20190207 17.42
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen zur geplanten CO2-Regulierung“
ra RER EENNEERSHERUR SEEN ARTEN Von: EEE Gesendet: Donnerstag, 7. Februar 2019 17:42 An: ob mwi.bund.de' bmvi.bund.de' BEEEEEEEENBURNFRERER (0. und. m i.bund.de: BE oomwi.und.de‘: BUERO-IVD3@bmwi.bund.de'; 'Ref-G20 @bmvi.bund.de‘; nef-StV23@bmvi.bund.de m vi.bund.de: bmvi.bund.de bmf.bund.de, op mr.bund.de‘. 'ib3 @bmf.bund.de'; 'ref321@bk.bund.de'; 'ref421@bk.bund.de'; ' BEE bmjv.bund.de‘; IVB6@bmiv.bund dc. BR opnvibund.de:; 'ell-9@auswaertiges-amt.de'; 'e11-14 @auswaertiges-amt.de' Betreff: AW: Daimler-Schreiben an die Bundesregierung vom 17.1. Anlagen: Daimler Schreiben RS.docx Liebe Kollegen, die Kürzungen sind für BMU nicht akze Es ist für BMU zwingend, dass dieser K hohen Umweltanforderungen beklagt) gekürzten Fassung und der darin entha ptabel. Die Handlungsbedarf beim Klimaschutz im Verkehrssektor ist immens ontext auch in den Antwortschreiben an die Industrie (die sich ja über die deutlich zur Sprache kommt. BMU ist mit der weitgehenden Übernahme der Itenen Formulierungen dem BMVI schon weit entgegengekommen. Ich bitte daher nochmals um wohlwollende Prüfung des Wordings im anliegenden, in Reinschift gefassten BMVI- Vorschlags mit unseren Ergänzungen. Eine Tendenz zur Überbetonung von Umweltanliegen ist dort sicher nicht zu verorten © Viele Grüße IE 0223 99 305 Vor obmwi.bund.de Gesendet: Mittwoch, 6. Februar 2019 16:55 Ar om vi.bund.de: Co: on u.bund.de>; <IGI6@bmu.bund.de>; IG I 5 <IGI5@bmu.bund.de> bk.bund.de @bmwi.bund.de; @bmwi.bund.de'; BUERO-IVD3@bmwi.bund.de; Ref-G20@bmvi.bund.de; Ref-StV23@bmvi.bund.de; bmnvi.bund. de Hm vi.bund.ce: @bmf.bund.de; @bmf.bund.de; ib3@bmf.bund.de: ze en. bmjv.bund.de'; „vbE@bmiv.bund. de un. und.de; 'e11- 9@auswaertiges-amt.de'; 'e11-14@auswaertiges-amt.de" Betreff: AW: Daimler-Schreiben an die Bundesregierung vom 17.1. Lieber Her BMWi kann den geänderten Vorschlag vom BMVI mitzeichnen... @bmwi.bund.de> bmu.bund.de> @bmu.bund.de>; IG I 6 Viele Grüße We
Te Vor : |: ES bnvi.bund.de] Gesendet: Dienstag, 5. Februar 2019 16:14 An: Ce: EEE 15 1 5; 1G 1 5 1VD3; En VD; SO bmwi.bund.de'; BUERO-IVD3; Ref-G20; Ref-StV23; Pols nn @bmf.bund.de'; bmf.bund.de'; 'ib3@bmf.bund.de'; 'ref321'; 'ref421'; bmjv.bund.de'; Ne © 1 - 9@auswaertiges-amt.de'; 'e11-14@auswaertiges-amt.de' Betreff: AW: Daimler-Schreiben an die Bundesregierung vom 17.1. @bk.bund.de Lieber Herr als Anlage übermittele ich einen etwas gekürzten Klimaschutzteil (der allen bekannt ist) und hoffe auf ihr Einverständnis. Freundliche Grüße Von: TEEN [ mailto obmu.bund.de] Gesendet: Freitag, 1. Februar 2019 16:46 Ar bin wi.bund.de'; bk.bund.de'; ES bmwi.bund.de'; EEE bnwi.bund.de'; "BUERO-IVD3@bmwi.bund.de'; Ref-G20; Ref-StV23; EG Yu. ; BEER brnf.bund.ce'; 'ib3@bmf.bund.de'; 'ref321'; 'ref421' EEE oO bmiv.bund.de'; 'Ivb6@bmjv.bund.de'; bk.bund .de eg © 11-9@auswaertiges-amt.de'; 'e11-14@auswaertiges-amt.de' Cc: MEN 15 1 6; 16 1 5 Betreff: AW: Daimler-Schreiben an die Bundesregierung vom 17.1. Lieber Herr liebe Kuk, aus hiesiger Sicht wäre das gekürzte, allgemeine Schreiben mit den anliegend kenntlich gemachten Änderungen zustimmungsfähig. Ich bitte die betroffenen Ressorts um Prüfung und Mitzeichnung. Viele Grüße BMU IG I6 0228 99 305 u Von: bmvi.bund.de> Gesendet: Mittwoch, 23. Januar 2019 09:23 An bmu.bund.de>; EEE @ omwi.bund.de' Ho pm wi.bund.de>; EEE x. unnc.ce' EEE «bu nci. ie >; EEE m wi.bund.de' bmwi.bund.de>; EEE bmwi.bund.de'; '"BUERO-IVD3@bmwi.bund.de' <BUERO- IVD3@bmwi.bund.de>; Ref-G20 <Ref-G20@bmvi.bund.de>; Ref-StV23 <Ref-StV23@bmvi.bund. de Si bmvi.bund.de>; bmvi.bund.de> Fl bmf.bund.de' bmf.bund.de>; @bmf.bund.de' bmf.bund.de>; 'ib3@bmf.bund.de' <ib3@bmf.bund.de>; 'ref321' <ref321@bk.bund.de>; 'ref421' <ref421@bk.bund.de>; Ob N iv.bund.de'; 'vb6@bmijv.bund.de'; @bk.bund.de' bk.bund.de>; bmvi.bund.de>; 'e11-9@auswaertiges-amt.de'; 'e11-14@auswaertiges-amt.de' 2
Cc: bmu.bund.de bmu.bund.de>; IG I 6 <IGI6@bmu.bund.de>; IG I 5 <IGI5@bmu.bund.de>; EEE Cin!o.de; UAL-G2 <ual-g2@bmvi.bund.de> Betreff: AW: Daimler-Schreiben an die Bundesregierung vom 17.1. Priorität: Hoch Lieber Herr ieve Kolleginnen und Kollegen, mittlerweile sind also drei Schreiben von Daimler und eines von MAN zu beantworten. Bekanntlich war schon eine abgestimmte Beantwortung der Schreiben vom November 2018 nicht möglich. Vor diesem Hintergrund schlage ich vor, nunmehr alle Schreiben mit einem einzigen, allgemeinen und kurzen Antwortschreiben abzuarbeiten. Einen entsprechenden Antwortentwurf füge ich bei (mit und ohne Änderungsmodus) und bitte hierzu um Ihre kurzfristige Einschätzung / Zustimmung, um eine rasche Beteiligung der Hausleitungen zu ermöglichen. Freundliche Grüße Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Referat G 20 Robert-Schuman-Platz 1 53175 Bonn Tel.: 0228/30 EN Fax: 0228 / 300 807 bmvi.bund.de ref-g20@bmvi.bund.de Von: nt mu.bund.de] Gesendet: Freitag, 18. Januar 16:06 An: bmwi.bund. de’ DK. bund.de'; bmwi.bund.de'; bmwi bund.de'; 'BUERO-IVD3@bmwi.bund.de'; Ref-G20; Ref-StV23; bmf.bund.de'; bmf.bund.de'; @bmjv.bund.de'; 'Ivb6@bmjv.bund.de'; mr.bund.de'; re ; re ö obk.bund.de'; 'e11-9@auswaertiges-amt.de'; 'e11-14@auswaertiges-amt.de' Cc: _ —_ ge T SC Cliplo.ce Betreff: Daimler-Schreiben an die Bundesregierung vom 17.1. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vermutlich haben Sie auch ein weiteres Daimler-Schreiben erhalten, das dem im Anhang enthaltenen Schreiben an BM’in Schulze weitgehend entspricht. Ich möchte darauf hinweisen, dass in diesem Schreiben, das sich an die höchsten Ebenen der Bundesregierung richtet, (erneut) Falschinformationen enthalten sind. Daimler behauptet, dass der Rat den Wegfall der Supercredits ab 2026 beschlossen habe, was „das Ziel faktisch um weitere 2,5% verschärft, so dass ab 2026 das Ziel damit praktisch nicht -15%, sondern -17,5% lautet.“ Dies ist faktisch falsch. Richtig ist, dass der Rat beschlossen hat, im Review 2022 die Rahmenbedingungen für das Inverkehrbringen von Null- und Niedrigemissionsfahrzeugen mit dem Ziel zu überprüfen, das System der Supercredits durch ein Benchmarksystem zu ersetzen. Selbst wenn daraufhin die Entscheidung fallen sollte, das Supercreditsystem wegfallen zu lassen, würde dies das Ziel nicht auf -17,5% verschärfen. Im Gegenteil erlaubt das derzeitige Supercreditsystem eine Zielerleichterung um bis zu 3%, sodass Hersteller ggf. ihre Emissionen bei 3
entsprechenden Marktanteilen von Nullemissionsfahrzeugen nur um etwa 12% statt 15% mindern müssen. Ein Benchmarksystem würde den Anreiz für Nullemissionsfahrzeuge anders ausgestalten. Dabei wäre aber weiterhin in jedem Fall vorgesehen, dass Hersteller bei entsprechenden Anteilen von Nullemissionsfahrzeugen Zielerleichterungen erhalten, und damit auch unter einem Benchmarksystem die Möglichkeit behalten werden, Ihre Flottenemissionen 2025-2029 um weniger als 15% reduzieren zu müssen. Bereits im Daimler-Schreiben vom 1. November wurde fälschlicherweise behauptet, dass „die Hersteller der Zugmaschine nur einen Teil des Gesamtsystems verantworten und damit die Vermeidung von Strafen nur zum Teil beeinflussen können“, die zertifizierten CO,-Werte also vermeintlicherweise auch durch Maßnahmen von Anhängerherstellern beeinflusst werden könnten. Richtig ist, dass die als Bemessungsgrundlage für die Flottenziele dienenden Emissionsdaten zu 100% durch die Fahrzeughersteller bestimmt werden. Eine Gefahr, dass durch Maßnahmen von Aufbau- oder Anhängerherstellern Strafzahlungen für OEMs fällig werden könnten, besteht nicht. Zweifellos sind unterschiedliche Perspektiven in der Bewertung der Folgen von Gesetzesvorschlägen legitim und für die politische Entscheidungsfindung hilfreich. Es sollte gewährleistet sein, dass die Industrie Gelegenheit bekommt, ihre Bedenken gegenüber der Bundesregierung vorzutragen. Dabei ist bei technisch komplexen Regulierungen wie dieser auch eine teils stark vereinfachte Darstellung unvermeidbar. Ich möchte allerdings anregen, dass wir es (unabhängig von der eigenen fachlichen Bewertung der Anliegen) gegenüber unseren Hausleitungen und in möglichen Antwortentwürfen nicht unkommentiert lassen sollten, wenn sich — wie hier - in Schreiben an die höchste politische Ebene auf „alternative Fakten“ berufen wird. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag IG 16 Technik der Luftreinhaltung im Verkehr und bei Brenn- und Treibstoffen; Biokraftstoffe Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn Telefon +49 (0)228 99 305 E-Mail Boom u.bund.de Internet www.bmu.bund.de Facebook www.facebook.de/bmu Twitter twitter.com/bmu Instagram www.instagram.com/bmu/ Erst denken - dann drucken - der Umwelt zuliebe!
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, 11055 Berlin Svenja Schulze Bundesministerin Herrn TEL +49 3018 305-2000 Leiter Mercedes-Benz LKW FAX +49 3018 305-2046 Daimler AG maileingang@bmu.bund.de 70546 Stuttgart www.bmu.de Herrn Leiter Global Powertrain, E-Mobility und Produktionsplanung Daimler Trucks Herrn Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Daimler AG Herrn Betriebsratsvorsitzender Mercedes-Benz und EvoBus Werk Mannheim Herrn Betriebsratsvorsitzender Mercedes-Benz Werk Kassel Herrn Betriebsratsvorsitzender Mercedes-Benz Werk Wörth/GLC Germersheim Berlin, Sehr geehrte Herren, auch im Namen meiner Kollegen aus dem Bundesministerium für Wirt- schaft und Energie, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infra- struktur, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und Zustell- und Lieferadresse: Stresemannstraße 128-130, Zufahrt über Erna-Berger-Straße, 10117 Berlin Besucheradresse: Köthener Straße 2-3, 10963 Berlin Verkehrsanbindung: Haltestelle Potsdamer Platz, S-/U-Bahn: S1, S2, S25, S26, U2, Bus: 200, M41, M48, M85 ...
Seite 2 dem Bundesministerium der Finanzen danke ich für Ihre Schreiben zur erst- maligen Festlegung von Zielwerten für die CO2-Emissionen schwerer Nutz- fahrzeuge, in denen Sie Ihre Sorge hinsichtlich der Auswirkungen der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen CO2-Flottenziele zum Aus- druck bringen. Die hiesigen Hersteller und Zulieferer von Nutzfahrzeugen sind technisch führend und leisten daher einen wichtigen Beitrag zu Beschäftigung und wirtschaftlichem Wohlstand Deutschlands. Ihre Überlegungen zum Vor- schlag der Europäischen Kommission haben wir sehr aufmerksam zur Kenntnis genommen und sie bei der Einschätzung des Regulierungsvor- schlags berücksichtigt. Zum Erreichen der nationalen und internationalen Klimaschutzziele besteht indessen auch im Verkehrssektor erheblicher Handlungsbedarf. Nach dem Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung sollen die CO2-Emissionen des Verkehrsbereichs bis 2030 um 40 bis 42 Prozent gegenüber 1990 sinken. Die CO2-Emissionen dieses Sektors liegen derzeit über dem Niveau von 1990, während in anderen Bereichen die Emissionen bereits deutlich zu- rückgegangen sind. Die Emissionen des Lkw-Verkehrs machen knapp ein Viertel der gesamten CO2-Emissionen des Verkehrs aus. Die Maßnahmen zur Reduktion der CO2-Emissionen im Verkehrssektor müssen selbstver- ständlich auch mit Rücksicht auf die betroffenen Industrien gestaltet wer- den. Die technologische und wirtschaftliche Machbarkeit muss gewährleis- tet sein. ...
Seite 3 Wir versichern Ihnen, dass sich die Bundesregierung bei ihrem Engagement für eine gute und zukunftssichere CO2-Regulierung sehr sorgfältig und aus- führlich mit den Sachverhalten sowie den Belangen aller maßgeblichen Inte- ressensgruppen auseinandersetzt und danken für Hinweise, die für die ange- strebte ambitionierte und ausgewogene CO2-Regulierung hilfreich sind. Mit freundlichen Grüßen