Unterlagen zur "Stadtweiten Veranstaltungsdatenbank" (VDB) - zweiter Versuch

alle Unterlagen zum Vorgang 51.1105 (Stadtweite Veranstaltungsdatenbank, VDB, Speicherungsdauer, Evaluierung), sofern Sie diese noch nicht im Rahmen meines vorherigen Antrages (Geschäftszeichen 1391.28.13) herausgegeben haben. Es geht diesbezüglich um neu hinzugekommene Unterlagen und solche Teile des Vorgangs, deren Herausgabe Sie wegen § 10 Abs. 1 IFG wegen "Vorbereitung einer Entscheidung" abgelehnt haben. Ich gehe davon aus, dass da "Ergeifen von Maßnahmen nach dem BlnDSG" mittlerweile abgeschlossen ist.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Oktober 2016
  • Frist
    25. November 2016
  • Kosten dieser Information:
    31,65 Euro
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Unterlagen zur "Stadtweiten Veranstaltungsdatenbank" (VDB) - zweiter Versuch [#18501]
Datum
23. Oktober 2016 09:22
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen zum Vorgang 51.1105 (Stadtweite Veranstaltungsdatenbank, VDB, Speicherungsdauer, Evaluierung), sofern Sie diese noch nicht im Rahmen meines vorherigen Antrages (Geschäftszeichen 1391.28.13) herausgegeben haben. Es geht diesbezüglich um neu hinzugekommene Unterlagen und solche Teile des Vorgangs, deren Herausgabe Sie wegen § 10 Abs. 1 IFG wegen "Vorbereitung einer Entscheidung" abgelehnt haben. Ich gehe davon aus, dass da "Ergeifen von Maßnahmen nach dem BlnDSG" mittlerweile abgeschlossen ist.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zur "Stadtweiten Veranstaltung…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterlagen zur "Stadtweiten Veranstaltungsdatenbank" (VDB) - zweiter Versuch [#18501]
Datum
14. Januar 2017 16:18
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zur "Stadtweiten Veranstaltungsdatenbank" (VDB) - zweiter Versuch“ vom 23.10.2016 (#18501) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 51 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18501 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Erinnerung sowie zusätzlich Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Erinnerung sowie zusätzlich Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde
Datum
25. Januar 2017
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
geschwärzt
27,3 KB
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 14. Januar 2017 Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre o. g. E-Mail teile ich Ihnen mi…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 14. Januar 2017
Datum
30. Januar 2017 10:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre o. g. E-Mail teile ich Ihnen mit, dass die Prüfung Ihres Antrags kurz vor dem Abschluss steht und wir damit rechnen, in der ersten Februarhälfte abschließend über den Antrag entscheiden zu können. Mit freundlichen Grüßen
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
16. Februar 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
28. Februar 2017
Status

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde wegen der Bearbeitung von Informationszugangsanträgen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde wegen der Bearbeitung von Informationszugangsanträgen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Datum
1. März 2017
Status