20181203 Entwurf Schreiben an Daimler

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen zur geplanten CO2-Regulierung

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und nukleare Sicherheit Ref-/AG-Leiter/in:

Ref./in:

Sachb,/in:

Bürosachb./in:

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Batesonist3dn Ro HEweIn ahnt ORedie Forehhelt/ 14455 Berlin Svenja Schulze
Bundesministerin

1) Herrn
] TEL +49 3018 305-2000
Leiter Mercedes-Benz LKW FAX +49 3018 305-2046
Daimler AG maileingang@bmu.bund.de
70546 Stuttgart www.bmu.de
Herrn

Leiter Global Powertrain, E-Mobility und Produktionsplanung
Daimler Trucks

Herrm

Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Daimler AG

Herrn

Betriebsratsvorsitzender Mercedes-Benz und EvoBus
Werk Mannheim

Herrn

Betriebsratsvorsitzender Mercedes-Benz
Werk Kassel

Herrm

Betriebsratsvorsitzender Mercedes-Benz
Werk Wörtb/GLC Germersheim

Einführung von CO:-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge
IG 16 - 45405-4/1

Berlin,

Sehr geehrte Herren,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 1. November 2018, in dem Sie Ihre
Sorge hinsichtlich der Auswirkungen der von der Europäischen Kommis-

sion vorgeschlagenen CO;-Flottenziele für Lkw auf Ihr Unternehmen zum

Zustell- und Lieferadresse: Stresemannstraße 128-130, Zufahrt über Erna-Berger-Straße, 10117 Berlin
Besucheradresse: Köthener Straße 2-3, 10963 Berlin
Verkehrsanbindung: Haltestelle Potsdamer Platz, S-/U-Bahn: S1, S2, S25, S26, U2, Bus: 200, M41, M48, M85
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Ausdruck bringen. Auch im Namen meiner Kollegen aus dem Bundesminis-
terium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbrau-
cherschutz und dem Bundesministerium der Finanzen möchte ich gern die
Gelegenheit nutzen, um Ihnen unsere vorläufige Sicht auf den Kommissi-

onsvorschlag mitzuteilen.

Die hiesigen Hersteller und Zulieferer von Nutzfahrzeugen sind technisch
führend und leisten daher einen wichtigen Beitrag zu Beschäftigung und
wirtschaftlichem Wohlstand Deutschlands. Ihre Überlegungen zum Vor-
schlag der Europäischen Kommission nehmen wir daher sehr aufmerksam
zur Kenntnis und berücksichtigen sie bei der Einschätzung des Regulie-

rungsvorschlags.

Für einen wirksamen Klimaschutz besteht auch im Verkehrssektor erhebli-
cher Handlungsbedarf. Die CO2-Emissionen dieses Sektors liegen derzeit
über dem Niveau von 1990, während in anderen Bereichen die Emissionen
bereits deutlich zurückgegangen sind. Die Emissionen des Lkw-Verkehrs
machen nun knapp ein Viertel der gesamten CO>-Emissionen des Verkehrs

aus.

Nach dem Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung sollen die CO>-
Emissionen des Verkehrsbereichs bis 2030 um 40 bis 42 Prozent sinken.
Hintergrund sind rechtsverbindliche Klimaschutzziele des Pariser Klima-
schutzübereinkommens und der EU-Zielverteilungsverordnung, die für die
nicht vom Emissionshandel betroffenen Sektoren für Deutschland eine Min-

derung der Emissionen um insgesamt 38 Prozent bis 2030 vorsieht. Die
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technischen Potentiale zur Verringerung der CO»-Emissionen und des Ener-
gieverbrauchs müssen daher auch bei schweren Nutzfahrzeugen unbedingt
genutzt werden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass ambitionierte
CO»-Zielwerte und die Sicherung von Wertschöpfung und guten Arbeits-
plätzen nicht im Widerspruch stehen müssen, sondern miteinander einherge-

hen können.

Die Bundesregierung unterstützt daher grundsätzlich den Kommissionsvor-
schlag und insbesondere die von der Kommission vorgeschlagenen Minde-
rungsziele für 2025 und 2030 (jeweils gegenüber dem Basisjahr 2019). Über
diese Ziele sollte nach Auffassung der Bundesregierung nicht hinausgegan-
gen werden. Zu einigen weiteren Regelungsinhalten, insbesondere zu dem
auch von Ihnen hervorgehobenen Anreizmechanismus für Null- und Niedri-

gemissionsfahrzeuge besteht allerdings noch Prüfbedarf.

Die Bundesregierung spricht sich zudem für die kontinuierliche Fortent-
wicklung des Simulationswerkzeugs VECTO aus, das der Regulierung zu
Grunde liegt. Es sollte möglichst verbindlich festgeschrieben werden, dass
VECTO mindestens alle zwei Jahre aktualisiert bzw. erweitert wird. Zu Ih-
rer Sorge zu überproportional hohen Strafzahlungen muss nach hiesiger
Auffassung für eine wirksame Regulierung sichergestellt sein, dass die
Strafzahlungen deutlich oberhalb, aber in einem nachvollziehbaren Verhält-

nis zu den Grenzvermeidungskosten liegen.

Der Bundesregierung ist eine auch künftig erfolgreiche und wettbewerbsfä-
hige Nutzfahrzeugindustrie in Deutschland und Europa sehr wichtig. Wir
versichern Ihnen daher, dass sich die Bundesregierung bei ihrem Engage-

ment für eine gute und zukunftssichere CO>-Regulierung sehr sorgfältig und
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ausführlich mit den Sachverhalten sowie den Belangen aller maßgeblichen
Interessensgruppen auseinandersetzt und danken ausdrücklich für Hinweise
und sachlich begründete Bedenken, die für die angestrebte ambitionierte und
ausgewogene CO>-Regulierung hilfreich sind.

Mit freundlichen Grüßen
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