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Unterlagen zur Studie "Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche"

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Studie "Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche: Herausforderungen eines generationenübergreifenden, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahrens - Vorhaben 4717F00001" wird auf Seite 10 ausgeführt:

"Zwischenergebnisse wurden mit dem Auftraggeber im Projektverlauf diskutiert. Vertiefende Herleitungen und die wissenschaftliche Fundierung für in diesem Bericht angerissene Aspekte liegen dem Auftraggeber schriftlich vor."

Hiermit stelle ich den Antrag auf Übermittlung der Liste aller Gesprächstermine des BfE/BaSE mit den Auftragnehmer*innen, den dabei vorgelegten Zwischenergebnissen, den Anmerkungen des Auftraggebers und schließlich die oben genannten "vertiefenden Herleitungen und wissenschaftliche Fundierungen".

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in in der Studie "Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlage…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zur Studie "Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche" [#220881]
Datum
22. Mai 2021 21:23
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in in der Studie "Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche: Herausforderungen eines generationenübergreifenden, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahrens - Vorhaben 4717F00001" wird auf Seite 10 ausgeführt: "Zwischenergebnisse wurden mit dem Auftraggeber im Projektverlauf diskutiert. Vertiefende Herleitungen und die wissenschaftliche Fundierung für in diesem Bericht angerissene Aspekte liegen dem Auftraggeber schriftlich vor." Hiermit stelle ich den Antrag auf Übermittlung der Liste aller Gesprächstermine des BfE/BaSE mit den Auftragnehmer*innen, den dabei vorgelegten Zwischenergebnissen, den Anmerkungen des Auftraggebers und schließlich die oben genannten "vertiefenden Herleitungen und wissenschaftliche Fundierungen". Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220881 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220881/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> mein Informationsfreiheitsantrag „Unterlagen zur Studie "Öffentlichkeitsbeteil…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterlagen zur Studie "Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche" [#220881]
Datum
29. Juni 2021 09:23
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mein Informationsfreiheitsantrag „Unterlagen zur Studie "Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche"“ vom 22.05.2021 (#220881) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Hochachtungsvoll Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220881 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220881/

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Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 22.05.2021 bitten Sie in einem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Unterlagen zur Studie "Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche" [#220881]
Datum
20. August 2021 12:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 22.05.2021 bitten Sie in einem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) um Übersendung der „Unterlagen zur Studie 'Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche“, konkret * eine Liste aller Gesprächstermine des BfE/BASE mit den Auftragnehmer*innen, * die dabei vorgelegten Zwischenergebnisse, * die Anmerkungen des Auftraggebers und die "vertiefenden Herleitungen und wissenschaftlichen Fundierungen". Anbei übersende ich Ihnen - wie von Ihnen beantragt per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 IFG - nach Schwärzung der personenbezogenen Daten die vorbezeichneten Informationen, soweit diese vorhanden sind. Hinweise zum Datenschutz: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z. B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür bildet Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Verwaltung von Schriftgut geltenden Vorgaben der Dienstanweisung für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut und für den Schriftverkehr im BASE gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BASE unter: https://www.base.bund.de/datenschutz. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung in Berlin erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen