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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen zur Hospitalisierungsinzidenz beim Chef des Bundeskanzleramts“
1 Abgesandt zu 02. SEP. 2021 a FR Bundeskanzleramt Anl. zu Bundeskanzleramt, 11012 Berlin N Herrn Dr. Hendrik Hoppenstedt MdB und Staatsminister bei der Bundeskanzlerin Präsidenten des Handelsverbandes Deutschland (HDE) e.V. EEE Josef Sanktjohanser Willy-Brandt-Straße 1 Am Weidendamm la 10557 Berlin 10117 Berlin POSTANSCHRIFT 11012 Berlin Herrn u TEL +49 30 18 400-2800 Hauptgeschäftsführer des Fax +49 30 18 400-1860 Handelsverbandes Deutschland (HDE) e.V. Genf PERTBER stets Banth endrik.hoppenstedt@bk.bund.de Am Weidendamm la 10117 Berlin ver. ‚>. Vorab per E-Mail: genth@hde.de Berlin, den A. September 2021 Sehr geehrter Herr Genth, herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 12. August 2021, in welchem Sie den Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 10. August 2021 zu Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie begrüßen und um eine rasche Konkretisierung im Sinne eines bundeseinheitlichen Kriterienrasters zur Beurteilung des Infektionsgeschehens bitten. Die 7-Tages-Inzidenz der Neuinfektionen ist immer noch ein wichtiger früher Indikator für die regionale Ausbreitungsdynamik, dessen Aussagegehalt für die Belastung des Gesundheitssystems aber mit steigender Impfquote abnimmt. Deshalb haben sich Bund und Länder am 10. August 2021 darauf verständigt, alle Indikatoren, insbesondere die Inzidenz, die Impfquote, und die Zahl der schweren Krankheitsverläufe sowie die resultierende Belastung des Gesundheitswesens zur weiteren Kontrolle des Infektionsgeschehens zu berücksichtigen. Der Beschlusslage entsprechend werden die Verordnungen der Länder derzeit angepasst und die Kriterienkataloge erweitert. Darüber hinaus soll das Infektionsschutzgesetz dahingehend geändert werden, dass die bisherigen Schwellenwerte für die 7-Tages-Inzidenz gestrichen und die Hospitalisierungen als neuer Indikator aufgenommen werden. zu} « 312-23203-Pa-009(1)/167/2021 SPEICHERORT G:\Vorlagen Leitung\Abteilungen\ABT3\GR31\ref312\Vorlagen StM\21 08 25 AE SIM Hoppenstedt Schreiben HDE Hauptregistratur Bundeskanzleramt
Seite 2 von 2 Mit derin der Besprechung der Bundeskanzlerin gemeinsam mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ebenfalls beschlossenen 3G-Regel wurde zudem kurzfristig eine niedrigschwellige Maßnahme ergriffen, um weitergehende Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu verhindern. Der Handel wird hierbei nicht belastet, da die Testpflicht für ihn nicht gilt. Mir sind die Herausforderungen bei der Pandemiebekämpfung für den Handel gerade in den ersten drei Infektionswellen bewusst und ich danke Ihnen und Ihren Mitgliedsunternehmen für Ihre Impfkampagne und die tägliche Unterstützung bei der Umsetzung von Schutz- und Hygienemaßnahmen. Sie leisten damit einen sehr wertvollen Beitrag. Mit freundlichen Grüßen AK Hendrik Hoppenstedt
ı Abzgesandt zu R Bundeskanzleramt 02. SEP. 2021 za m. Anl. zu Bundeskanzleramt, 11012 Berlin er Bes Dr. Hendrik Hoppenstedt MdB ln Staatsminister bei der Bundeskanzlerin Präsidenten des Handelsverbandes Deutschland (HDE) e.V en Josef Sanktjohanser Willy-Brandt-Straße 1 Am Weidendamm 1a 10557 Berlin 10117 Berlin POSTANSCHRIFT 11012 Berlin Haug a a TEL +49 30 18 400-2800 Hauptgeschäftsführer des Fax +49 30 18 400-1860 Handelsverbandes Deutschland (HDE) e.V. ke ter Seal Geisih endrik.hoppenstedt@bk.bund.de Am Weidendamm la 10117 Berlin Vorab per E-Mail: genth@hde.de Berlin, den /f. September 2021 Sehr geehrter Herr Sanktjohanser, herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 12. August 2021, in welchem Sie den Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 10. August 2021 zu Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie begrüßen und um eine rasche Konkretisierung im Sinne eines bundeseinheitlichen Kriterienrasters zur Beurteilung des Infektionsgeschehens bitten. Die 7-Tages-Inzidenz der Neuinfektionen ist immer noch ein wichtiger früher Indikator für die regionale Ausbreitungsdynamik, dessen Aussagegehalt für die Belastung des Gesundheitssystems aber mit steigender Impfquote abnimmt. Deshalb haben sich Bund und Länder am 10. August 2021 darauf verständigt, alle Indikatoren, darunter die Inzidenz, die Impfquote, und die Zahl der schweren Krankheitsverläufe sowie die resultierende Belastung des Gesundheitswesens zur weiteren Kontrolle des Infektionsgeschehens zu berücksichtigen. Der Beschlusslage entsprechend werden die Verordnungen der Länder derzeit angepasst und die Kriterienkataloge erweitert. SPEICHERORT G:\Vorlagen Leitung\Abteilungen\ABT3\GR31\ref312\Vorlagen StM\21 08 25 AE StM Hoppenstedt Schreiben HDE Indikatoren_Sanktjohanser_final.docx
Seite2 von 2 Darüber hinaus soll das Infektionsschutzgesetz dahingehend geändert werden, dass die bisherigen Schwellenwerte für die 7-Tages-Inzidenz gestrichen und die Hospitalisierungen als neuer Indikator aufgenommen werden. Mit der in der Besprechung der Bundeskanzlerin gemeinsam mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ebenfalls beschlossenen 3G-Regel wurde zudem kurzfristig eine niedrigschwellige Maßnahme ergriffen, um weitergehende Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu verhindern. Der Handel wird hierbei nicht belastet, da die Testpflicht für ihn nicht gilt. Mir sind die Herausforderungen bei der Pandemiebekämpfung für den Handel gerade in den ersten drei Infektionswellen bewusst und ich danke Ihnen und Ihren Mitgliedsunternehmen für Ihre Impfkampagne und die tägliche Unterstützung bei der Umsetzung von Schutz- und Hygienemaßnahmen. Sie leisten damit einen sehr wertvollen Beitrag. Mit freundlichen Grüßen Kb Hendrik Hoppenstedt