dok-12_geschwaerzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen zur Hospitalisierungsinzidenz beim Chef des Bundeskanzleramts

/ 2
PDF herunterladen
Büro Chef BK 19.  SEP. 2021 Referat 312                             0                       Berlin, 6. September 2021 312 - 23203 - Pa 009                L RR’in Braun                           74,                  949               Hausruf: 2342 Über Herrn Gruppenleiter 31       ls / 7 Frau Abteilungsleiterin 3     W.  Wi: A,                            u Herrn Chef des Bundeskanzleramtes             VHUH        ld   2/R Frau Bundeskanzlerin          lo Elektr. Kopie Herrn Staatsminister Dr. Hoppenstedt                         U | 92 Betr.:     Indikatoren für Schutzmaßnahmen          in MV                       U Bezug: Schreiben MP‘in Schwesig vom 31. August 2021 Anlage: Vorlage vom 9. Juli 2021                                                  48] Referate 121, 122 und 132 haben mitgezeichnet. I.   Votum Kenntnisnahme. ll.  Sachverhalt Mit o.g. Schreiben informiert MP‘in Schwesig über die Weiterentwicklung des Systems der risikogewichteten Lagebewertung in MV seit Anfang Juli (s. hierzu Anlage). Leitend bleibt die Kombination der Indikatoren 7-Tage-Inzi- denz der Neuinfektionen, 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierten und Anteil der COVID-19-Patienten an der Gesamtauslastung der Intensivkapazitäten. Diese solle auch bei der Änderung des IfSG Berücksichtigung finden. Neben der Vereinfachung des Modells durch eine verringerte Anzahl an Be- wertungsstufen (vier statt sechs) sei in MV eine Verschlankung der Regelun- gen in der Corona-LVO erfolgt.
1

il. Bewertung Infolge der reduzierten Bewertungsstufen kommt das Ampelsystem     in MV nunmehr mit weniger Schwellenwerten aus und ist hierdurch etwas über- sichtlicher. Die wesentliche Ausrichtung des Systems, insbesondere die zur Lagebewertung herangezogenen Indikatoren, bleiben jedoch unverändert. Mit dem AufbauhilfeG soll am 7. September 2021 eine Änderung des Infekti- onsschutzgesetzes vom BT beschlossen werden. Hiernach soll künftig als wesentlicher Maßstab für das Ergreifen von Schutzmaßnahmen durch die Länder die 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierungen fungieren. Als weitere Indikatoren sind danach die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen, die verfüg- baren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und die Impfquote zu berücksichtigen. Die jeweiligen Schwellenwerte sollen durch die Länder per Rechtsverordnung festgelegt werden. Indem das Ampelsystem in MV als Hauptkriterium die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen vorsieht, weicht es insoweit von der Neuregelung ab, als dass diese insbesondere die 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierten als Leitindi- kator benennt. Darüber hinaus erfolgt keine ausdrückliche Berücksichti- gung der Impfquote. Angesichts der großen Flexibilität, die die Neuregelung den Ländern hinsichtlich der Gewichtung der verschiedenen Indikatoren über- lässt, dürfte das System jedoch insgesamt vom mit der Neuregelung geschaf- fenen Rechtsrahmen gedeckt sein. Da das Schreiben auch an alle MP und CdS adressiert wurde, ist eine Beant- wortung nicht angezeigt und dürfte auch nicht.erwartet werden
2