20190221

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen zur geplanten CO2-Regulierung

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Von: E
Gesendet: Donnerstag, 21. Februar 2019 12:31
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EEE ipio.de
Betreff: CO2-HDV: Erläuterung Trilog-Einigung/AStV

Lieber Herr liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Folgenden möchte ich wesentliche Eckpunkte der Einigung nochmal kurz erläutern. BMU ist der Auffassung, dass
dies insbesondere auch aus industriepolitischer Sicht ein akzeptables Ergebnis darstellt.

Ambitionsniveau:
e -15% 2025 und -30% 2030 (gegenüber 2019).
e Im KOM Vorschlag war für 2030 ein indikatives Ziel von mindestens 30% vorgesehen. Die nun erfolgte
Festlegung eines verbindlichen Ziels von 30% schafft somit größere Planbarkeit und Rechtssicherheit für die
Hersteller, auch gegenüber einer Verschärfung des Ziels.

ZLEV Anreizmechanismus:

e  _Anreizsystem mit Bonus ab einem Schwellenwert (Benchmark) von 2%. Im KOM-Vorschlag („Supercredits“)
war hingegen ein Bonus vom ersten ZLEV an vorgesehen.

e Das Bonussystem richtet sich nach dem Marktanteil von Null- und Niedrigemissionsfahrzeugen. Für jeden
Prozentpunkt Marktanteil über dem Benchmark von 2% gibt es ein Prozent Bonus (d.h. zusätzliche
Zielerleichterung). Der maximale Bonus beträgt (wie im KOM-Vorschlag) 3%.

e, Zur Anrechnung können mehrheitlich nicht-regulierte Fahrzeugkategorien, also auch kleinere Lkw <16t
ZGG inklusive „schwerer Lieferwagen“ verwendet werden.

e Mindestvoraussetzung, um einen Bonus zu erhalten ist, dass 0,75% aller schweren Nutzfahrzeuge des
Herstellers ZLEVs in den regulierten Kategorien sind. Beim Beispiel Daimler Trucks mit rund 80.000
Neuzulassungen in Europa/Jahr wären dies 80.000 x 0,75% = 600

e Die maximale Anrechenbarkeit von nicht-regulierten Fahrzeugkategorien ist auf 3,5% begrenzt. Somit sind
mindestens 1,5% regulierte ZLEV erforderlich, um den maximalen Bonus von 3% zu erhalten. Beim Beispiel
Daimler Trucks mit rund 80.000 Neuzulassungen in Europa/Jahr wären dies 80.000 x 1,5% = 1.200.

Strafen bei Überschreitung der Zielvorgaben:
e 2025-2029: max. 4.250,- € pro g/tkm, ab 2030: max. 6.800,- € pro g/tkm
e Im KOM Vorschlag waren schon ab 2025 max. 6.800,- € pro g/tkm vorgesehen. Die nun erfolgte Senkung der
Strafen war ein Kernanliegen der Industrie.

Anrechnung alternativer Kraftstoffe:
e Die alternativen Kraftstoffe (e-fuels) sollen im Review 2022 behandelt werden. Die KOM wird die
Entwicklung einer Methodik zur Anrechnung auf die Zielwerte prüfen.
e Im KOM Vorschlag war keine Anrechnung alternativer Kraftstoffe vorgesehen. Mit einer Anrechenbarkeit
könnten Hersteller ihre Ziele auch durch Verwendung alternativer Kraftstoffe statt fahrzeugseitiger
1

Effizienzmaßnahmen erreichen (was aus Umweltsicht in mehrerlei Hinsicht sehr problematisch wäre aber
den Anliegen der Industrie entgegenkommt).

Definition von Niedrigemissionsfahrzeugen:

e Als Niedrigemissionsfahrzeug gilt ein Fahrzeug mit weniger als 50% der CO2-Emissionen des
subgruppenspezifischen Durchschnittswerts. Auch dies trägt den Anliegen der Industrie Rechnung, die eine
subgruppenspezifische Definition gefordert hatte.

e Im KOM Vorschlag war ein Pauschalwert von 350gCO2/km vorgesehen, der die Einstufung als ZLEV in
größeren Fahrzeugkategorien deutlich erschwert hätte.

Im Fazit hat die Präsidentschaft in den Verhandlungen mit dem EP die Anliegen DEU eingehend berücksichtigt und
es ist ihr gelungen, ein Verhandlungsergebnis zu-erzielen, das unseren Anliegen sehr weitgehend Rechnung trägt.
Das EP hingegen hat seine Kernanliegen (Ambitionssteigerung auf 20%/35%, Bonus-Malus-System mit 5%
Benchmark) kaum durchsetzen können.

Unter den Mitgliedsstaaten zeichnet sich eine breite Mehrheit für den Vorschlag ab; auch einige osteuropäische
Staaten werden voraussichtlich zustimmen. Zudem zeigte sich auch Daimler im Gespräch mit BMU vom
Trilogergebnis erleichtert und riet ausdrücklich zur Zustimmung.

Aus hiesiger Sicht (und auch aus diplomatischer Sicht) wäre unter diesen Umständen eine Enthaltung oder
Ablehnung DEU im morgigen AStV nicht akzeptabel. Leider ist derzeit dennoch offen, ob DEU dem Ergebnis im
morgigen AStV zustimmen kann.

Wir möchten Sie deshalb bitten, im Hinblick auf den zeitnah abzustimmenden Weisungsentwurf auch bei Ihren
Hausleitungen für „Zustimmung“ im morgigen AStV zu werben.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

IG 16
Technik der Luftreinhaltung im Verkehr und bei Brenn- und Treibstoffen; Biokraftstoffe

 

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und nukleare Sicherheit

Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn
Telefon +49 (0)228 99 305 ul
E-Mail BE Obmu.bund.de

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Erst denken - dann drucken —- der Umwelt zuliebe!

 
 

Vor ob nwi.vund.de u obmwi.bund.de>

Gesendet: Donnerstag, 21. Februar 2019 08:41

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ref423@bk.bund.de; ref503@bk.bund. de oa diplo.de

Betreff: AW: CO2-HDV: Trilog-Einigung

Lieber Herr EEE

mir ist nicht klar, wie sich DEU am Freitag im ASTV verhalten wird. Weisung mit Tenor "Kenntnisnahme" der Analyse
der Trilogeinigung dürfte nicht ausreichen.

Vorbehaltlich der finalen Entscheidung unserer Hausleitung tendieren wir aufgrund der sehr restriktiven
Anreizregelung, die weit hinter der DEU-Position zurückbleibt, derzeit zu "Ablehnung"; ggf. müsste DEU sich
enthalten, sollte am Freitag abgestimmt werden. Könnten Sie bitte nochmal den aktuellen Weisungsentwurf in die
Abstimmung geben. Es wäre hilfreich und wünschenswert, wenn Sie auch eine umfassende Analyse der
Trilogeinigung beifügen würden. Einzelne Regelungen sind im Ressortkreis noch nicht analysiert und diskutiert
worden (z.b. die prozentuale Regelung zu den sog nicht regulierten Fahrzeugen)

Danke und Grüße

Gesendet von meinem BlackBerry 10-Smartphone.
Originalnachricht

Von:

Gesendet: Mittwoch, 20. Februar 2019 21:21

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9@auswaertiges-amt.de'; 'e11-14@auswaertiges-amt.de'; ref423@bk.bund.de; ref503@bk.bund.de;

Oo cipio.de

Betreff: AW: CO2-HDV: Trilog-Einigung

_ Lieber Herr

richtig ist, dass die Strafzahlungen 2025-2029 4.250€ betragen und ab 2030 6.800€. Vor 2025 gibt es noch keine
Zielwerte und somit auch noch keine Strafen. Das war ein redaktioneller Fehler im informellen Debriefing.

Viele Grüße

Vor: Ü bmwi.bund.de u obmwi.bund.de]
Gesendet: Mittwoch, 20. Februar 2019 18:27
in
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IVD3@bmwi.bund.de; 'Ref-G20@bmvi.bund.de'; 'Ref-StV23@bmvi.bund.de'; 'ref321@bk.bund.de';
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om vi.bund.ce'‚ © bnf.bund.de'; 'e11-9@auswaertiges-amt.de'; 'e11-
14@auswaertiges-amt.de'; ref423@bk.bund.de; ref503@bk.bund.de El @ diplo.de
Betreff: AW: CO2-HDV: Trilog-Einigung

Lieber Herr il
wie ich in Art. 8 sehe und wenn ich das richtig verstehe, gilt der reduzierte Strafsatz von 4.250€ nun doch für die

Periode 2025 bis 2029. Das widerspricht dem Bericht, den wir erhalten haben. Hat sich da ITA
beschwert/nachträglich eingesetzt?
3

Was ist denn jetzt richtig?

Viele Grüße

EL, VA5 (1vD3 alt)
Te’:

von: nit © m u.bund.de]

Gesendet: Mittwoch, 20. Februar 2019 14:52
U a on
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G20@bmvi.bund.de'; 'Ref-StV23@bmvi.bund.de'; 'ref321@bk.bund.de' EEE © di p!o. ce EEE
IVAS; © bK.bund.de' ; EEE © DK. bund.de' ; EEE bmvi.bund.de';

EEE © bmvi.bund.de', © bnvi.bund.de u bmf.bund.de'; 'e11-
9@auswaertiges-amt.de'; 'e11-14@auswaertiges-amt.de'; 'ref423'; 'ref503'; Bo sipio.de'
Betreff: CO2-HDV: Trilog-Einigung

Liebe KuK,

ich bitte um Kenntnisnahme und Prüfung des anliegenden Dokuments der Präsidentschaft, welches die Trilog-
Einigung darlegt. Es wird voraussichtlich am Freitag im AStV über den gefundenen Kompromiss abgestimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

IG 16

Technik der Luftreinhaltung im Verkehr und bei Brenn- und Treibstoffen; Biokraftstoffe Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn Telefon +49 (0)228 99 305
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