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Unterlagen zur Prüfung und Freigabe von JULIA MailOffice

Unterlagen zur Prüfung und Freigabe von JULIA MailOffice (vom Hersteller Allgeier IT), einschließlich Äußerungen und Stellungsnahmen Dritter.

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden, soweit dies notwendig ist um ein Drittbeteiligungsverfahren zu vermeiden.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    9. Januar 2022
  • Frist
    12. Februar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen zur Pr…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zur Prüfung und Freigabe von JULIA MailOffice [#237114]
Datum
9. Januar 2022 20:34
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen zur Prüfung und Freigabe von JULIA MailOffice (vom Hersteller Allgeier IT), einschließlich Äußerungen und Stellungsnahmen Dritter. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden, soweit dies notwendig ist um ein Drittbeteiligungsverfahren zu vermeiden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237114 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237114/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr Antragsteller/in Ihre untenstehende IFG-Anfrage berührt die Belange Dritter im Sinne des § 6 IFG ("Der …
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Unterlagen zur Prüfung und Freigabe von JULIA MailOffice [#237114]
Datum
7. Februar 2022 12:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre untenstehende IFG-Anfrage berührt die Belange Dritter im Sinne des § 6 IFG ("Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, soweit der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht. Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen darf nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat."). Aus diesem Grund muss das BSI hier ein Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 8 Absatz 1 IFG ("Die Behörde gibt einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann.") einleiten. Weiterhin sind IFG-Anfragen, wenn sie die Belange Dritter berühren gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG ("Betrifft der Antrag Daten Dritter im Sinne von § 5 Abs. 1 und 2 oder § 6, muss er begründet werden.") zu begründen. Ich bitte daher um Übersendung einer Begründung, die im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahren dem Dritten übersendet wird. Weiterhin handelt es sich bei Ihrer Anfrage nicht mehr um eine einfache Anfrage im Sinne des § 10 Abs. 1 S. 2 IFG, da hier neben dem einzuleitenden Drittbeteiligungsverfahren auch mit einem erhöhten Aufwand aufgrund von (Teil-)Schwärzungen zu rechnen sind. Ich bitte daher um Rückmeldung, ob Sie eine weitere Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage trotz anfallender Gebühren wünschen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr Antragsteller/in da ich auf meine untenstehende E-Mail bisher keine Rückmeldung von Ihnen erhalten habe, geh…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Unterlagen zur Prüfung und Freigabe von JULIA MailOffice [#237114]
Datum
11. April 2022 09:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in da ich auf meine untenstehende E-Mail bisher keine Rückmeldung von Ihnen erhalten habe, gehe ich davon aus, dass Sie Ihre Antrag auf Informationszugang zurückgenommen haben und lege ihn zu den Akten. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.