Unterlagen zur Prüfung der Webseite hh.hinweisportal.de

Unterlagen zur Prüfung der Webseite der Polizei hh.hinweisportal.de

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Juli 2017
  • Frist
    11. August 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zur Prüfung der Webseite hh.hinweisportal.de [#23847]
Datum
8. Juli 2017 11:48
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Unterlagen zur Prüfung der Webseite der Polizei hh.hinweisportal.de
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihr Antrag vom 08.07.2017 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) D42 / 2017/10TG Ihr Antrag vom 08.07.2…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag vom 08.07.2017 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Datum
10. Juli 2017 12:45
Status
Warte auf Antwort
D42 / 2017/10TG Ihr Antrag vom 08.07.2017 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige Ihnen zunächst den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG), die mir zuständigkeitshalber zur Beantwortung vorgelegt wurde. Hierin beantragen Sie Unterlagen zur Prüfung der Webseite der Polizei hh.hinweisportal.de. Zu Ihrer Anfrage liegt uns eine E-Mail nebst zwei Anlagen vom 10.07.2017 vor. Eine Kopie der E-Mail sowie der Anlagen übersende ich Ihnen anbei. Zu dem Portal liegt uns gleichzeitig ein Bürgerhinweis zum Thema Nichtverschlüsselung vor. Diese Auskunft ergeht ohne Gebühr. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag vom 08.07.2017 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) [#23847] Sehr geehrt<< Anrede…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 08.07.2017 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) [#23847]
Datum
10. Juli 2017 17:59
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für ihre schnelle Antwort. Ich würde noch interessieren ob und wie persönliche Daten gespeichert werden wie z.B. die IP Adresse Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23847 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
AW: Ihr Antrag vom 08.07.2017 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) [#23847] D42 / 2017/10TG Ihr Antra…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 08.07.2017 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) [#23847]
Datum
11. Juli 2017 13:33
Status
Anfrage abgeschlossen
D42 / 2017/10TG Ihr Antrag vom 08.07.2017 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige Ihnen zunächst den Eingang Ihrer E-Mail vom 10.07.2017 (17:59 Uhr). Zu Ihrer Anfrage, ob und wie persönliche Daten gespeichert werden wie z.B. die IP Adresse, liegen uns lediglich Ausdrucke der einzelnen Seiten des Hinweisportals vom 10.07.2017 vor. Diese sind abzurufen unter: https://hh.hinweisportal.de/~portal/de . Hiernach werden Hinweisgeber gebeten auf der Seite "Datei übermitteln (https://hh.hinweisportal.de/1707080300/de/upload) Personendaten sowie Informationen zu Aufnahmeort, -datum und -zeit sowie ergänzende Hinweise einzugeben. Allerdings kann das Hinweisformular auch ohne Offenlegung der Identität genutzt werden. Dies folgt zumindest aus den Datenschutzhinweisen (https://hh.hinweisportal.de/1707080300/de/priv). Mit der Datenschutzerklärung stimmen die Hinweisgeber zudem der Weitergabe der Daten für Zwecke der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr an die zuständigen Behörden zu. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Daten nur für Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr genutzt werden (https://hh.hinweisportal.de/1707080300/de/agree). Weitere Informationen zu Ihrer Anfrage liegen uns nicht vor. Wir bitten Sie daher, sich mit Ihrer Fragestellung erneut an die Polizei Hamburg zu wenden. Alternativ steht Ihnen - sofern Sie Betroffener der dortigen Datenverarbeitung durch die Polizei sind - gem. § 25 PolDVG i.V.m § 18 HmbDSG auch ein Auskunftsanspruch zu der Frage, welche personenbezogenen Daten bei der Polizei gespeichert sind, zu. Von dem Auskunftsrecht können Betroffene grundsätzlich selbst Gebrauch machen. Mit freundlichen Grüßen