Unterlagen zur Notfallübung der Autorisierten Stelle Rheinland-Pfalz am 25.01.24

Unter
https://digitalfunk.rlp.de/service/presse/detail/stoerung-notfall-krise-was-nun
heißt es am 08.02.24:

"
08.02.2024 | Notfallübung der 'AS RP
Störung, Notfall, Krise! Was nun?

Am Donnerstag, den 25.01.24 fand in der AS RP (Autorisierte Stelle Digitalfunk BOS) eine Notfallübung in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) statt.
Begleitet und beobachtet wurde die Übung von Herrn Alexander Lorenz/BDBOS, welcher dem Notfallteam die unterschiedlichen Szenarien nach dem vorab erstellten Skript vorgab.
Das erste Szenario: Simuliert wurde eine Hochwasserlage und ein gleichzeitiger Stromausfall in weiten Teilen des Landes Rheinland-Pfalz und Hessen. Parallel dazu fanden geplante Wartungsarbeiten an BOS-Funkstandorten statt, die die Nutzung des Digitalfunks stark beeinträchtigten. Der sofort in der AS RP gebildete Notfallstab unterteilte die Szenarien in unterschiedliche Schweregrade, um eine schnelle Erfassung der Problemstellung zu ermöglichen und erste Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Herr Alexander Kessel, Leiter des Notfallstabes, koordinierte die erforderlichen Maßnahmen. Dabei lag der Fokus auf der schnellen Feststellung der Störungslage auf den Digitalfunk BOS und der Zuweisung spezifischer Aufgaben an die verschiedenen Sachgebebiete der AS RP. Die höchste Priorität hatte die Wiederherstellung eines störungsfreien Betriebs der TETRA Basisstationen, um eine Koordination und Kommunikation aller BOS Kräfte - insbesondere in einer solchen Lage - schnellstmöglich wieder sicherzustellen!
Im Verlauf der Übung wurden durch die BDBOS immer wieder neue Aufgaben an den Notfallstab der AS RP übertragen. U.a. wurde die vollständige Evakuierung des Notfallstabes und der Servicestelle der AS RP in ein anderes Gebäude aufgrund widriger Wetterbedingungen geprobt. Ziel dieser Planübung war es, alle denkbaren Störungen im Digitalfunknetz unverzüglich, sicher und effektiv zu bewältigen. Zudem wurde durch Erkenntnisse aus der Übung die Notfallpläne und -prozesse weiterentwickelt, um im Ernstfall eine schnelle und effiziente Reaktion gewährleisten zu können.
Am Ende erhielt das Team um den Notfallstab ein positives Feedback: Die führende Einheit zeigte eine solide Performance bei Störungen, Notfällen und anderen Herausforderungen. Dabei wurden wichtige Erkenntnisse sowohl bei der Fehlerbehebung als auch in der Teamarbeit gewonnen. Eine solide Vorbereitung ist dabei wesentlicher Baustein des Erfolges, wie der Notfallstab der AS unter Beweis stellen konnte. Abschließend erzielte der Leiter des Notfallstabes Herr Alexander Kessel die Schlussfolgerung: "Wir sind gut vorbereitet!"
"

Mein Anliegen:

Zitat:
"Begleitet und beobachtet wurde die Übung von Herrn Alexander Lorenz/BDBOS, welcher dem Notfallteam die unterschiedlichen Szenarien nach dem vorab erstellten Skript vorgab.
[...]
Im Verlauf der Übung wurden durch die BDBOS immer wieder neue Aufgaben an den Notfallstab der AS RP übertragen."

1) Bitte stellen Sie das "vorab erstellte Skript" von Herrn Alexander Lorenz zur Verfügung.

2) Bitte stellen Sie die Aufstellung der Aufgaben zur Verfügung welche "durch die BDBOS immer wieder [...] an den Notfallstab der AS RP übertragen" wurden.

3) Bitte stellen Sie den Beobachtungsbericht des Herrn Alexander Lorenz zur Notfallübung zur Verfügung.

Vielen Dank.

Warte auf Antwort

  • Datum
    27. März 2024
  • Frist
    30. April 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter https://digitalfunk.rlp.de/serv…
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zur Notfallübung der Autorisierten Stelle Rheinland-Pfalz am 25.01.24 [#304438]
Datum
27. März 2024 22:25
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter https://digitalfunk.rlp.de/service/presse/detail/stoerung-notfall-krise-was-nun heißt es am 08.02.24: " 08.02.2024 | Notfallübung der 'AS RP Störung, Notfall, Krise! Was nun? Am Donnerstag, den 25.01.24 fand in der AS RP (Autorisierte Stelle Digitalfunk BOS) eine Notfallübung in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) statt. Begleitet und beobachtet wurde die Übung von Herrn Alexander Lorenz/BDBOS, welcher dem Notfallteam die unterschiedlichen Szenarien nach dem vorab erstellten Skript vorgab. Das erste Szenario: Simuliert wurde eine Hochwasserlage und ein gleichzeitiger Stromausfall in weiten Teilen des Landes Rheinland-Pfalz und Hessen. Parallel dazu fanden geplante Wartungsarbeiten an BOS-Funkstandorten statt, die die Nutzung des Digitalfunks stark beeinträchtigten. Der sofort in der AS RP gebildete Notfallstab unterteilte die Szenarien in unterschiedliche Schweregrade, um eine schnelle Erfassung der Problemstellung zu ermöglichen und erste Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Herr Alexander Kessel, Leiter des Notfallstabes, koordinierte die erforderlichen Maßnahmen. Dabei lag der Fokus auf der schnellen Feststellung der Störungslage auf den Digitalfunk BOS und der Zuweisung spezifischer Aufgaben an die verschiedenen Sachgebebiete der AS RP. Die höchste Priorität hatte die Wiederherstellung eines störungsfreien Betriebs der TETRA Basisstationen, um eine Koordination und Kommunikation aller BOS Kräfte - insbesondere in einer solchen Lage - schnellstmöglich wieder sicherzustellen! Im Verlauf der Übung wurden durch die BDBOS immer wieder neue Aufgaben an den Notfallstab der AS RP übertragen. U.a. wurde die vollständige Evakuierung des Notfallstabes und der Servicestelle der AS RP in ein anderes Gebäude aufgrund widriger Wetterbedingungen geprobt. Ziel dieser Planübung war es, alle denkbaren Störungen im Digitalfunknetz unverzüglich, sicher und effektiv zu bewältigen. Zudem wurde durch Erkenntnisse aus der Übung die Notfallpläne und -prozesse weiterentwickelt, um im Ernstfall eine schnelle und effiziente Reaktion gewährleisten zu können. Am Ende erhielt das Team um den Notfallstab ein positives Feedback: Die führende Einheit zeigte eine solide Performance bei Störungen, Notfällen und anderen Herausforderungen. Dabei wurden wichtige Erkenntnisse sowohl bei der Fehlerbehebung als auch in der Teamarbeit gewonnen. Eine solide Vorbereitung ist dabei wesentlicher Baustein des Erfolges, wie der Notfallstab der AS unter Beweis stellen konnte. Abschließend erzielte der Leiter des Notfallstabes Herr Alexander Kessel die Schlussfolgerung: "Wir sind gut vorbereitet!" " Mein Anliegen: Zitat: "Begleitet und beobachtet wurde die Übung von Herrn Alexander Lorenz/BDBOS, welcher dem Notfallteam die unterschiedlichen Szenarien nach dem vorab erstellten Skript vorgab. [...] Im Verlauf der Übung wurden durch die BDBOS immer wieder neue Aufgaben an den Notfallstab der AS RP übertragen." 1) Bitte stellen Sie das "vorab erstellte Skript" von Herrn Alexander Lorenz zur Verfügung. 2) Bitte stellen Sie die Aufstellung der Aufgaben zur Verfügung welche "durch die BDBOS immer wieder [...] an den Notfallstab der AS RP übertragen" wurden. 3) Bitte stellen Sie den Beobachtungsbericht des Herrn Alexander Lorenz zur Notfallübung zur Verfügung. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304438 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304438/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihre Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) …
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Ihre IFG-Anfrage "Unterlagen zur Notfallübung der Autorisierten Stelle Rheinland-Pfalz am 25.01.24 [#304438]" vom 27. März 2024, hier: Eingangsbestätigung und Mitteilung der voraussichtlichen Gebührenfreiheit
Datum
10. April 2024 14:28
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihre Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationsgesetz (UIG) vom 27. März 2024, mit welcher Sie ausdrücklich um Eingangsbestätigung und Mitteilung evtl. anfallender Gebühren bitten. Ihr IFG-Auskunftsersuchen "Unterlagen zur Notfallübung der Autorisierten Stelle Rheinland-Pfalz am 25.01.24 [#304438]" habe ich mit dem Geschäftszeichen St3-100 102/9#166 erfasst. Für die inhaltliche Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich um etwas Geduld. Ich werde Ihnen die Antwort fristgemäß übersenden. Nach bisherigem Kenntnisstand handelt es sich voraussichtlich um eine einfache Auskunft, welche gem. § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG gebührenfrei ergehen wird. Sollten neue Erkenntnisse ergeben, dass aufgrund eines erhöhten Verwaltungsaufwandes doch Gebühren erhoben werden müssen, werde ich Sie vorab in Kenntnis setzen. Mit freundlichem Gruß

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Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Ihre IFG-Anfrage „Unterlagen zur Notfallübung der Autorisierten Stelle Rheinland-Pfalz am 25.01.24 [#304438]"…
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Ihre IFG-Anfrage „Unterlagen zur Notfallübung der Autorisierten Stelle Rheinland-Pfalz am 25.01.24 [#304438]" vom 27. März 2024, hier: Vorabinformation - Bescheid auf dem Postweg
Datum
25. April 2024 11:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> unter Bezugnahme auf Ihr IFG-Auskunftsersuchen „Unterlagen zur Notfallübung der Autorisierten Stelle Rheinland-Pfalz am 25.01.24 [#304438]" vom 27. März 2024 teile ich Ihnen mit, dass Ihnen mein Bescheid vom 23. April 2024 (Geschäftszeichen St3 – 100 102/9#166) in Kürze auf dem Postweg zugehen wird. Mit freundlichem Gruß