Unterlagen zur Sicherheit von Telematikinfrastruktur-Konnektoren

- Alle Unterlagen, in denen die Sicherheit von Konnektoren für die Telematikinfrastruktur / Gematik thematisiert wird (etwa Testberichte, Penetration-Tests, Mängellisten etc.). Sollte die Herausgabe dieser Dokumente kostenpflichtige Drittbeteiligungsverfahren benötigen, bitte ich um eine Information.
- Sollte die Herausgabe dieser Dokumente nicht möglich sein, bitte ich um die Herausgabe der Executive Summary (Zusammenfassung), sofern die Dokumente eine solche enthalten.
- Sollte die Herausgabe einer solchen Zusammenfassung nicht möglich sein, bitte ich um eine Liste der Dokumente, die von dieser Anfrage erfasst werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Januar 2020
  • Frist
    8. Februar 2020
  • 2 Follower:innen
Jiska Classen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Alle Unte…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Jiska Classen
Betreff
Unterlagen zur Sicherheit von Telematikinfrastruktur-Konnektoren [#173456]
Datum
6. Januar 2020 11:34
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Alle Unterlagen, in denen die Sicherheit von Konnektoren für die Telematikinfrastruktur / Gematik thematisiert wird (etwa Testberichte, Penetration-Tests, Mängellisten etc.). Sollte die Herausgabe dieser Dokumente kostenpflichtige Drittbeteiligungsverfahren benötigen, bitte ich um eine Information. - Sollte die Herausgabe dieser Dokumente nicht möglich sein, bitte ich um die Herausgabe der Executive Summary (Zusammenfassung), sofern die Dokumente eine solche enthalten. - Sollte die Herausgabe einer solchen Zusammenfassung nicht möglich sein, bitte ich um eine Liste der Dokumente, die von dieser Anfrage erfasst werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jiska Classen Anfragenr: 173456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173456 Postanschrift Jiska Classen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jiska Classen
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrte Frau Classen, im Rahmen Ihrer unten stehenden IFG-Anfrage muss ein Drittbeteiligungsverfahren eingel…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Unterlagen zur Sicherheit von Telematikinfrastruktur-Konnektoren [#173456]
Datum
12. Februar 2020 11:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Classen, im Rahmen Ihrer unten stehenden IFG-Anfrage muss ein Drittbeteiligungsverfahren eingeleitet werden, da von Ihrer Anfrage auch Informationen Dritter Betroffen sind, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Ein Drittbeteiligungsverfahren ist nicht automatisch kostenpflichtig. Gebühren fallen erst dann an, wenn ein Mehraufwand (bspw. Schwärzen von Dokumenten) entsteht. Bitte lassen Sie mich wissen, wie Ihre Anfrage weiter bearbeitet werden soll. Mit freundlichen Grüßen
Jiska Classen
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte leiten Sie ein Drittbeteiligungsverfahren ein. Sobald es zu absehbaren…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Jiska Classen
Betreff
AW: Unterlagen zur Sicherheit von Telematikinfrastruktur-Konnektoren [#173456]
Datum
25. Februar 2020 17:13
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte leiten Sie ein Drittbeteiligungsverfahren ein. Sobald es zu absehbaren Kosten für ein Drittbeteiligungsverfahren kommen sollte, informieren Sie mich bitte rechtzeitig. Sollten beispielsweise Dokumente geschwärzt werden müssen, würde ich vorher gerne wissen, um welche Dokumente es sich hierbei handelt. Bitte informieren Sie mich auch, falls bereits bei der Kontaktaufnahme mit der Kommunikation Dritter Kosten entstehen und in welcher Höhe diese ungefähr wären. Können Sie bereits abschätzen, wie hoch die Kosten für das Drittbeteiligungsverfahren insgesamt in etwa wären? Mit freundlichen Grüßen Jiska Classen Anfragenr: 173456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173456 Postanschrift Jiska Classen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrte Frau Classen, anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Inf…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Bescheid zu Ihrer IFG-Anfrage Unterlagen zur Sicherheit von Telematikinfrastruktur-Konnektoren [#173456]
Datum
30. April 2020 12:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Classen, anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Mit freundlichen Grüßen