Unterlagen zur Schienenanbindung Würgassen

- Sämtliche Untersuchungen/Gutachten zur Schienenanbindung des geplanten Zwischenlager Würgassen

- Interne Kommunikation (Email etc.) zur Schienenanbindung des geplanten Zwischenlager Würgassen

- in elektronischer Form

- Insbesondere alle Dokumente, die die Kosten für die Ertüchtigung der Strecke thematisieren. Sowie insbesondere Dokumente, die Probleme für eine geplante starke Nutzung durch Güterzüge thematisieren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Juni 2020
  • Frist
    4. August 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche Untersu…
An BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zur Schienenanbindung Würgassen [#191769]
Datum
30. Juni 2020 09:18
An
BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche Untersuchungen/Gutachten zur Schienenanbindung des geplanten Zwischenlager Würgassen - Interne Kommunikation (Email etc.) zur Schienenanbindung des geplanten Zwischenlager Würgassen - in elektronischer Form - Insbesondere alle Dokumente, die die Kosten für die Ertüchtigung der Strecke thematisieren. Sowie insbesondere Dokumente, die Probleme für eine geplante starke Nutzung durch Güterzüge thematisieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191769 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191769/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Ihre Anfrage Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage "Unterlagen zur Schienenanbindung Würgassen [#191769…
Von
BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
30. Juni 2020 12:54
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
2,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage "Unterlagen zur Schienenanbindung Würgassen [#191769]" ist bei uns eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Sehr geehrteAntragsteller/in Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation bezüglich SARS-CoV-2 wird sich die Beant…
Von
BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Betreff
AW: Unterlagen zur Schienenanbindung Würgassen [#191769]
Datum
3. August 2020 16:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation bezüglich SARS-CoV-2 wird sich die Beantwortung Ihrer Frage über die gemäß UIG vorgegebene Monatsfrist verzögern. Wir bitten um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Sehr geehrteAntragsteller/in unserer Standortempfehlung „Zentrales Bereitstellungslager Konrad“ (https://logistik…
Von
BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Betreff
AW: Unterlagen zur Schienenanbindung Würgassen [#191769]
Datum
19. August 2020 15:11
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in unserer Standortempfehlung „Zentrales Bereitstellungslager Konrad“ (https://logistikzentrum-konrad.de/sites…) liegen öffentlich zugänglich Informationen, hier insb. zum Schienennetz der DB (z.B. https://trassenfinder.de) zu Grunde. Die sich daraus ergebende grundsätzliche Eignung der am Standort vorbeiführenden Bahnstrecke wurde auch in den beiliegenden E-Mails des Bundesverkehrsministeriums und des Eisenbahn-Bundesamtes, die uns das Bundesumweltministerium zur Verfügung gestellt hat, bestätigt. Teil der angelaufenen Planungen wird auch ein Logistik- und Betriebskonzept für die vorgesehenen Schienentransporte sein. Aufgrund unserer Nutzung der Trasse (kleiner 10 Fahrten pro Tag) sind keine spezifischen Probleme zu erwarten. BGZ ist eine informationspflichtige Stelle nach § 1 Abs. 1 S. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG), aber selbst nicht anspruchsverpflichtet. Der Antrag ist gemäß § 7 Abs. 1 S. 2 IFG an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zu richten. Belehrung über die Rechtsschutzmöglichkeiten nach § 5 Abs. 4 i. V. m.§ 6 UIG: Wenn Sie der Auffassung sind, dass die BGZ als informationspflichtige Stelle den Antrag nicht vollständig erfüllt hat, können Sie die Entscheidung der BGZ überprüfen lassen. Hierzu müssen Sie den Anspruch auf nochmalige Prüfung gegenüber BGZ innerhalb eines Monats, nachdem BGZ Ihnen mitgeteilt hat, dass der Anspruch nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann, schriftlich geltend machen. Die BGZ hat Ihnen das Ergebnis der nochmaligen Prüfung innerhalb eines Monats zu übermitteln. Das Überprüfungsverfahren ist keine Voraussetzung für die Erhebung der Klage. Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zu erheben. Hinweise zum Datenschutz: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) wurden bzw. werden zum Zweck der der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Weitere Informationen zum Datenschutz sowie über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung der BGZ: http://www.bgz.de/datenschutz/ Mit freundlichen Grüßen