20181203 Entwurf Schreiben an Bayerischen Staatsminister_

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen zur geplanten CO2-Regulierung

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für Umwelt, Naturschutz <<ENTWURF>>>
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1) Herrn Staatsminister
Im Bayrisches Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und TEL +49 3018 305-2000
Technologie FAX +49 3018 305-2046

Franz Josef P schierer maileingang@bmu.bund.de

www.bmu.de
80525 München
Einführung von CO:-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge
IG 16 — 45405-4/1
Berlin,

Sehr geehrte Staatsminister,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 30. Oktober 2018. Auch im Namen
meiner Kollegen aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,
dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, dem
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und dem
Bundesministerium der Finanzen möchte ich gern die Gelegenheit nutzen,
um Ihnen unsere vorläufi ge Sicht auf den Kommissionsvorschlag

mitzuteilen.

Bayern ist in Deutschland ein besonders wichtiger Industriestandort für die
Herstellung von schweren Nutzfahrzeugen. Ihre Überlegungen zum
Vorschlag der Europäischen Kommission nehmen wir daher sehr
aufmerksam zur Kenntnis und berücksichtigen sie bei der Einschätzung des

Regulierungsvorschlags.

Zustell- und Lieferadresse: Stresemannstraße 128-130, Zufahrt über Erna-Berger-Straße, 10117 Berlin
Besucheradresse: Köthener Straße 2-3, 10963 Berlin
Verkehrsanbindung: Haltestelle Potsdamer Platz, S-/U-Bahn: S1, S2, S25, S26, U2, Bus: 200, M41, M48, M85
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Für einen wirksamen Klimaschutz besteht auch im Verkehrssektor
erheblicher Handlungsbedarf. Die CO>-Emissionen dieses Sektors liegen
derzeit über dem Niveau von 1990, während in anderen Bereichen die
Emissionen bereits deutlich zurückgegangen sind. Die Emissionen des Lkw-
Verkehrs machen nun knapp ein Viertel der gesamten CO2-Emissionen des
Verkehrs aus.

Nach dem Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung sollen die CO>-
Emissionen des Verkehrsbereichs bis 2030 um 40 bis 42 Prozent sinken.
Hintergrund sind rechtsverbindliche Klimaschutzziele des Pariser
Klimaschutzübereinkommens und der EU-Zielverteilungsverordnung, die
für die nicht vom Emissionshandel betroffenen Sektoren für Deutschland
eine Minderung der Emissionen um insgesamt 38 Prozent bis 2030 vorsieht.
Die technischen Potentiale zur Verringerung der CO2-Emissionen und des
Energieverbrauchs müssen daher auch bei schweren Nutzfahrzeugen
unbedingt genutzt werden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass
ambitionierte CO>-Zielwerte und die Sicherung von Wertschöpfung und
guten Arbeitsplätzen nicht im Widerspruch stehen müssen, sondern

miteinander einhergehen können.

Die Bundesregierung unterstützt daher grundsätzlich den
Kommissionsvorschlag und insbesondere die von der Kommission
vorgeschlagenen Minderungsziele für 2025 und 2030 (jeweils gegenüber
dem Basisjahr 2019). Über diese Ziele sollte nach Auffassung der
Bundesregierung nicht hinausgegangen werden. Zu einigen weiteren

Regelungsinhalten besteht allerdings noch Prüfbedarf.
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Der Bundesregierung ist eine auch künftig erfolgreiche und
wettbewerbsfähige Nutzfahrzeugindustrie in Deutschland und Europa sehr
wichtig. Wir versichern Ihnen daher, dass sich die Bundesregierung bei
ihrem Engagement für eine gute und zukunftssichere COz-Regulierung sehr
sorgfältig und ausführlich mit den Sachverhalten auseinandersetzt und
danken ausdrücklich für Hinweise und sachlich begründete Bedenken, die
für die angestrebte ambitionierte und ausgewogene CO>-Regulierung
hilfreich sind.

Mit freundlichen Grüßen
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