Unterlagen zur Straßenanbindung Würgassen

- Sämtliche Untersuchungen/Gutachten zur Autobahn/Straßenanbindung des geplanten Zwischenlager Würgassen

- Interne Kommunikation (Email etc.) zur Autobahn/Straßenanbindung des geplanten Zwischenlager Würgassen

- in elektronischer Form

- Insbesondere alle Dokumente, die die große Entfernung zur nächsten Autobahn thematisieren

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Juni 2020
  • Frist
    4. August 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche Untersu…
An BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zur Straßenanbindung Würgassen [#191767]
Datum
30. Juni 2020 09:13
An
BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche Untersuchungen/Gutachten zur Autobahn/Straßenanbindung des geplanten Zwischenlager Würgassen - Interne Kommunikation (Email etc.) zur Autobahn/Straßenanbindung des geplanten Zwischenlager Würgassen - in elektronischer Form - Insbesondere alle Dokumente, die die große Entfernung zur nächsten Autobahn thematisieren
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191767 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191767/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Ihre Anfrage Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage "Unterlagen zur Straßenanbindung Würgassen [#191767]…
Von
BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
30. Juni 2020 12:59
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
2,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage "Unterlagen zur Straßenanbindung Würgassen [#191767]" ist bei uns eingegangen. Burghard Rosen Leiter Presse und Standortkommunikation BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Frohnhauser Straße 67 I 45127 Essen Telefon I +49 201 2796 1480 Mobil I +49 151 5446 1900 Email I <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> ________________________________ B i t t e denken Sie an die Umwelt. Müssen Sie diese Nachricht drucken? Please keep the environment in mind. Do you really need to print this email? BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Frohnhauser Straße 67, 45127 Essen Geschäftsführung/Managing Directors: Dr. Ewold Seeba (Vorsitzender der Geschäftsführung), Dipl.-Ing. Wilhelm Graf (technischer Geschäftsführer), Dipl.-Ökonom Lars Köbler (kaufmännischer Geschäftsführer) Sitz/Registered Office: Essen, Registergericht/Registration Court: Essen HRB-Nr. 27981 http://www.bgz.de<http://www.bgz.de/>
BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Sehr geehrteAntragsteller/in unserer Standortempfehlung „Zentrales Bereitstellungslager Konrad“ (https://logistik…
Von
BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Betreff
AW: Unterlagen zur Straßenanbindung Würgassen [#191767]
Datum
3. August 2020 16:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in unserer Standortempfehlung „Zentrales Bereitstellungslager Konrad“ (https://logistikzentrum-konrad.de/sites…) liegen öffentlich zugänglich Informationen, hier insb. zum Straßennetz (z.B. Google Maps), zu Grunde. Teil der angelaufenen Planungen wird auch ein Logistik- und Betriebskonzept für die vorgesehenen Straßentransporte sein. Da nur ein geringer Anteil der Abfallgebinde auf der Straße transportiert werden (kleiner 20 LKW-Fahrten pro Tag), sind keine spezifischen Probleme zu erwarten. Die BGZ ist eine informationspflichtige Stelle nach § 1 Abs. 1 S. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG), aber selbst nicht anspruchsverpflichtet. Der Antrag ist gemäß § 7 Abs. 1 S. 2 IFG an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zu richten. Belehrung über die Rechtsschutzmöglichkeiten nach § 5 Abs. 4 i. V. m.§ 6 UIG: Wenn Sie der Auffassung sind, dass die BGZ als informationspflichtige Stelle den Antrag nicht vollständig erfüllt hat, können Sie die Entscheidung der BGZ überprüfen las-sen. Hierzu müssen Sie den Anspruch auf nochmalige Prüfung gegenüber BGZ innerhalb eines Monats, nachdem BGZ Ihnen mitgeteilt hat, dass der Anspruch nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann, schriftlich geltend machen. Die BGZ hat Ihnen das Ergebnis der nochmaligen Prüfung innerhalb eines Monats zu übermitteln. Das Überprüfungsverfahren ist keine Voraussetzung für die Erhebung der Klage. Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zu erheben. Hinweise zum Datenschutz: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) wurden bzw. werden zum Zweck der der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Weitere Informationen zum Datenschutz sowie über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung der BGZ: http://www.bgz.de/datenschutz/ Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich hatte zusätzlich noch sämtliche "Interne Kommunikation (Email etc.) zur Aut…
An BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterlagen zur Straßenanbindung Würgassen [#191767]
Datum
3. August 2020 16:47
An
BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich hatte zusätzlich noch sämtliche "Interne Kommunikation (Email etc.) zur Autobahn/Straßenanbindung des geplanten Zwischenlager Würgassen" Das wird sicherlich auch intern ein Thema gewesen sein? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191767 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191767/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich hatte zusätzlich noch sämtliche "Interne Kommunikation (Email etc.) zur Aut…
An BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterlagen zur Straßenanbindung Würgassen [#191767]
Datum
14. August 2020 12:28
An
BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich hatte zusätzlich noch sämtliche "Interne Kommunikation (Email etc.) zur Autobahn/Straßenanbindung des geplanten Zwischenlager Würgassen" angefragt. Die Frist der Anfrage ist zwischenzeitlich abgelaufen und ich bitte um Bescheidung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191767 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191767/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 03.08.2020 legen wir als Antrag auf nachträgliche Überprüfung gem. …
Von
BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Betreff
AW: Unterlagen zur Straßenanbindung Würgassen [#191767]
Datum
4. September 2020 12:06
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 03.08.2020 legen wir als Antrag auf nachträgliche Überprüfung gem. 6 Abs. 3 S. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) aus. Nach Abschluss der Überprüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass wir Ihnen keine "interne Kommunikation (Email etc.) zu Autobahn/Straßenanbindung des geplanten Zwischenlager Würgassen" herausgeben können, Ihr Antrag insoweit also abgelehnt werden muss. Wir möchten darauf hinweisen, dass gegenüber BGZ nur ein Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen gemäß § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) besteht, soweit es sich um Umweltinformationen handelt. Umweltinformationen sind gemäß § 2 Abs. 3 UIG Daten im Sinne von § 2 Abs. 3 Nr. 1 bis 6 UIG. Leider können wir Ihrem Antrag auf Zugang zu den von Ihnen gewünschten Umweltinformationen nicht entsprechen, da zur „Autobahn/Straßenanbindung des geplanten Zwischenlager Würgassen“ keine interne Kommunikation mit Umweltinformationen vorliegt. Die BGZ ist eine informationspflichtige Stelle nach § 1 Abs. 1 S. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG), aber selbst nicht anspruchsverpflichtet. Der Antrag ist gemäß § 7 Abs. 1 S. 2 IFG an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zu richten. Belehrung über die Rechtsschutzmöglichkeiten nach § 5 Abs. 4 i.V.m. § 6 UIG: Wenn Sie der Auffassung sind, dass die BGZ als informationspflichtige Stelle den Antrag nicht vollständig erfüllt hat, können Sie die Entscheidung der BGZ überprüfen lassen. Hierzu müssen Sie den Anspruch auf nochmalige Prüfung gegenüber BGZ innerhalb eines Monats, nachdem BGZ Ihnen mitgeteilt hat, dass der Anspruch nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann, schriftlich geltend machen. Die BGZ hat Ihnen das Ergebnis der nochmaligen Prüfung innerhalb eines Monats zu übermitteln. Das Überprüfungsverfahren ist keine Voraussetzung für die Erhebung der Klage. Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zu erheben. Hinweise zum Datenschutz: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) wurden bzw. werden zum Zweck der der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Weitere Informationen zum Datenschutz sowie über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung der BGZ: http://www.bgz.de/datenschutz/ . Mit freundlichen Grüßen