20190124 18.24

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen zur geplanten CO2-Regulierung

/ 8
PDF herunterladen
a ERS ECHERRTNGER IRRE GELEGENE A

Von: EEE

Gesendet: Donnerstag, 24. Januar 2019 18:24

An: bmwi.bund.de'; om vi.vund.de'

ce Go ip10.0:; u hmwi.bund.de
To :x.bund.de‘; @bk.bund.de‘;

@bmvi.bund.de'; bmvi.bund.de';
’ bmvi.bund.de'; un

bmf.bund.de‘; 9 bmf.bund.de'; 'e11-9

@auswaertiges-amt.de'; 'ell-14@auswaertiges-amt.de';
@bmwi.bund.de'; TB3@bmf.bund.de'; '"BUERO-IVD3

@bmwi.bund.de'; 'Ref-G20@bmvi.bund.de'; 'Ref-StV23@bmvi.bund.de';
'ref321@bk.bund. de Ret-621@bmvi.bund.de‘
EEG m vi.bund.de, ipio.de‘

 

     
  
        
  
 
  

 

 

Betreff: AW: CO2-HDV: Weisungsentwurf: Austausch BO'in mit MS, MdEPs,
Präsidentschaft
Anlagen: Weisung -- informeller Austausch v2.docx

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es ist ja genau unsere Absicht, die politischen Punkte, wie sie sich im Augenblick darstellen, frühzeitig gegenüber EP,
Präsidentschaft und anderen Mitgliedstaaten zu kommunizieren. Dies bezweckte unser Weisungsentwurf, der
erstens die roten Linien DEU aufzeigt und Erwartungen dämpft, und zweitens einen möglichen Kompromissweg
benennt. Insofern ist es etwas überraschend, dass BMVI und BMWi dem nicht zustimmen können.

Konkret wird hier das Votum von ChefBK von Anfang dieser Woche zu Grunde gelegt, dass Deutschland der
allgemeinen Ausrichtung unter der Bedingung zustimmen kann, dass der Industrie in weiteren technischen Punkten
entgegengekommen wird, jedoch in den Verhandlungen mit dem EP keine Flexibilität bei der Höhe der Zielwerte
besteht. Dementsprechend wurde für eine mögliche Einigung mit dem EP hervorgehoben, dass generell nur wenig
Spielraum für Kompromisse bestehe und die Stoßrichtung der Kompromissfindung über das Anrechnungsverfahren
für ZLEVs laufen könne. Es ist doch wichtig, dass wir die roten Linien frühzeitig kommunizieren, um zu verhindern,
dass EP z.B. auf Positionen deutlich über 30 % für 2030 besteht.

Eine DEU Position wurde vor dem Umweltrat abgestimmt. Einer Anpassung der Elemente dieser Position post-
Umweltrat steht BMU nicht ablehnend gegenüber. Parallel hierzu sollte es BO’in jedoch möglich sein, die oben
genannten Verhandlungslinien zu kommunizieren. Sprechen wir dies nicht frühzeitig an, riskieren wir wesentlich
ambitioniertere Forderungen des EP.

Zu möglichen Flexibilitäten können wir uns zudem erst konkret positionieren, wenn auch die Verhandlungsposition
des EP nach dem nun erfolgten zweiten Trilog näher bekannt ist (Debriefing ist morgen). Es macht keinen Sinn,
etwaige Positionen im Kontext Supercredits/ Benchmark im Ressortkreis abzustimmen, wenn noch gar nicht klar ist,
wie sich das EP solche Varianten gegenwärtig konkret vorstellt bzw. wie dies zwischen Präsidentschaft und EP
diskutiert wird. In der KOM wird ebenfalls über Varianten nachgedacht ohne dass dies bislang konkretisiert wurde.
Zu den Punkten, die mit EP diskutiert werden müsste, gehört auch die Frage der strombasierten Kraftstoffe. Auch
das sollten wir jetzt noch ausklammern.

Als Kompromiss schlagen wir deswegen die anliegend kenntlich gemachten Änderungen vor: Kommentar zu
Benchmarks entfällt; Weisung beschränkt sich auf die Kommunikation des Votums von ChefßBK. Ich bitte um Ihre
Anmerkungen bis morgen, 11 Uhr.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
1

IG 16
Technik der Luftreinhaltung im Verkehr und bei Brenn- und Treibstoffen; Biokraftstoffe

 

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und nukleare Sicherheit

Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn
Telefon +49 (0)228 99 305 Tail

E-Mail Dh mu.bund.de

Internet www.bmu.bund.de
Facebook www.facebook.de/bmu
Twitter twitter.com/bmu

Instagram www.instagram.com/bmu/

Von: Oo bmwi.bund.de 9 bmwi.bund.de>

Gesendet: Donnerstag, 24. Januar 2019 15:36

Ar: ED bmvi.bund.de m u.bund.de>
CC diplo.de; @bmwi.bund.de > H«.bund.de';

BE; eg EEE bmvi.bund.de';
@bmvi.bund.de‘; > b nf. bund. ce m f.bund.de';

'e11-9@auswaertiges-amt.de'; bmu.bund.de>; 'e11-14@auswaertiges-
amt.de'; @bmu.bund.de> EEE bmvi.bund.de';
@bmwi.bund.de; IB3@bmf.bund.de; BUERO-IVD3@bmwi.bund.de; 'Ref-G20@bmvi.bund.de'; 'Ref-
StV23@bmvi.bund.de'; 'ref321@bk.bund.de', Oo bnu.bund.de>; Ref-G21@bmvi.bund.de;
@bmvi.bund.de'
Betreff: Aw: CO2-HDV: Weisungsentwurf: Austausch BO'in mit MS, MdEPs, Präsidentschaft

 

   

 
 
 
  

Lieber Herr

seitens BMWi bitten wir um Finalisierung der DEU Position in allen Punkten und deren Kommunikation auf EU-
Ebene. Es kann nicht angehen, dass DEU hier nicht sprechfertig ist und die Kommunikation von uns wichtigen
Punkten mit Verweis auf den Diskussionsstand im Trilog (erst technische Punkte) hinausgezögert wird.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Leiter des Referates IVD3 - Fahrzeugindustrie
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Hausanschrift: Hannoversche Straße 28-30, 10115 Berlin
Postanschrift: 11019 Berlin

Tel.: 030 18615-

E-Mail ob mwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de

Vor: | 112 \t0: um vi.bund.de]

Gesendet: Donnerstag, 24. Januar 2019 13:40

Ar:

Cc: EN © Cip!o.ce’ ; EEE 1’ D3; EENEEEEEEEEEE 1\D3; EEE DK. bund.de‘;

O bk.bund.de'; EEE bmvi.bund.de'; uiusisiils a bnvi.bund.de';
ES m Vi.bund.de' ; Mi Di. bund.ce' EEE bmf.bund.de';
'e11-9@auswaertiges-amt. de’; iimEEmenIg '©11-14@auswaertiges-amt.de' ; EEE

2
2

EEE G'brnvi.bund.ce‘, EEE, 1VD3; '1B3@bmf.bund.de'; BUERO-IVD3; 'Ref-G20@bmvi.bund.de';
ef-StV23@bmvi.bund.de'; ref321@bk.bund.de'; MEER Re f-C21; m vi.bund.de'

Betreff: AW: CO2-HDV: Weisungsentwurf: Austausch BO'in mit MS, MdEPs, Präsidentschaft

Lieber Herr Kirsch,

das BMVI lehnt eine Mitzeichnung der Weisung ab, auch wenn die Überlegung, durch Gespräche der StÄV bei den
europäischen Akteuren aktiv für Verständnis für die DEU-Position zu werben und ggf. auch Kompromissoptionen
auszuloten, grundsätzlich mitgetragen wird.

Inhaltlich wären die im letzten Anstrich der Sprechpunkte aufgeführten Aspekte (pooling zwischen OEMs,
Aktualisierungen von VECTO, Erhöhung des zGG für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb und eine geänderte
Definition für Null- und Niedrigemissionsfahrzeuge) im Rahmen eines Gesamtpaktes vermutlich konsensfähig.

Die politisch relevanten Aspekte, wie die Regelung der Supercredits, die nach der Weisung aufgeweicht werden soll,
wurden jedoch zwischen den Ressorts bisher nicht geklärt (ggf. auf AL-, Sts-, Min-Ebene); das letzte Ressortgespräch
in dieser Sache fand am 21.09.2018 statt. Auch die Zielwerte, der Umgang mit Realemissionen und der vom EP
vorgeschlagene Auftrag an die KOM bis 2020 eine Anrechnungsmethode für synthetische Kraftstoffe zu entwickeln,
sind bisher ungeklärt und müssten für ein Kompromisspaket zur Haltung DEU geklärt werden.

 

Darüber hinaus ist eine Befassung der Hausleitung zu dieser komplexen Regelungsmaterie binnen weniger Stunden
nicht leistbar. Ich bitte um Verständnis.

Freundliche Grüße

 

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Referat G 20

Robert-Schuman-Platz 1

53175 Bonn

Tel.: 0228 / 300

Fax: 0228 / 300 807 ag

bmvi.bund.de
ref-820@bmvi.bund.de

  

Vor [1:10 m u.bund.de]

Gesendet: Donnerstag, 24. Januar 2019 12:26
An: @bmwi.bund.de'; Obmwi.bund.de';
bk.bund.de io hmvi.bund.de':

@bmvi.bund.de';

 
 
 
  
  
  

 
 
 
  

  

bmvi.bund.de';
@bmf.bund.de io Hmr.bund.de‘;
'e11-9@auswaertiges-amt.de'; e11-14@auswaertiges-amt.de'
'martin.voswinkel@bmvi.bund. e'; bmwi.bund.de'; 'IB3@bmf.bund. e'; 'BUERO-
IVD3@bmwi.bund.de'; 'Ref-G20@bmvi.bund.de'; 'Ref-StV23@bmvi.bund.de'; 'ref321@bk.bund.de';  Rei-
C2 1 obmvi.bund.de'

Cc: DS
Betreft: - : Weisungsentwurf: Austausch BO'in mit MS, MdEPs, Präsidentschaft

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 
  
   

  
 

   

anbei ein Weisungsentwurf zu CO2-HDV, der eine Grundlage für Gespräche der AStV-1 Botschafterin mit MdEPs,
anderen MS und der Präsidentschaft bilden soll. Entscheidend ist, dass wir es schaffen, die Erwartungen an ein

3
3

Verhandlungsergebnis zu dämpfen, das deutlich über die allgemeine Ausrichtung des Rats hinausgeht. Gleichzeitig
müssen wir dem EP in einigen Punkten so weit entgegenkommen, dass eine Einigung im Trilog möglich wird, und
dabei auch Anliegen der Industrie Rechnung tragen. Der vorliegende Entwurf gibt somit nicht die Position des BMU
wieder, sondern unsere Sicht auf mögliche Kompromisslinien im Sinne der Bundesregierung für den weiteren
Prozess. Wir sollten hier schnell klare Signale setzen und bitten daher auch darum, im Rahmen dieser Weisung für
den informellen Austausch von der Einbringung weiterer Konfliktpunkte zwischen den Ressorts abzusehen. Eine
detaillierte Position können wir dann im Rahmen kommender AStV-Sitzungen abstimmen.

Wir bitten um wohlwollende Prüfung und Rückmeldung bis heute, 16 Uhr.
Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

IG 16
Technik der Luftreinhaltung im Verkehr und bei Brenn- und Treibstoffen; Biokraftstoffe

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und nukleare Sicherheit

Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn
Telefon +49 (0)228 99 305

E-Mail ob u.bund.de

Internet www.bmu.bund.de
Facebook www.facebook.de/bmu
Twitter twitter.com/bmu
Instagram www.instagram.com/bmu/

Erst denken - dann drucken —- der Umwelt zuliebe!
4

AA/ BMWi
Weisung erstellt vom BMU, abge

 

für Gespräche der StäV im Vorfeld des 3. Trilogs (mit MdEP, Präsidentschaft,
anderen MS)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND

DES RATES über COz-Zielwerte für neue schwere Nutzfahrzeuge

Weisung

1. Deutsches Verhandlungsziel/ Weisungstenor

Kommunikation möglieher Kompremisslirien-ausroter Linien in den
Trilogverhandlungen aus Sicht’der Bundesregierung

Andere MS und MdEP dazu bewegen, technische Punkte, die der Industrie
entgegenkommen, zu unterstützen

Kenntnisnahme der Rückmeldungen der anderen Mitgliedsstaaten,
Präsidentschaft und MdEP

2. Sprechpunkte

Die Bundesregierung konnte der allgemeinen Ausrichtung des Rats im
Dezember nicht zustimmen. Im Hinblick auf die weiteren Verhandlungen
möchte ich Ihnen gerne unsere zentralen Anliegen erläutern.

Wichtigster Punkt für DEU sind die Zielwerte für 2025 und 2030. Leider
haben wir hier absolut keine Flexibilität, um dem EP entgegenzukommen.

Denn die Industrie sieht über diese Werte hinaus keinerlei weitere

Effizienzpotentiale.
5

Einige weitere, eher technische Punkte, die das EP vorgeschlagen hat,

wären auch für uns akzeptabel und würden auch bestehenden

industriepolitischen Bedenken Rechnung tragen. Finden diese Punkte

Berücksichtigung, könnte Deutschland die allgemeine Ausrichtung des Rats

gegebenenfalls unterstützen.
o „Pooling“ wie bei CO2-Pkw, d.h. die Minderungsziele können

zwischen mehreren Herstellern gemeinschaftlich erreicht werden.
Das gibt den Herstellern zusätzliche Flexibilität, da sie ihre Ziele bei
Bedarf dann nicht mehr einzeln, sondern „in der Summe“ erreichen
müssen. Über die Forderung des EP hinaus sollte Pooling (wie in der
CO:-Pkw Verordnung) zwischen beliebigen Herstellern (nicht nur
eigentumsrechtlich verbundenen Herstellern) erlaubt sein.
Regelmäßige, verbindliche Updates von VECTO (die Software für
die Berechnung der CO>2-Emissionen). Das stellt sicher, dass
Innovationen seitens der Hersteller auch zeitnah in VECTO
abgebildet werden können.

Ausnahmen beim zulässigen Gesamtgewicht für das Mehrgewicht
von alternativen Antrieben (da zum Beispiel Elektro-Lkw derzeit
Einbußen bei der Nutzlast hinnehmen müssen).

Definition von Niedrigemissionsfahrzeugen: statt eines
Pauschalwerts von 350g CO>/km lieber 50% des Mittelwerts der
Fahrzeuggrößenklasse (sog. Subgruppe). Das berücksichtigt, dass
es für einen 40-Tonnen-Fernstrecken-Lkw viel schwieriger ist, die
pauschalen 350g zu erreichen, als z.B. für einen 16-Tonner im
Verteilerverkehr.

3. Hintergrund

Im Mai 2018 hat die KOM einen Verordnungsvorschlag für die erstmalige
Einführung von CO>2-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge in der EU
vorgelegt. Der Vorschlag sieht ein prozentuales CO>2-Emissionsreduktionsziel von
15 % für das Jahr 2025 und 30 % für das Jahr 2030 gegenüber den

2
6

Referenzwerten im Jahr 2019 vor. Außerdem ist in dem Vorschlag ein
Begünstigungssystem als Anreizmechanismus für die Einführung von Null- und
Niedrigemissionsfahrzeugen (ZLEV) vorgesehen (sogenannte „Super-Credits")
sowie sogenannte „Early-Credits“, mit denen Hersteller für frühzeitige
Emissionsminderungen belohnt werden können. Das Plenum des Europäische
Parlaments hat sich am 14. November 2018 für eine Steigerung des
Ambitionsniveaus auf 20 % für das Jahr 2025 und auf 35 % für das Jahr 2030
ausgesprochen.

Es wurde beim Umweltrat am 20. Dezember eine allgemeine Ausrichtung zum
Verordnungsvorschlag zu CO>-Emissionen für schwere Nutzfahrzeuge
verabschiedet. Die Bundesregierung hatte grundsätzlich den
Kommissionsvorschlag unterstützt und konnte dem Text der allgemeinen
Ausrichtung auf Grund der Ausgestaltung des Minderungsziels für 2030
(Verbindlichkeit) nicht zustimmen und enthielt sich der Stimme. Alle anderen
Mitgliedstaaten unterstützten den Text. Damit können die Trilogverhandlungen
aufgenommen werden. Ein Abschluss innerhalb dieser EP-Legislaturperiode wird
von der Bundesregierung im Grundsatz unterstützt, allerdings unter dem
Vorbehalt, dass eine realistische und industrieverträgliche Regelung erreicht
werden.

Die Verhandlungen drehten sich vor allem um das Ambitionsniveau für die Jahre
2025 und 2030 und die Verbindlichkeit der Ziele, um das Verfahren des Reviews
sowie die Ausgestaltung des Anreizsystems zur Förderung von Null- und
Niedrigemissionsfahrzeugen. Der zwischen den Mitgliedstaaten gefundene
Kompromiss beinhaltet folgende Elemente:

e das Minderungsziel für 2030 i.H.v. 30% wird verbindlich ausgestaltet,
vorbehaltlich einer Abänderung durch den Review 2022,

e die Höhe der Strafzahlungen für den Zeitraum von 2025 bis 2029 wird von
6.800,- auf 4.000,- EUR abgemildert, und

e der Review 2022 wird um verschiedene Aspekte ergänzt (insb. Pooling
zwischen Herstellern, alternative Kraftstoffe, differenzierte Betrachtung von
Null- und Niedrigemissionsfahrzeugen).

Mit der allgemeinen Ausrichtung konnten die Trilogverhandlungen aufgenommen
werden. Eine Einigung noch in dieser EP-Wahlperiode ist von allen drei Parteien
erwünscht. Technische Punkte werden am 22.01. verhandelt. Der dritte Trilog, bei
dem eine Einigung zu den wesentlichen politischen Punkten erzielt werden soll, ist
auf den 12.02. terminiert.

Deutschland kann die allgemeine Ausrichtung des Rats unterstützen, sofern die
folgenden Punkte im Verordnungstext Berücksichtigung finden:

e Pooling: "Pooling" zwischen Herstellern bedeutet, dass diese Hersteller
statt separater Flottenziele ein gemeinsames Flottenziel erhalten. Dies gibt
den Herstellern zusätzliche Flexibilität. Hypothetisches Beispiel: MAN hängt
der Erfüllung seiner Ziele hinterher, während Scania seine Ziele bereits
übererfüllt. Ein Pooling zwischen MAN und Scania würde nun dafür sorgen,
dass ein gemeinsames MAN-Scania Flottenziel angelegt wird. Damit
könnten Strafzahlungen verhindert werden, da jetzt der Rückstand von
MAN durch die Übererfüllung von Scania ausgeglichen wird und das
gemeinsame Ziel in der Summe erreicht wird. Die allgemeine Ausrichtung
des Rats sieht lediglich vor, die Möglichkeit des Pooling in die Überprüfung

3
7

der VO im Jahr 2022 aufzunehmen. Das EP fordert hingegen die Aufnahme
von Pooling zwischen eigentumsrechtlich mit einander verbundenen
Herstellern in die VO.

Festschreibung regelmäßiger Aktualisierungen des Simulationstools
VECTO im Gesetzestext: Bei den Lkw werden Verbrauch und CO>-
Emissionen nicht auf dem Prüfstand bestimmt, sondern auf Grund der
hohen Variantenvielfalt per Computersimulation berechnet. Die Industrie
fordert daher regelmäßig, Aktualisierungen der Simulationssoftware VECTO
möglichst verbindlich festzuschreiben. Das würde sicherstellen, dass
Innovationen seitens der Hersteller auch zeitnah in VECTO abgebildet
werden können. Diese Forderung der Hersteller wurde auch vom EP
übernommen und könnte durch die Bundesregierung unterstützt werden.
Ausnahmen beim zulässigen Gesamtgewicht von Fahrzeugkombinationen
für das Mehrgewicht von alternativen Antrieben: Lkw mit alternativen
Antrieben sind oft schwerer als konventionelle Lkw, z.B. Elektro-Lkw wg.
der Traktionsbatterie. Das kann für Lkw-Betreiber abschreckend sein, da
sie in der Folge Lkw mit alternativen Antrieben entsprechend weniger
schwer beladen können. Daher fordert das EP, das Mehrgewicht (bis zu
einer Tonne) auf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination
aufschlagen zu können, damit Betreiber von Lkw mit alternativen Antrieben
keine Einbußen bei der Nutzlast hinnehmen müssen.

Definition von Niedrigemissionsfahrzeugen: statt eines Pauschalwerts von
350g COz/km schlägt das EP vor, nach Größenklasse des Fahrzeugs zu
differenzieren. Als "emissionsarm" würde ein Fahrzeug gelten, sofern der
CO2-Ausstoß weniger als 50% des Mittelwerts der Fahrzeuggrößenklasse
(sog. Subgruppe) beträgt. Das berücksichtigt die Tatsache, dass es für
einen 40-Tonnen-Fernstrecken-Lkw viel schwieriger ist, die pauschalen
350g zu erreichen, als z.B. für einen 16-Tonner im Verteilerverkehr. Daher
wird die Forderung einer differenzierten Definition auch durch
Fahrzeughersteller unterstützt.
8