20181203 Entwurf Schreiben an Daimler
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen zur geplanten CO2-Regulierung“
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz <<<ENTWURF>>> und nukleare Sicherheit Ref-/AG-Leiter/in: Ref./in: Sachb,/in: Bürosachb./in: C:\ Users pp Data\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\CKSS3497\Antwort BReg Batesonist3dn Ro HEweIn ahnt ORedie Forehhelt/ 14455 Berlin Svenja Schulze Bundesministerin 1) Herrn ] TEL +49 3018 305-2000 Leiter Mercedes-Benz LKW FAX +49 3018 305-2046 Daimler AG maileingang@bmu.bund.de 70546 Stuttgart www.bmu.de Herrn Leiter Global Powertrain, E-Mobility und Produktionsplanung Daimler Trucks Herrm Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Daimler AG Herrn Betriebsratsvorsitzender Mercedes-Benz und EvoBus Werk Mannheim Herrn Betriebsratsvorsitzender Mercedes-Benz Werk Kassel Herrm Betriebsratsvorsitzender Mercedes-Benz Werk Wörtb/GLC Germersheim Einführung von CO:-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge IG 16 - 45405-4/1 Berlin, Sehr geehrte Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 1. November 2018, in dem Sie Ihre Sorge hinsichtlich der Auswirkungen der von der Europäischen Kommis- sion vorgeschlagenen CO;-Flottenziele für Lkw auf Ihr Unternehmen zum Zustell- und Lieferadresse: Stresemannstraße 128-130, Zufahrt über Erna-Berger-Straße, 10117 Berlin Besucheradresse: Köthener Straße 2-3, 10963 Berlin Verkehrsanbindung: Haltestelle Potsdamer Platz, S-/U-Bahn: S1, S2, S25, S26, U2, Bus: 200, M41, M48, M85
R Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz <<<ENTWURF>>> und nukleare Sicherheit Seite 2 Ausdruck bringen. Auch im Namen meiner Kollegen aus dem Bundesminis- terium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbrau- cherschutz und dem Bundesministerium der Finanzen möchte ich gern die Gelegenheit nutzen, um Ihnen unsere vorläufige Sicht auf den Kommissi- onsvorschlag mitzuteilen. Die hiesigen Hersteller und Zulieferer von Nutzfahrzeugen sind technisch führend und leisten daher einen wichtigen Beitrag zu Beschäftigung und wirtschaftlichem Wohlstand Deutschlands. Ihre Überlegungen zum Vor- schlag der Europäischen Kommission nehmen wir daher sehr aufmerksam zur Kenntnis und berücksichtigen sie bei der Einschätzung des Regulie- rungsvorschlags. Für einen wirksamen Klimaschutz besteht auch im Verkehrssektor erhebli- cher Handlungsbedarf. Die CO2-Emissionen dieses Sektors liegen derzeit über dem Niveau von 1990, während in anderen Bereichen die Emissionen bereits deutlich zurückgegangen sind. Die Emissionen des Lkw-Verkehrs machen nun knapp ein Viertel der gesamten CO>-Emissionen des Verkehrs aus. Nach dem Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung sollen die CO>- Emissionen des Verkehrsbereichs bis 2030 um 40 bis 42 Prozent sinken. Hintergrund sind rechtsverbindliche Klimaschutzziele des Pariser Klima- schutzübereinkommens und der EU-Zielverteilungsverordnung, die für die nicht vom Emissionshandel betroffenen Sektoren für Deutschland eine Min- derung der Emissionen um insgesamt 38 Prozent bis 2030 vorsieht. Die
R Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz <<<ENTWURF>> und nukleare Sicherheit Seite 3 technischen Potentiale zur Verringerung der CO»-Emissionen und des Ener- gieverbrauchs müssen daher auch bei schweren Nutzfahrzeugen unbedingt genutzt werden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass ambitionierte CO»-Zielwerte und die Sicherung von Wertschöpfung und guten Arbeits- plätzen nicht im Widerspruch stehen müssen, sondern miteinander einherge- hen können. Die Bundesregierung unterstützt daher grundsätzlich den Kommissionsvor- schlag und insbesondere die von der Kommission vorgeschlagenen Minde- rungsziele für 2025 und 2030 (jeweils gegenüber dem Basisjahr 2019). Über diese Ziele sollte nach Auffassung der Bundesregierung nicht hinausgegan- gen werden. Zu einigen weiteren Regelungsinhalten, insbesondere zu dem auch von Ihnen hervorgehobenen Anreizmechanismus für Null- und Niedri- gemissionsfahrzeuge besteht allerdings noch Prüfbedarf. Die Bundesregierung spricht sich zudem für die kontinuierliche Fortent- wicklung des Simulationswerkzeugs VECTO aus, das der Regulierung zu Grunde liegt. Es sollte möglichst verbindlich festgeschrieben werden, dass VECTO mindestens alle zwei Jahre aktualisiert bzw. erweitert wird. Zu Ih- rer Sorge zu überproportional hohen Strafzahlungen muss nach hiesiger Auffassung für eine wirksame Regulierung sichergestellt sein, dass die Strafzahlungen deutlich oberhalb, aber in einem nachvollziehbaren Verhält- nis zu den Grenzvermeidungskosten liegen. Der Bundesregierung ist eine auch künftig erfolgreiche und wettbewerbsfä- hige Nutzfahrzeugindustrie in Deutschland und Europa sehr wichtig. Wir versichern Ihnen daher, dass sich die Bundesregierung bei ihrem Engage- ment für eine gute und zukunftssichere CO>-Regulierung sehr sorgfältig und
R Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz <<<ENTWURF>>> und nukleare Sicherheit Seite 4 ausführlich mit den Sachverhalten sowie den Belangen aller maßgeblichen Interessensgruppen auseinandersetzt und danken ausdrücklich für Hinweise und sachlich begründete Bedenken, die für die angestrebte ambitionierte und ausgewogene CO>-Regulierung hilfreich sind. Mit freundlichen Grüßen