20190125
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen zur geplanten CO2-Regulierung“
_[[[[[[[[[[[[[[[Ü Von: EEE Gesendet: Freitag, 25. Januar 2019 15:06 An: @bmwi.bund.de'; KREEEEEE © bnf. un. : EEE Sp o.ce ; u on wi.bund.de‘; Bo x. bund.ce‘; u © bx.bund.de‘; ob mvi.vund.de mvi.bund.de‘; DE oomvi.bund.de‘; mu HE om f.bund.cde' EEE ©11-9@auswaertiges- amt.de‘, 'e11-14@auswaertiges-amt.de BEE 01.2: u om vi.bund.de‘; EEE bnwi.bund.de'; 1BB@bmf.bund.de'; 'BUERO-IVD3 @bmwi.bund.de'; 'Ref-G20@bmvi.bund.de'; 'Ref-StV23@bmvi.bund.de'; 'ref321@bk.bund.de Ref-621'; oo m vi.bund.de © dipio.de' Betreff: AW: CO2-HDV: Weisungsentwurf: Austausch BO'in mit MS, MdEPs, Präsidentschaft Anlagen: Weisung -- informeller Austausch v2.docx cc Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Blick auf die erneuten Aufforderungen seitens BKAmt und StäV, die roten Linien DEU in Brüssel kommunizieren zu können, bitte ich erneut um Prüfung der anliegenden Minimalweisung, die sich auf die Kommunikation des Votums von ChefBK beschränkt. BO’in hat in der nächsten Woche zum Dossier mehrere Termine mit einflussreichen MdEP, u.a. dem Berichterstatter. Liegt hierfür keine Weisung vor, müssen die Termine wahrscheinlich entfallen. Ich bitte daher um Ihre Anmerkungen und Mitzeichnung bis spätestens Montag, 28.01., 10 Uhr. Danach erlaube ich mir, von Ihrem Einverständnis auszugehen. Auch telefonisch stehe ich für einen fachlichen Austausch gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag IG16 Technik der Luftreinhaltung im Verkehr und bei Brenn- und Treibstoffen; Biokraftstoffe Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn Telefon +49 (0)228 99 305 E-Mail BE obmu.bund.de Internet www.bmu.bund.de Facebook www.facebook.de/bmu Twitter twitter.com/bmu Instagram www.instagram.com/bmu/ Von: .BRUEEU WI-UMW-1-E U <wi-umw-1-eu@brue.auswaertiges-amt.de> Gesendet: Freitag, 25. Januar 2019 12:01
Ar VE 5X. und .ce > ee mvi.bund.de>; ob u.bund.de> EEE bin wi.bund.de' ME bmwi.bund.de> Cc EEE © Ci p!o ce on wi.bund.de; Et k.bund.de'; oO bk.-bund.de‘; © bmvi.bund.de Obmvi.bund.de'; O bmvi.bund.de'; © m f.bund.de' MS bmf.bund.de'; 'e11-9@auswaertiges-amt.de "ee bmu.bund.de>; 'e11-14@auswaertiges- amt. de © > u.bund.de>; ref423 <ref423@bk.bund.de>; 9 Dnvi.bund.de O bmwi.bund.de; IB3B@bmf.bund.de; BUERO- IVD3@bmwi.bund.de; 'Ref-620@bmvi.bund.de'; 'Ref-StV23@bmvi.bund.de'; 'ref321@bk.bund.de', ui El obmu.bund.de>; Ref-G21 <Ref-G21@bmvi.bund.de>; ii 9 bmvi.bund.de'; BE Sipio.ce Betreff: Aw: CO2-HDV: Weisungsentwurf: Austausch BO'in mit MS, MdEPs, Präsidentschaft Liebe Kolleginnen und Kollegen, ergänzend zur Mail von Frau WE möchten wir auch aus Sicht StäV darauf hinweisen, dass es wichtig ist, sich gegenüber EP und Vorsitz informell vor den nächsten Trilog soweit möglich zu äußern. Im letzten AStV-1 hat sich DE — wie von der Präsidentschaft erbeten - nicht zu den politischen Punkten (Ambitionsniveau, Anreize für Null- und Niedrigemissionsfahrzeuge) mit Blick auf die weiteren Trilogverhandlungen äußern können. Es geht jetzt darum, dem Verhandlungsführer deutlich zu machen, wo die roten Linien für DE mit Blick auf das finale Ergebnis sind - und wo DE bei politischen Punkten ggf. dem EP entgegen kommen könnte. Nur wenn der Vorsitz weiß, was DEU und die anderen MS wollen, kann er diese Punkte insbesondere bei der Vorbereitung des nächsten Mandats und in den Trilogen berücksichtigen. Wenn DE weiterhin nicht sprechfähig ist, wird er sich dagegen auf die Informationen über Flexibilitäten stützen, die er von anderen Mitgliedstaaten hat. Nach bisherigen informellen Erkenntnissen der StäV sind die 30% aber für viele MS - auch aus Osteuropa - keine absolute rote Linie. Um sich wirksam für DEU einsetzten zu können (und Negatives zu verhindern), werden zügig informelle Gespräche der Botschafterin über die zentralen Aspekte empfohlen. Hier benötigt die Botschafterin eine ressortabgestimmte Weisung. Da wir hier in BXL die Abstimmungsschwierigkeiten verfolgen, möchte ich auch noch mal darauf hinweisen, dass noch eine weitere Weisungsabstimmung zur Mandatsvorbereitung ansteht. Viele Grit cf Vor: TEE [172 \t 0 OS bk.bund.de] Gesendet: Freitag, 25. Januar 2019 10:49 Ar: on wi.bund.de CHE © <110.C = BEER om vvi.Dund.ce; EEE K.bund.de'; DK. bund.de Oo bmvi.bund.de‘; EEE Hm vi.bund.de'; EEE © m vi.bund.de' ; EEE br f.bund.cic' EEE rn f.bund.de'; 'e11-9@auswaertiges-amt.de'; EMMEN] '©11-14@auswaertiges-amt.de'; ref423; bmvi.bund.de'; @bmwi.bund.de; IB3@bmf.bund.de; BUERO-IVD3@bmwi.bund.de; 'Ref-G20@bmvi.bund.de'; 'Ref-StV23@bmvi.bund.de'; 'ref321@bk.bund.de’ EEE Ref-G21; BE m vi.bund.de u S dinlo.de Betreff: AW: CO2-HDV: Weisungsentwurf: Austausch BO'in mit MS, MdEPs, Präsidentschaft Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es ist wichtig, dass sich die Bundesregierung aktiv in die Verhandlungen einbringt und die roten Linien sowie technische Punkte, soweit wie möglich, bereits jetzt kommuniziert. Mit freundliche Grüßen EEE Referat 321 x a Vor: HE | 11: |t co u nvi.bund.de] Gesendet: Freitag, 25. Januar 2019 10:09 Ar: 5 u. und. cc > Ob mwi.bund.de' mg m wi.bund.de> Cc: © Ci 010. ce; EEE © bmwi.bund.de; EEE bK.bund.de'; VO bk.bund.de' EEE bh mvi.bund.de'; > bmvi.bund.de‘; ob mvi.bund.de'; © mf.bund.de'; EEE bnf.bund.de'; 'e11-9@auswaertiges-amt.de'; pn u.bund.de>; 'e11-14@auswaertiges- amt.de'; © 5. bund.de>; N m vi.bund.de', om wi.bund.de; IB3@bmf.bund.de; BUERO-IVD3@bmwi.bund.de; 'Ref-G20@bmvi.bund.de'; 'Ref- StV23@bmvi.bund.de'; 'ref321@bk.bund.de RE 5 n u.bund.de>; Ref-G21 <Ref- 621@bmvi.bund.de>; EMMEN bmvi.bund.de' Egg? <ilo.de Betreff: AW: CO2-HDV: Weisungsentwurf: Austausch BO'in mit MS, MdEPs, Präsidentschaft Lieber Herr Hann mir sind keine Umstände bekannt, die eine abweichende Einschätzung begründen würden. Insofern bitte ich um Verständnis, dass eine Mitzeichnung des Weisungsentwurfs durch das BMVI nicht möglich ist. Freundliche Grüße Von: [malte u bmu.bund.de] Gesendet: Donnerstag, 24. Januar 2019 18:24 An: @bmwi.bund.de' EEE Cc: 9 (1010. cc bin wi.bund.de; EEE bK.bund.de'; Oo bk.bund.de'; EEE GO bmvi.bund.de'; EEE bmvi.bund.de'; Oo bmvi.bund.de' ; © bmf.bund.ce', EEE brmf.bund.de'; 'e11-9@auswaertiges-amt.de N © 11-14@auswaertiges-amt.de'; RD bimvi.bund.de‘; EEE Ob m wi.bund.de; IB3@bmf.bund.de; BUERO-IVD3@bmwi.bund.de; 'Ref-G20@bmvi.bund.de'; 'Ref-StV23@bmvi.bund.de'; 'ref321@bk.bund.de EEE: Ref-G21; EOS bmvi.bund.de'; 9 inio.cde Betreff: AW: CO2-HDV: Weisungsentwurf: Austausch BO'in mit MS, MdEPs, Präsidentschaft Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist ja genau unsere Absicht, die politischen Punkte, wie sie sich im Augenblick darstellen, frühzeitig gegenüber EP, Präsidentschaft und anderen Mitgliedstaaten zu kommunizieren. Dies bezweckte unser Weisungsentwurf, der erstens die roten Linien DEU aufzeigt und Erwartungen dämpft, und zweitens einen möglichen Kompromissweg benennt. Insofern ist es etwas überraschend, dass BMVI und BMWi dem nicht zustimmen können. Konkret wird hier das Votum von ChefBK von Anfang dieser Woche zu Grunde gelegt, dass Deutschland der allgemeinen Ausrichtung unter der Bedingung zustimmen kann, dass der Industrie in weiteren technischen Punkten entgegengekommen wird, jedoch in den Verhandlungen mit dem EP keine Flexibilität bei der Höhe der Zielwerte besteht. Dementsprechend wurde für eine mögliche Einigung mit dem EP hervorgehoben, dass generell nur wenig 3
Spielraum für Kompromisse bestehe und die Stoßrichtung der Kompromissfindung über das Anrechnungsverfahren für ZLEVs laufen könne. Es ist doch wichtig, dass wir die roten Linien frühzeitig kommunizieren, um zu verhindern, dass EP z.B. auf Positionen deutlich über 30 % für 2030 besteht. Eine DEU Position wurde vor dem Umweltrat abgestimmt. Einer Anpassung der Elemente dieser Position post- Umweltrat steht BMU nicht ablehnend gegenüber. Parallel hierzu sollte es BO’in jedoch möglich sein, die oben genannten Verhandlungslinien zu kommunizieren. Sprechen wir dies nicht frühzeitig an, riskieren wir wesentlich ambitioniertere Forderungen des EP. Zu möglichen Flexibilitäten können wir uns zudem erst konkret positionieren, wenn auch die Verhandlungsposition des EP nach dem nun erfolgten zweiten Trilog näher bekannt ist (Debriefing ist morgen). Es macht keinen Sinn, etwaige Positionen im Kontext Supercredits/ Benchmark im Ressortkreis abzustimmen, wenn noch gar nicht klar ist, wie sich das EP solche Varianten gegenwärtig konkret vorstellt bzw. wie dies zwischen Präsidentschaft und EP diskutiert wird. In der KOM wird ebenfalls über Varianten nachgedacht ohne dass dies bislang konkretisiert wurde. Zu den Punkten, die mit EP diskutiert werden müsste, gehört auch die Frage der strombasierten Kraftstoffe. Auch das sollten wir jetzt noch ausklammern. Als Kompromiss schlagen wir deswegen die anliegend kenntlich gemachten Änderungen vor: Kommentar zu Benchmarks entfällt; Weisung beschränkt sich auf die Kommunikation des Votums von ChefßBK. Ich bitte um Ihre Anmerkungen bis morgen, 11 Uhr. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag IG16 Technik der Luftreinhaltung im Verkehr und bei Brenn- und Treibstoffen; Biokraftstoffe Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn Telefon +49 (0)228 99 30 SEEEEEEEEN E-Mail BE obmu.bund.de Internet www.bmu.bund.de Facebook wwvw.facebook.de/bmu Twitter twitter.com/bmu Instagram www.instagram.com/bmu/ Erst denken - dann drucken — der Umwelt zuliebe! Von: bmwi.bund.de < bmwi.bund.de> Gesendet: Donnerstag, 24. Januar 2019 15:36 Arı EC bin vi.bund.de; Kirsch, Felix bmu.bund.de> Cc: ER I i010. ce ; EEE © b m wi.bund.de; 0 bk.bund.de'; © px. bund.de'; gEBEEO bnvi.bund.de'; EEE bmvi.bund.de'; BEE m vi.bund.ce'; EEE bin f.bund.de' ob mf.bund.de'; 'e11-9@auswaertiges-amt.de ‚5 u. bund.de>; 'e11-14@auswaertiges- amt.de'; Mn u. und. ce>; u m vi.bund.de'; j @bmwi.bund.de; IB3@bmf.bund.de; BUERO-IVD3@bmwi.bund.de; 'Ref-G20@bmvi.bund.de'; 'Ref- StV23@bmvi.bund.de'; 'ref321@bk.bund.de', 9 bin u.bund.de>; Ref-G21@bmvi.bund.de; lo bmvi.bund.de' Betreff: Aw: CO2-HDV: Weisungsentwurf: Austausch BO'in mit MS, MdEPs, Präsidentschaft Lieber |
seitens BMWi bitten wir um Finalisierung der DEU Position in allen Punkten und deren Kommunikation auf EU- Ebene. Es kann nicht angehen, dass DEU hier nicht sprechfertig ist und die Kommunikation von uns wichtigen Punkten mit Verweis auf den Diskussionsstand im Trilog (erst technische Punkte) hinausgezögert wird. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Leiter des Referates IVD3 - Fahrzeugindustrie Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Hausanschrift: Hannoversche Straße 28-30, 10115 Berlin Postanschrift: 11019 Berlin Tel.: 030 18615 E-Mail GO bmwi.bund.de Internet: http://www.bmwi.de Vor: TE 1: it GO bmvi.bund.de] Gesendet: Donnerstag, 24. Januar 2019 13:40 An: A DE 1VD3; IVD3, EEE bK.bund.de'; bk.bund.de'; EEE O bmvi.bund.de'; Br bmvi.bund.de'; Oo bnvi.bund.de'; ME obmf.bund.de'; @bmf.bund.de'; 'e11-9@auswaertiges-amt.de'; 'e11-14@auswaertiges-amt.de'; EEE EEE m vi.bund.ce EN 1VD3; 1B3@bmf.bund.de'; BUERO-IVD3; 'Ref-G20@bmvi.bund.de'; 'Ref-StV23@bmvi.bund.de'; 'ref321@bk.bund.de'; Ref-G21; "ibm vi.bund.de' Betreff: AW: CO2-HDV: Weisungsentwurf: Austausch BO'in mit MS, MdEPs, Präsidentschaft Lieber Herr das BMVI lehnt eine Mitzeichnung der Weisung ab, auch wenn die Überlegung, durch Gespräche der StÄV.bei den europäischen Akteuren aktiv für Verständnis für die DEU-Position zu werben und ggf. auch Kompromissoptionen auszuloten, grundsätzlich mitgetragen wird. Inhaltlich wären die im letzten Anstrich der Sprechpunkte aufgeführten Aspekte (pooling zwischen OEM Ss, Aktualisierungen von VECTO, Erhöhung des zGG für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb und eine geänderte Definition für Null- und Niedrigemissionsfahrzeuge) im Rahmen eines Gesamtpaktes vermutlich konsensfähig. Die politisch relevanten Aspekte, wie die Regelung der Supercredits, die nach der Weisung aufgeweicht werden soll, wurden jedoch zwischen den Ressorts bisher nicht geklärt (ggf. auf AL-, Sts-, Min-Ebene); das letzte Ressortgespräch in dieser Sache fand am 21.09.2018 statt. Auch die Zielwerte, der Umgang mit Realemissionen und der vom EP vorgeschlagene Auftrag an die KOM bis 2020 eine Anrechnungsmethode für synthetische Kraftstoffe zu entwickeln, sind bisher ungeklärt und müssten für ein Kompromisspaket zur Haltung DEU geklärt werden. Darüber hinaus ist eine Befassung der Hausleitung zu dieser komplexen Regelungsmaterie binnen weniger Stunden nicht leistbar. Ich bitte um Verständnis. Freundliche Grüße Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Referat G 20 Robert-Schuman-Platz 1 53175 Bonn
Tel.: 0228 / 300 HE Fax: 0228 / 300 807 bmvi.bund.de ref-g20@bmvi.bund.de Von: [mailto Obmu.bund.de] Gesendet: Donnerstag, 24. Januar 2019 12:26 Ar: Ho bmwi.bund.de‘; "a bmwi.bund.de'; EEE bK.bund.de'; ob. bund.de' Ob mvi.bund.de iii @bnvi.bund.de'; DEE N vi.bund.de'; m f.bund.ce'; iS bmf.bund.de'; 'e11-9@auswaertiges-amt. de’ ‚äsE; ©11-14@auswaertiges-amt.de'; Oo bmvi.bund.de‘; EEE GO bmwi.bund.de'; 'IB3B@bmf.bund.de'; 'BUERO- IVD3@bmwi.bund.de'; 'Ref-G20@bmvi.bund.de'; 'Ref-StV23@bmvi.bund.de'; 'ref321@bk.bund.de' ‚EEE Ref- G21; lo bmvi.bund.de' Cc: En diplo.de' Betreff: CO2-HDV: Weisungsentwurf: Austausch BO'in mit MS, MdEPs, Präsidentschaft Liebe Kolleginnen und Kollegen, anbei ein Weisungsentwurf zu CO2-HDV, der eine Grundlage für Gespräche der AStV-1 Botschafterin mit MdEPs, anderen MS und der Präsidentschaft bilden soll. Entscheidend ist, dass wir es schaffen, die Erwartungen an ein Verhandlungsergebnis zu dämpfen, das deutlich über die allgemeine Ausrichtung des Rats hinausgeht. Gleichzeitig müssen wir dem EP in einigen Punkten so weit entgegenkommen, dass eine Einigung im Trilog möglich wird, und dabei auch Anliegen der Industrie Rechnung tragen. Der vorliegende Entwurf gibt somit nicht die Position des BMU wieder, sondern unsere Sicht auf mögliche Kompromisslinien im Sinne der Bundesregierung für den weiteren Prozess. Wir sollten hier schnell klare Signale setzen und bitten daher auch darum, im Rahmen dieser Weisung für den informellen Austausch von der Einbringung weiterer Konfliktpunkte zwischen den Ressorts abzusehen. Eine detaillierte Position können wir dann im Rahmen kommender AStV-Sitzungen abstimmen. Wir bitten um wohlwollende Prüfung und Rückmeldung bis heute, 16 Uhr. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag IG 16 Technik der Luftreinhaltung im Verkehr und bei Brenn- und Treibstoffen; Biokraftstoffe Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn Telefon +49 (0)228 99 un E-Mail BR oonmu.bund. © Internet www.bmu.bund.de Facebook www.facebook.de/bmu Twitter twitter.com/bmu Instagram www.instagram.com/bmu/ Erst
AA/ BMWi Weisung erstellt vom BMU, abgestimmt mit BK, BMVI, BMWi und BMF für Gespräche der StäV im Vorfeld des 3. Trilogs (mit MdEP, Präsidentschaft, anderen MS) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über COz»-Zielwerte für neue schwere Nutzfahrzeuge Weisung 1. Deutsches Verhandlungsziel/ Weisungstenor Kommunikation möglicher Kempremisstinien-ausroter Linien in den Trilogverhandlungen aus Sicht der Bundesregierung Andere MS und MdEP dazu bewegen, technische Punkte, die der Industrie entgegenkommen, zu unterstützen Kenntnisnahme der Rückmeldungen der anderen Mitgliedsstaaten, Präsidentschaft und MdEP 2. Sprechpunkte Die Bundesregierung konnte der allgemeinen Ausrichtung des Rats im Dezember nicht zustimmen. Im Hinblick auf die weiteren Verhandlungen möchte ich Ihnen gerne unsere zentralen Anliegen erläutern. Wichtigster Punkt für DEU sind die Zielwerte für 2025 und 2030. Leider haben wir hier absolut keine Flexibilität, um dem EP entgegenzukommen. Denn die Industrie sieht über diese Werte hinaus keinerlei weitere Effizienzpotentiale.
e Einige weitere, eher technische Punkte, die das EP vorgeschlagen hat, wären auch für uns akzeptabel und würden auch bestehenden industriepolitischen Bedenken Rechnung tragen. Finden diese Punkte Berücksichtigung, könnte Deutschland die allgemeine Ausrichtung des Rats gegebenenfalls unterstützen. o „Pooling“ wie bei CO2-Pkw, d.h. die Minderungsziele können zwischen mehreren Herstellern gemeinschaftlich erreicht werden. Das gibt den Herstellern zusätzliche Flexibilität, da sie ihre Ziele bei Bedarf dann nicht mehr einzeln, sondern „in der Summe“ erreichen müssen. Über die Forderung des EP hinaus sollte Pooling (wie in der COz>-Pkw Verordnung) zwischen beliebigen Herstellern (nicht nur eigentumsrechtlich verbundenen Herstellern) erlaubt sein. o Regelmäßige, verbindliche Updates von VECTO (die Software für die Berechnung der CO>-Emissionen). Das stellt sicher, dass Innovationen seitens der Hersteller auch zeitnah in VECTO abgebildet werden können. o Ausnahmen beim zulässigen Gesamtgewicht für das Mehrgewicht von alternativen Antrieben (da zum Beispiel Elektro-Lkw derzeit Einbußen bei der Nutzlast hinnehmen müssen). o Definition von Niedrigemissionsfahrzeugen: statt eines Pauschalwerts von 350g COz/km lieber 50% des Mittelwerts der Fahrzeuggrößenklasse (sog. Subgruppe). Das berücksichtigt, dass es für einen 40-Tonnen-Fernstrecken-Lkw viel schwieriger ist, die pauschalen 350g zu erreichen, als z.B. für einen 16-Tonner im Verteilerverkehr. 3. Hintergrund Im Mai 2018 hat die KOM einen Verordnungsvorschlag für die erstmalige Einführung von CO2-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge in der EU vorgelegt. Der Vorschlag sieht ein prozentuales CO>2-Emissionsreduktionsziel von 15 % für das Jahr 2025 und 30 % für das Jahr 2030 gegenüber den 2
Referenzwerten im Jahr 2019 vor. Außerdem ist in dem Vorschlag ein Begünstigungssystem als Anreizmechanismus für die Einführung von Null- und Niedrigemissionsfahrzeugen (ZLEV) vorgesehen (sogenannte „Super-Credits") sowie sogenannte „Early-Credits“, mit denen Hersteller für frühzeitige Emissionsminderungen belohnt werden können. Das Plenum des Europäische Parlaments hat sich am 14. November 2018 für eine Steigerung des Ambitionsniveaus auf 20 % für das Jahr 2025 und auf 35 % für das Jahr 2030 ausgesprochen. Es wurde beim Umweltrat am 20. Dezember eine allgemeine Ausrichtung zum Verordnungsvorschlag zu CO2-Emissionen für schwere Nutzfahrzeuge verabschiedet. Die Bundesregierung hatte grundsätzlich den Kommissionsvorschlag unterstützt und konnte dem Text der allgemeinen Ausrichtung auf Grund der Ausgestaltung des Minderungsziels für 2030 (Verbindlichkeit) nicht zustimmen und enthielt sich der Stimme. Alle anderen Mitgliedstaaten unterstützten den Text. Damit können die Trilogverhandlungen aufgenommen werden. Ein Abschluss innerhalb dieser EP-Legislaturperiode wird von der Bundesregierung im Grundsatz unterstützt, allerdings unter dem Vorbehalt, dass eine realistische und industrieverträgliche Regelung erreicht werden. Die Verhandlungen drehten sich vor allem um das Ambitionsniveau für die Jahre 2025 und 2030 und die Verbindlichkeit der Ziele, um das Verfahren des Reviews sowie die Ausgestaltung des Anreizsystems zur Förderung von Null- und Niedrigemissionsfahrzeugen. Der zwischen den Mitgliedstaaten gefundene Kompromiss beinhaltet folgende Elemente: e das Minderungsziel für 2030 i.H.v. 30% wird verbindlich ausgestaltet, vorbehaltlich einer Abänderung durch den Review 2022, e die Höhe der Strafzahlungen für den Zeitraum von 2025 bis 2029 wird von 6.800,- auf 4.000,- EUR abgemildert, und e der Review 2022 wird um verschiedene Aspekte ergänzt (insb. Pooling zwischen Herstellern, alternative Kraftstoffe, differenzierte Betrachtung von Null- und Niedrigemissionsfahrzeugen). Mit der allgemeinen Ausrichtung konnten die Trilogverhandlungen aufgenommen werden. Eine Einigung noch in dieser EP-Wahlperiode ist von allen drei Parteien erwünscht. Technische Punkte werden am 22.01. verhandelt. Der dritte Trilog, bei dem eine Einigung zu den wesentlichen politischen Punkten erzielt werden soll, ist auf den 12.02. terminiert. Deutschland kann die allgemeine Ausrichtung des Rats unterstützen, sofern die folgenden Punkte im Verordnungstext Berücksichtigung finden: e Pooling: "Pooling" zwischen Herstellern bedeutet, dass diese Hersteller statt separater Flottenziele ein gemeinsames Flottenziel erhalten. Dies gibt den Herstellern zusätzliche Flexibilität. Hypothetisches Beispiel: MAN hängt der Erfüllung seiner Ziele hinterher, während Scania seine Ziele bereits übererfüllt. Ein Pooling zwischen MAN und Scania würde nun dafür sorgen, dass ein gemeinsames MAN-Scania Flottenziel angelegt wird. Damit könnten Strafzahlungen verhindert werden, da jetzt der Rückstand von MAN durch die Übererfüllung von Scania ausgeglichen wird und das gemeinsame Ziel in der Summe erreicht wird. Die allgemeine Ausrichtung des Rats sieht lediglich vor, die Möglichkeit des Pooling in die Überprüfung 3
der VO im Jahr 2022 aufzunehmen. Das EP fordert hingegen die Aufnahme von Pooling zwischen eigentumsrechtlich mit einander verbundenen Herstellern in die VO. Festschreibung regelmäßiger Aktualisierungen des Simulationstools VECTO im Gesetzestext: Bei den Lkw werden Verbrauch und CO>- Emissionen nicht auf dem Prüfstand bestimmt, sondern auf Grund der hohen Variantenvielfalt per Computersimulation berechnet. Die Industrie fordert daher regelmäßig, Aktualisierungen der Simulationssoftware VECTO möglichst verbindlich festzuschreiben. Das würde sicherstellen, dass Innovationen seitens der Hersteller auch zeitnah in VECTO abgebildet werden können. Diese Forderung der Hersteller wurde auch vom EP übernommen und könnte durch die Bundesregierung unterstützt werden. Ausnahmen beim zulässigen Gesamtgewicht von Fahrzeugkombinationen für das Mehrgewicht von alternativen Antrieben: Lkw mit alternativen Antrieben sind oft schwerer als konventionelle Lkw, z.B. Elektro-Lkw wog. der Traktionsbatterie. Das kann für Lkw-Betreiber abschreckend sein, da sie in der Folge Lkw mit alternativen Antrieben entsprechend weniger schwer beladen können. Daher fordert das EP, das Mehrgewicht (bis zu einer Tonne) auf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination aufschlagen zu können, damit Betreiber von Lkw mit alternativen Antrieben keine Einbußen bei der Nutzlast hinnehmen müssen. Definition von Niedrigemissionsfahrzeugen: statt eines Pauschalwerts von 350g COz/km schlägt das EP vor, nach Größenklasse des Fahrzeugs zu differenzieren. Als "emissionsarm" würde ein Fahrzeug gelten, sofern der CO2-Ausstoß weniger als 50% des Mittelwerts der Fahrzeuggrößenklasse (sog. Subgruppe) beträgt. Das berücksichtigt die Tatsache, dass es für einen 40-Tonnen-Fernstrecken-Lkw viel schwieriger ist, die pauschalen 350g zu erreichen, als z.B. für einen 16-Tonner im Verteilerverkehr. Daher wird die Forderung einer differenzierten Definition auch durch Fahrzeughersteller unterstützt. Dem EP könnte Deutschland bei der Einführung eines Benchmarks (ohne Malus) bedingt entgegenkommen, sofern im Gegenzug höhere Anreize für Nullemissionsfahrzeuge mit hoher Reichweite geschaffen werden.