20181207 13.40
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen zur geplanten CO2-Regulierung“
BE Von: EEE Gesendet: Freitag, 7. Dezember 2018 13:40 An: EEE bin wi.bund. de m vi.bund.de; MEEEEEE Ob mwi.bund.de; BUERO-IVD3@bmwi.bund.de; ref-g20 @bmvi.bund.de - (Extern); Ref-StV23@bmvi.bund.de; EEE pn vi.bund. ce; © bin vi.bund.de; EEE © on vi. bund. de; © b m. bund.de; bmf.bund.de; ib3@bmf.bund.de; ref321@bk.bund.de; Rer421@Dk.Dund.de; ig ® b-bund.de; EREEREEREEEE © X. cc EEE HERR bnıvi.bund.ie; TEE TU U > _ Betreff: AW: Bitte um Prüfung und Mitzeichnung bis allerspätestens heute 10 Uhr: Weisungsentwurf für die AStV-Sitzung am 7. Dezember 2018 | Schwere Nutzfahrzeuge Anlagen: Weisung - 2018.12.07 - CO2 Lkw - AStV - BMVI BMWi_Ausgang_07122018_ 1152 (002)_clean.docx Cc: Liebe Kolleginnen und Kollegen, anbei finden Sie einen mit BMWi bereits abgestimmten, gekürzten Weisungsentwurf. Aufgrund der Eile würden wir den Entwurf so jetzt nach Brüssel übermitteln. Die Änderungsvorschläge des BMVI haben wir übernommen. Viele Grüße Im Auftrag Referat IG 16 Technik der Luftreinhaltung im Verkehr und bei Brenn- und Treibstoffen; Biokraftstoffe Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Stresemannstraße 128 - 130, 10117 Berlin Telefon +49 (0)30.18 305- E-Mail om u.bund.de Internet www.bmu.bund.de Facebook www .facebook.de/bmu Twitter twitter.com/bmu Instagram www.instagram.com/bmu/
3. 2695. AStV-1 am 07.12.2018 12.2-Punkt TOP [12.2] Meeting of the Council (Environment) on 20 December 2018: Preparation Regulation on CO; standards for heavy-duty vehicles 14874/18 Weisung Ziel des Vorsitzes Vorbereitung der Sitzung des Umweltrats am 20. Dezember 2018. Deutsches Verhandlungsziel / Weisungstenor Das Ziel einer Allgemeinen Ausrichtung auf dem Umweltrat am 20. Dezember 2018 wird unterstützt. Zu den Änderungsvorschlägen der Ratspräsidentschaft wird Prüfvorbehalt einge- legt. Sprechpunkte Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission; dies gilt insbesondere für die vorgeschlagenen Minderungsziele für 2025 und 2030 gegenüber dem Basisjahr 2019. Deutschland ist der Auffassung, dass nicht über diese Ziele hinausgegangen werden sollte. Deutschland hat aber zu mehre- ren spezifischen Regelungsinhalten noch Prüfbedarf.
4. DEU dankt der Österreichischen Ratspräsidentschaft für die Vorbereitung des neuen Textvorschlags. Die darin vorgeschlagenen Kompromisse wird die Bun- desregierung prüfen. Dies gilt insbesondere für die Frage der Anrechenbarkeit der Fahrzeuge der Klassen M2, M3 und bestimmter Fahrzeuge der Kategorie N im Anreizmechanismus aber auch für den Vorschlag, im Rahmen des Review- Prozesses zu prüfen, ob die Einführung eines Benchmarks-Systems als Alterna- tive für Super-Credits sinnvoll ist. Wie bereits in der RAG Umwelt am 20.11.2018 vorgestellt regt Deutschland die folgenden Punkte an: oO DEU schlägt vor die Idee der mindestens zweijährigen Aktualisierung bzw. Erweiterung von VECTO in einem Erwägungsgrund aufzunehmen; DEU unterstützt das Supercredit-System bis mindestens 2025; DEU unterstützt die Vorschläge zum Banking und Borrowing und mög- licherweise eine Ausweitung der Begrenzung der Emissionslastschriften; Aus Sicht der BReg sollten die Strafzahlungen in einem angemessenen Verhältnis oberhalb der Grenzvermeidungskosten liegen; Die Bundesregierung unterstützt eine Ausgestaltung des Reviews 2022, die alle relevanten Parameter und Rahmenbedingungen für das Inverkehr- bringen von emissionsarmen Fahrzeugtechnologien explizit nennt und das 2030 Ziel ergebnisoffen auf seine Realisierbarkeit hin prüft; wobei hierbei eine Veränderung der Milage- und Payload-Faktoren berücksichtigt wer- den soll; Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich eine Erfassung der Reale- missionen, insofern dafür eine fundierte Methodik mit repräsentativen Stickproben verwendet wird und dadurch keine zusätzlichen Belastungen für die Hersteller oder Fahrzeugbetreiber entstehen oder Rückschlüsse auf individuelle Fahrzeugbetreiber möglich sind. Hintergrund / Sachstand
- Am 5. Dezember 2018 hat die Österreichische Ratspräsidentschaft einen neuen Textvorschlag zirkuliert. Der Text bietet Kompromissvorschläge zu unterschiedli- chen Standpunkten, die von Mitgliedsstaaten im Rahmen der Befassung in den Ratsarbeitsgruppen aufgebracht wurden.