20190206
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen zur geplanten CO2-Regulierung“
BERRRBEL ehe in Eua ; te um! mar 3% uhr Von: Gesendet: Mittwoch, 6. Februar 2019 08:15 An: @bmwi.bund. de © bmvi.bund.de: BEE © om wi.bund.de; em .Dund.de‘ bk.bund. de © bmwi.bund.de; 183 @bmf.bund.de; BUERO-IVD3@bmwi.bund.de; 'Ref-G20@bmvi.bund.de'; 'Ref-StV23@bmvi.bund.de'; 'ref321@bk.bund.de' Ce: EEE © <ip10.ce; EX. bund.de‘; DE «.bund.ce‘; m Vi.bund.de‘: ED bin vi.bund.de‘; omvi.bund.de‘; u Oo bmf.bund.de‘; 'e1l-9@auswaertiges-amt.de'; une <11-14@auswaertiges-amt.de‘; ref423 oköurc ce EE „, Betreff: AW: CO2-HDV: AStV-Weisung für morgen Anlagen: AStV-Weisung - CO2-HDV-06.02. final.docx Liebe KuK, Vorbehalt seitens BKAmt ist aufgehoben. Anbei die finale Version (ohne Änderungen) zur Kenntnis, Viele Grüße iA. u Von Go bmwi.bund.de mwi.bund.de] Gesendet: Dienstag, 5. Februar 2019 12:29 An: @bmvi.bund.de; @bmwi.bund.de; bmf.bund.de'; @bk.bund.de; @bmwi.bund.de; IB3@bmf.bund.de; BUERO-IVD3@bmwi.bund.de; 'Ref-G20@bmvi.bund.de'; 'Ref-StV23@bmvi.bund.de'; 'ref321@bk.bund.de' Cc: @diplo.de; bk.bund.de'; @bk.bund.de'; ee @bmvi.bund.de‘; ee BE @bmf.bund.de'; 'e11-9@auswaertiges-amt.de' 'e11-14@auswaertiges-amt.de'; a Betreff: AW: CO2-HDV: AStV-Weisung für morgen Lieber Herr BMWi zeichnet mit. Viele Grüße m: Tel: Von: [mailto oh mu.bund.de] Gesendet: Dienstag, 5. Februar 2019 12:25 An: IVO; EEE © brnr.und.ce‘; Eu. und.ce‘ D3; IB3@bmf.bund.de'; BUERO-IVD3; 'Ref-G20@bmvi.bund.de'; 'Ref-StV23@bmvi.bund.de'; 'ref321@bk.bund.de' Cc: o<ip10.ce ; EEE 103; u .bund.ce‘; ES bK.bund.cde'; EEE bmvi.bund.de' ; em vi.bund.de'; O bmvi.bund.cie' ‚ I @& bmf.bund.de'; 'e11-9@auswaertiges-amt.de'; 'e11-14@auswaertiges-amt.de'; 'ref423@bk.bund.de'; diplo.de' HE Betreff: AW: CO2-HDV: AStV-Weisung für morgen
Liebe KuK, vielen Dank für Ihre Rückmeldungen. BMU kann den Ergänzungswunsch des BMVI kompromissweise mittragen. Der Punkt Anrechnungsverfahren für Niedrigemissionsfahrzeuge sollte jedoch nicht entfallen, da PRAS explizit danach fragt Die anliegende Version haben wir nun ebenfalls um einen aktualisierten Hintergrund ergänzt. Ich bitte um Prüfung und Mitzeichnung dieser Version bis heute, 14 Uhr. Den Vorbehalt seitens BKAmt nehmen wir zur Kenntnis. Viele Grüße BMUIG 16 0228 99 305 Von: eo bin vi.bund.de> Gesendet: Dienstag, 5. Februar 2019 11:23 Ar: © bin u.bund.de>; EEE bin wi.bund.de' EEE © bmwi.bund.de>; ob mf.vund.de'; EEE DkK.bund.de' un bk.bund.de>; @bmwi.bund.de' EEE GO bmwi.bund.de>; '|B3@bmf.bund.de' <IB3@bmf.bund.de>; 'BUERO-IVD3@bmwi.bund.de' <BUERO-IVD3@bmwi.bund.de>; 'Ref-G20@bmvi.bund.de'; 'Ref- StV23@bmvi.bund.de'; 'ref321@bk.bund.de' Cc: ao :ipio.ce' EG Jip1o.ce>; EEE bin wi.bund.de' EEE © on wi.bund.de>; N © bk-bund.de'; EEE © bk.bund.de'; EEE bnvi.bund.de'; Vgeieiiigf? bnvi.bund.de'; m vi.bund.de gu ES om i.bund.de'; 'e11-9@auswaertiges-amt.de', EEE GE © binu.bund.de>; 'e11-14@auswaertiges-amt.de EEE VO pn u.bund.de>; 'ref423@bk.bund.de' <ref423@bk.bund.de > GES pn u.bund.de>; ein © dip!o.de' EEE © Ci p!o.ce > bmu.bund.de> Betreff: Aw: CO2-HDV: AStV-Weisung für morgen Lieber Her vielen Dank für den Weisungsentwurf. Bei Übernahme der Änderungen zeichnet BMVI mit. Den Aspekt Definition Null- und Niedrigemissionsfahrzeuge begegnet von hier aus keinen grundsätzlichen Einwänden und wird mitgetragen. Ich habe ihn nur gestrichen, um die Anzahl der Sprechpunkte konstant zu halten. Die Weisungslänge sollte meines Erachtens aber hier nicht überbewertet werden: Die anderen Mitgliedstaaten werden froh sein, wenn DEU sich - endlich - inhaltlich positioniert und daher eine etwas ausführlichere Darstellung akzeptieren. Insofern plädiere ich im Ergebnis für eine Übernahme aller Punkte. Freundliche Grüße Vor En: il:o @bmu.bund.de] Gesendet: Dienstag, 5. Februar 2019 09:59 Ar: Do omwi.bund.de‘; EEE bmf.bund.de'; Oo bkK.bund.de'; EEE bnwi.bund.de'; 'IB3@bmf.bund.de'; "BUERO-IVD3@bmwi.bund.de'; 'Ref-G20@bmvi.bund.de'; 'Ref-StV23@bmvi.bund.de'; 'ref321@bk.bund.de' Cc: O dipio.de EEE OS bmwi.bund.de'‘; EEE Dk.bund.de'; VO bk.bund.de EEG bmvi.bund.de'; iii @bmnvi.bund.de'; lo bmvi.bund.de‘; ME bmf.bund.de'; 'e11-9@auswaertiges-amt.de';
ME < | 1-14G@auswaertiges-amt.ce'; N: "<1423@bk.bund.cc diplo.de'; EN Betreff: CO2-HDV: AStV-Weisung für morgen Liebe KuK, auf Grundlage unserer Abstimmungen von letzter Woche anbei ein Weisungsentwurf für den morgigen AStV. Ich bitte um Ihre Anmerkungen möglichst bis heute, 12:00. Die StäV hat mehrfach darauf hingewiesen, dass sich die AStV-Weisungen auf maximal 3-4 Kernpunkte beschränken sollten. Falls aus Ihrer Sicht die Aufnahme weiterer inhaltlicher Punkte in die Weisung erforderlich ist, bitte ich daher auch um Vorschlag, welcher Punkt im Gegenzug wegfallen sollte. Auch für telefonische Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag IG 16 Technik der Luftreinhaltung im Verkehr und bei Brenn- und Treibstoffen; Biokraftstoffe Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn Telefon +49 (0)228 99 305 Kal E-Mail BE obmu.bund.de Internet www.bmu.bund.de Facebook www.facebook.de/bmu Twitter twitter.com/bmu Instagram www.instagram.com/bmu/ Erst denken dann drucken - der Umwelt zuliebe
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AA/ BMWi Weisung erstellt vom BMU, abges XXXX. AStV-1 am 06.02.2019 II-Punkt TOPNr.X Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über CO>-Zielwerte für neue schwere Nutzfahrzeuge Weisung 1. Ziel des Vorsitzes e Erlangung eines Verhandlungsmandats für den dritten Trilog e Kenntnisnahme der Rückmeldungen der Mitgliedsstaaten zu Flexibilitäten gegenüber EP-Position bei den politischen Punkten 2. Deutsches Verhandlungsziel/ Weisungstenor Kommunikation der Position Deutschlands 3. Sprechpunkte e Deutschland unterstützt das veränderte Mandat der Präsidentschaft. e Ein sehr wichtiger Punkt für DEU sind die Zielwerte für 2025 und 2030. Leider haben wir hier keine Flexibilität, um dem EP entgegenzukom- men. Noch ambitioniertere Zielwerte halten wir für unrealistisch. e Für denkbar halten wir eine modifizierte Ausgestaltung des ZLEV- Anreizsystems mit moderatem Schwellenwert. Allerdings darf das im Ergebnis nicht zu einer zusätzlichen Belastung der Industrie führen. Gof. ist als Ausgleich die Höhe des Caps anzupassen. Nicht vorstellbar ist für DEU eine Maluskomponente im Anreizinstrument. o Für grundsätzlich interessant halten wir die Berücksichtigung der Fahrzeugkategorien (Subgruppe) und der elektrischen Reichweiten bei der Ausgestaltung der Anreizsystems. Wir halten den Review
2022 daher für eine geeignete Gelegenheit, die Einführung eines sol- chen Systems zu prüfen. Bei einer Einführung sollte der Industrie je- doch mindestens 3 Jahre Vorlaufzeit gegeben werden. o Daher unterstützen wir auch ein Mandat an die KOM, unter Beteili- gung der Mitgliedsstaaten bis Ende 2021 ein System zur Reichwei- tenzertizifierung einzuführen. e Bei der Definition der Niedrigemissionsfahrzeuge kann Deutschland die Forderung des EP (Änderung 44) mittragen. e Beiden synthetischen Kraftstoffen ist Deutschland bereit, sich im Sinne eines Prüfauftrags an die KOM auf Forderungen des EP zuzube- wegen. e Deutschland wünscht sich zudem ein Entgegenkommen gegenüber dem EP beim Pooling. Ein Pooling zwischen eigentumsrechtlich verbunde- nen Herstellern unterstützt Deutschland ausdrücklich. 4. Hintergrund Im Mai 2018 hat die KOM einen Verordnungsvorschlag für die erstmalige Einfüh- rung von CO2-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge in der EU vorgelegt. Der Vorschlag sieht ein prozentuales CO2-Emissionsreduktionsziel von 15 % für das Jahr 2025 und 30 % für das Jahr 2030 gegenüber den Referenzwerten im Jahr 2019 vor. Außerdem ist in dem Vorschlag ein Begünstigungssystem als An- reizmechanismus für die Einführung von Null- und Niedrigemissionsfahrzeugen (ZLEV) vorgesehen (sogenannte „Supercredits") sowie sogenannte „Early-Cre- dits“, mit denen Hersteller für frühzeitige Emissionsminderungen belohnt werden können. Das Plenum des Europäische Parlaments hat sich am 14. November 2018 für eine Steigerung des Ambitionsniveaus auf 20 % für das Jahr 2025 und auf 35 % für das Jahr 2030 sowie einem Anreizsystem mit sog. Benchmarks statt Supercredits ausgesprochen. Es wurde beim Umweltrat am 20. Dezember eine allgemeine Ausrichtung zum Verordnungsvorschlag zu CO>2-Emissionen für schwere Nutzfahrzeuge verab- schiedet. Die Bundesregierung hatte grundsätzlich den Kommissionsvorschlag un- terstützt und konnte dem Text der allgemeinen Ausrichtung auf Grund der Ausge- staltung des Minderungsziels für 2030 (Verbindlichkeit) nicht zustimmen und ent- hielt sich der Stimme. Zudem wurde die Höhe der Strafzahlungen für den Zeitraum von 2025 bis 2029 von 6.800,- auf 4.000,- EUR abgemildert und der Review 2022 um verschiedene Aspekte wie der möglichen Einführung von Benchmarks im An- reizsystem erweitert. Alle anderen Mitgliedstaaten unterstützten den Text. Damit können die Trilogverhandlungen aufgenommen werden. Ein Abschluss innerhalb dieser EP-Legislaturperiode wird von der Bundesregierung im Grundsatz unter- stützt, allerdings unter dem Vorbehalt, dass eine realistische und industrieverträgli- che Regelung erreicht werden.
Rat und EP konnten sich im Rahmen des zweiten Trilogs am 22. Januar bereits auf verschiedene eher technische Punkte verständigen. Die wesentlichen verblei- benden Differenzen, für die im dritten Trilog am 12. Februar eine Einigung gefun- den werden soll, betreffen die Höhe des Ambitionsniveaus sowie die Ausgestal- tung des Anreizmechanismus. Hierzu hat die Präsidentschaft bislang noch keinen Vorschlag eingebracht. Eine Einigung noch in dieser EP-Wahlperiode ist von allen drei Parteien erwünscht.
(IC CC)