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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen zur Hospitalisierungsinzidenz beim Chef des Bundeskanzleramts

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Referat 312                                            Berlin, 26. August 2021 312 – 23205 – Pa 009 ORR‘in Breit                                           Hausruf: 2494 Über Frau Referatsleiterin 312 SJ 26/8 Herrn Gruppenleiter 31 Wei 26.08. Frau Abteilungsleiterin 3 GMN 27.08. Herrn Staatsminister Dr. Hoppenstedt Ho 1/9 Kopie: Frau Leiterin Kanzlerbüro, Herrn Chef des Bundeskanzleramtes Betr.:   Indikatoren – Forderung eines bundeseinheitlichen Kriterienrasters Bezug: Schreiben des HDE vom 12.8.; Ihre Bitte um StN und AE vom 12.8. Die Referate 122, 132, 411 und 412 haben mitgezeichnet. I.    Votum Zeichnung der beigefügten Antwortentwürfe II.   Sachverhalt Mit o.g. Schreiben wenden sich der Präsident des Handelsverbandes Deutsch- land e.V. (HDE), Herr Josef Sanktjohanser, und der Hauptgeschäftsführer des HDE, Herr Stefan Genth, mit der Bitte an Sie, gemeinsam mit den Ländern sehr zeitnah eine bundesweit einheitliche, verbindliche Kriterienmatrix für zielgenaue staatl. Maßnahmen vorzulegen. Der MPK-Beschluss zur Einbeziehung aller In- dikatoren vom 10.8. sei zu begrüßen, müsse zur Verhinderung nicht sachge- rechter Einschränkungen des öffentlichen Lebens bis hin zu einem Lockdown aber rasch im o.g. Sinne konkretisiert werden. Allein die Inzidenz als Maßstab werde der veränderten Lage mit hoher Durchimpfungsrate vulnerabler Gruppen nicht mehr gerecht. Der Handel werde weiterhin seinen Beitrag zur Pande- miebekämpfung inkl. Impfkampagne leisten. Das Schreiben ging auch an BK’in und ChefBK. Die o.g. Impfkampagne (Titel: „Leben statt Lockdown. Lass dich impfen“) des HDE und namhafter Einzelhandelsunternehmen läuft seit Mitte Juli. ChefBK hat
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-2- sich dafür mit Schreiben vom 17.8.2021 an Herrn Sanktjohanser und Herrn Genth beim HDE und den beteiligten Unternehmen bedankt. III.  Bewertung Mit dem BK`in/Reg-Chefs-Beschluss vom 10.8. haben Bund und Länder die Be- deutung der COVID-19-Hospitalisierungen als Indikator für schwere Krankheits- verläufe betont und erklärt, alle Indikatoren, insb. 7-Tages-Inzidenz, Impfquote, schwere Krankheitsverläufe und Belastung des Gesundheitswesens bei der Kontrolle des Infektionsgeschehens zu berücksichtigen. Die Länderverordnun- gen werden derzeit entsprechend angepasst. Im Corona-Kabinett am 23.8.2021 erfolgte eine Verständigung auf eine entspre- chende zeitnahe Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Geplant ist eine Abschaffung der in § 28a Abs. 3 IfSG normierten inzidenzbasierten Stufen (35 und 50). Darüber hinaus sollen die COVID-19-bedingten Hospitalisierungen als wesentlicher Indikator ergänzt werden. BMG arbeitet an einer Umsetzung, die vrs. am 30.8. im Umlaufverfahren beschlossen werden soll. Zur Beantwortung werden die anliegenden Antwortentwürfe vorgeschlagen. Breit CB 26/8
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