Unterlagen zur (Nicht-)Empfehlung von Adblockern durch das BSI

Alle Unterlagen, Schriftwechsel und ähnliches mit Bezug auf die in der Antwort auf Frage 7 in der Bundestagsdrucksache 18/12677 erwähnte Entscheidung des BSI, seine Empfehlung für Adblocker zurückzuziehen.

Dazu zählen insbesondere - aber nicht abschließend - alle internen und externen Schriftverkehre und Unterlagen, die die Aufnahme oder Nichtaufnahme einer Empfehlung für Adblocker in Publikationen des BSI zum Gegenstand haben; die die Online-Publikation von Inhalten des BSI betreffen, die eine solche Empfehlung beinhalten; oder die im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage 7 von Bundestagsdrucksache 18/12677 entstanden sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. November 2018
  • Frist
    1. Januar 2019
  • Ein:e Follower:in
Simon Weiß
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen,…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Simon Weiß
Betreff
Unterlagen zur (Nicht-)Empfehlung von Adblockern durch das BSI [#34950]
Datum
28. November 2018 11:58
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen, Schriftwechsel und ähnliches mit Bezug auf die in der Antwort auf Frage 7 in der Bundestagsdrucksache 18/12677 erwähnte Entscheidung des BSI, seine Empfehlung für Adblocker zurückzuziehen. Dazu zählen insbesondere - aber nicht abschließend - alle internen und externen Schriftverkehre und Unterlagen, die die Aufnahme oder Nichtaufnahme einer Empfehlung für Adblocker in Publikationen des BSI zum Gegenstand haben; die die Online-Publikation von Inhalten des BSI betreffen, die eine solche Empfehlung beinhalten; oder die im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage 7 von Bundestagsdrucksache 18/12677 entstanden sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Simon Weiß <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Simon Weiß << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Simon Weiß

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrter Herr Weiß, anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid nebst Anlagen. Die verspätete Übersendung bitt…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Re: Unterlagen zur (Nicht-)Empfehlung von Adblockern durch das BSI [#34950]
Datum
7. Januar 2019 15:13
Status
Anfrage abgeschlossen

Bescheid

Dies scheint ein endgültiger Bescheid der Behörde zu sein. Sie können gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, wenn dies in der Rechtsbehelfsbelehrung so angegeben ist. Außerdem können Sie die Datenschutzbeauftragte um Vermittlung bitten.

Sehr geehrter Herr Weiß, anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid nebst Anlagen. Die verspätete Übersendung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen