelt wird. VECTO stellt die Bemessungsgrundlage für die CO2-Emissionen bei den schweren Nutzfahrzeugen dar. Es sollte daher möglichst verbindlich festgeschrieben werden, dass VECTO mindestens alle zwei Jahre aktualisiert bzw. erweitert wird. Diese Überlegung sollte in einem Erwägungsgrund aufgegriffen werden und bei künftigen Überarbeitungen der Zertifizierungsgesetzgebung Berücksichtigung finden. Im Grundsatz unterstützen wir die vorgeschlagene Ausgestaltung des Banking und Borrowing. Nach dem KOM-Vorschlag dürfen die Emissionslastschriften den Zielwert 2025 um nicht mehr als 5% überschreiten. Grundsätzlich halten wir eine Begrenzung der erlaubten Emissionslastschriften für notwendig; zur vorgeschlagenen Höhe der Begrenzung auf 5% können wir uns noch nicht näher äußern. Möglicherweise würden wir eine Ausweitung dieser Begrenzung der Emissionslastschriften unterstützen. Hinsichtlich der Strafzahlungen sollte sichergestellt sein, dass die Strafzahlungen deutlich oberhalb, aber in einem nachvollziehbaren Verhältnis zu den Grenzvermeidungskosten liegen. DEU erbittet von KOM eine inhaltliche Erläuterung und schriftliche Darlegung zu der Frage des Verhältnisses zw. der vorgeschlagenen Strafhöhe und den erwarteten Grenzvermeidungskosten in den einzelnen regulierten Fahrzeuguntergruppen.
Wir unterstützen eine Ausgestaltung des Reviews 2022, die alle relevanten Parameter und Rahmenbedingungen für das Inverkehrbringen von emissionsarmen Fahrzeugtechnologien explizit nennt und das Minderungsziel 2030 in einer ergebnisoffenen Art und Weise auf seine Realisierbarkeit überprüft und endgültig festlegt. Sollte eine Veränderung der Milage- und Payload-Faktoren erfolgen, sollte dies bei der Überprüfung und Festlegung der Minderungsziele berücksichtigt werden. Zudem unterstützen wir einen ergebnisoffenen Prüfautrag zur Fortschreibung der Regulierung über 2030 hinaus im Rahmen des Reviews. Die beabsichtigte Erfassung der Realemissionsdaten begrüßen wir im Grundsatz, sofern damit keine erheblichen zusätzlichen Belastungen für die Fahrzeughersteller und die Fahrzeugbetreiber verbunden sind und die Daten in einer Art und Weise erhoben und bereitgestellt werden, dass sie keine Rückschlüsse auf die betroffenen individuellen Fahrzeugbetreiber zulassen. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass zunächst eine fundierte Methodik zur Messung, Aufzeichung, Verarbeitung und Veröffentlichung dieser Daten entwickelt wird. Sollte es sich bei den erhobenen und veröffentlichten Daten um Stichproben handeln, sollte sichergestellt sein, dass diese repräsentativ sind.