20181122

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen zur geplanten CO2-Regulierung

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Von: IGI16

Gesendet: Donnerstag, 22. November 2018 17:35

An:

Betreff: WG: RAG Umwelt: CO2 in HDV - follow-up to the WPE on 20 November -
DE comments

Anlagen: WK14260.en13.zip

Kennzeichnung: Zur Nachverfolgung

Kennzeichnungsstatus: Gekennzeichnet

zK. und zdA.

Grüße

Von: IK II1
Gesendet: Mittwoch, 21. November 2018 10:41
An: IG I 6 <IGI6@bmu.bund.de>

Ce: @bmu.bund. de > ob mu.bund.de>;
bmu.bund.de>; gu
VE Du. bund.de > mu. bund.de>; u bmu.bund.de>;

   

 @ bmu.bund.de>
Betreff: WG: RAG Umwelt: CO2 in HDV - follow-up to the WPE on 20 November - DE comments

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

z.K.

Freundliche Grüße

Referat IKII1
Büro KTR 03.07.36
en 2322

 
 

Von: .BRUEEU WI-S2-EU ER «i-s2-eu@prue.auswaertiges-amt.de>
Gesendet: Mittwoch, 21. November 2018 09:56

An: IK II 1 <IKIIL@bmu.bund.de>
Cc: .BRUEEU POL-HOSP1-EU EEE < 50 |-hosp1-eu@brue.auswaertiges-amt.de>;

 
   
  
  

<wi-umw-1-

eu@brue.auswaertiges-amt.de> <wi-umw-2-eu@brue.auswaertiges-a 7
<wi-umw-3-eu@brue.auswaertiges-amt.de>; <wi-umw-4-eu@brue.auswaertiges- i

 

Betreff: RAG Umwelt: CO2 in HDV - follow-up to the WPE on 20 November - DE comments

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
1

als Anlage erhalten Sie Dokument „WK 14260 2018 INIT“, das zum im Betreff genannten Thema bei der RAG Umwelt
ins Delegates Portal gestellt wurde.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. i

Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU
Referat Umwelt & Bau

8-14, Rue Jacques de Lalaing

B-1040 Brüssel

Tel. WM

Fax +32-2-787-

E-Mail: wi-s2-eu@brue.auswaertiges-amt.de
2

2 BR Council of the European Union
— General Secretariat

Interinstitutional files:
2018/0143(COD) WK 14260/2018 INIT

Brussels, 21 November 2018

 

 

 

 

LIMITE

ENV
CLIMA
TRANS
MI
CODEC
IA

This is a paper intended for a specific community of recipients. Handling and
Jurther distribution are under the sole responsibility of community members.

CONTRIBUTION
From: General Secretariat ofthe Council
To: Delegations
Subject: CO2 in HDV - follow-up to the WPE on 20 November - DE comments

Delegations will find attached comments from Germany on the above file. Please note that a courtesy
translation will follow as soon as it becomes available,

—— III ee nn
WK 14260/2018 INIT

LIMITE EN
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ERE

Die
Bundesregierung

20.11.2018

Kommentare zum Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN
PARLAMENTS UND DES RATES über CO;-Zielwerte für neue schwere
Nutzfahrzeuge

Die Bundesregierung ist derzeit dabei, auf politischer Ebene eine Einschätzung zum KOM-

Vorschlag zu entwickeln. Hierzu können bereits die folgenden, vorläufigen Überlegungen

mitgeteilt werden:

Deutschland unterstützt grundsätzlich den Kommissionsvorschlag und insbesondere
die vorgeschlagenen Minderungsziele für 2025 und 2030 gegenüber dem Basisjahr
2019. Deutschland ist der Auffassung, dass nicht über diese Ziele hinausgegangen
werden sollte. Deutschland hat aber zu mehreren spezifischen Regelungsinhalten
noch Prüfbedarf.

Zum Anreizsystem für Null- und Niedrigemissionsfahrzeuge und insbesondere zur
Anrechnung von Bussen und kleinen Lkw, können wir uns noch nicht näher äußern.
Grundsätzlich halten wir Supercredits bis mindestens 2025 für ein adäquates
Anreizsystem.

Wichtig ist Deutschland, dass VECTO kontinuierlich fortentwickelt wird. VECTO stellt
die Bemessungsgrundlage für die CO2-Emissionen bei den schweren Nutzfahrzeugen
dar. Es sollte daher möglichst verbindlich festgeschrieben werden, dass VECTO
mindestens alle zwei Jahre aktualisiert bzw. erweitert wird. Diese Überlegung sollte

in einem Erwägungsgrund aufgegriffen werden und bei künftigen Überarbeitungen

der Zertifizierungsgesetzgebung Berücksichtigung finden.

Im Grundsatz unterstützen wir die vorgeschlagene Ausgestaltung des Banking und
Borrowing. Nach dem KOM-Vorschlag dürfen die Emissionslastschriften den Zielwert
2025 um nicht mehr als 5% überschreiten. Grundsätzlich halten wir eine Begrenzung
der erlaubten Emissionslastschriften für notwendig; zur vorgeschlagenen Höhe der
Begrenzung auf 5% können wir uns noch nicht näher äußern. Möglicherweise würden
wir eine Ausweitung dieser Begrenzung der Emissionslastschriften unterstützen.
Hinsichtlich der Strafzahlungen sollte sichergestellt sein, dass die Strafzahlungen
deutlich oberhalb, aber in einem nachvollziehbaren Verhältnis zu den
Grenzvermeidungskosten liegen. DEU erbittet von KOM eine inhaltliche Erläuterung
und schriftliche Darlegung zu der Frage des Verhältnisses zw. der vorgeschlagenen
Strafhöhe und den erwarteten Grenzvermeidungskosten in den einzelnen regulierten
Fahrzeuguntergruppen.
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Wir unterstützen eine Ausgestaltung des Reviews 2022, die alle relevanten
Parameter und Rahmenbedingungen für das Inverkehrbringen von emissionsarmen
Fahrzeugtechnologien explizit nennt und das Minderungsziel 2030 in einer
ergebnisoffenen Art und Weise auf seine Realisierbarkeit überprüft und endgültig
festlegt. Sollte eine Veränderung der Milage- und Payload-Faktoren erfolgen, sollte
dies bei der Überprüfung und Festlegung der Minderungsziele berücksichtigt werden.
Zudem unterstützen wir einen ergebnisoffenen Prüfautrag zur Fortschreibung der
Regulierung über 2030 hinaus im Rahmen des Reviews.

Die beabsichtigte Erfassung der Realemissionsdaten begrüßen wir im Grundsatz,
sofern damit keine erheblichen zusätzlichen Belastungen für die Fahrzeughersteller
und die Fahrzeugbetreiber verbunden sind und die Daten in einer Art und Weise
erhoben und bereitgestellt werden, dass sie keine Rückschlüsse auf die betroffenen
individuellen Fahrzeugbetreiber zulassen. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass
zunächst eine fundierte Methodik zur Messung, Aufzeichung, Verarbeitung und
Veröffentlichung dieser Daten entwickelt wird. Sollte es sich bei den erhobenen und
veröffentlichten Daten um Stichproben handeln, sollte sichergestellt sein, dass diese
repräsentativ sind.
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