D42 / 2017/10TG
Ihr Antrag vom 08.07.2017 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI)
Sehr
geehrtAntragsteller/in
ich bestätige Ihnen zunächst den Eingang Ihrer E-Mail vom 10.07.2017 (17:59 Uhr).
Zu Ihrer Anfrage, ob und wie persönliche Daten gespeichert werden wie z.B. die IP Adresse, liegen uns lediglich Ausdrucke der einzelnen Seiten des Hinweisportals vom 10.07.2017 vor. Diese sind abzurufen unter:
https://hh.hinweisportal.de/~portal/de .
Hiernach werden Hinweisgeber gebeten auf der Seite "Datei übermitteln (
https://hh.hinweisportal.de/1707080300/de/upload) Personendaten sowie Informationen zu Aufnahmeort, -datum und -zeit sowie ergänzende Hinweise einzugeben. Allerdings kann das Hinweisformular auch ohne Offenlegung der Identität genutzt werden. Dies folgt zumindest aus den Datenschutzhinweisen (
https://hh.hinweisportal.de/1707080300/de/priv). Mit der Datenschutzerklärung stimmen die Hinweisgeber zudem der Weitergabe der Daten für Zwecke der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr an die zuständigen Behörden zu. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Daten nur für Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr genutzt werden (
https://hh.hinweisportal.de/1707080300/de/agree).
Weitere Informationen zu Ihrer Anfrage liegen uns nicht vor.
Wir bitten Sie daher, sich mit Ihrer Fragestellung erneut an die Polizei Hamburg zu wenden. Alternativ steht Ihnen - sofern Sie Betroffener der dortigen Datenverarbeitung durch die Polizei sind - gem. § 25 PolDVG i.V.m § 18 HmbDSG auch ein Auskunftsanspruch zu der Frage, welche personenbezogenen Daten bei der Polizei gespeichert sind, zu. Von dem Auskunftsrecht können Betroffene grundsätzlich selbst Gebrauch machen.
Mit freundlichen Grüßen