Unterlagen zur Testpflicht mit Antigen-Schnelltests

könnten Sie mit bitte Unterlagen zusenden, auf deren Basis die Entscheidung getroffen wurde, systematische Corona-Schnelltests an gesunden / symptomlosen Menschen durchzuführen. Mich würde insbesondere Belege interessieren, die aussagen, inwiefern Schnelltests zum Nachweis einer Infektion bei Menschen ohne Krankheitssysmptome geeignet sind.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    11. April 2021
  • Frist
    19. Juni 2021
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Judith Wilhelm
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
Judith Wilhelm
Betreff
Unterlagen zur Testpflicht mit Antigen-Schnelltests [#218022]
Datum
11. April 2021 17:50
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
könnten Sie mit bitte Unterlagen zusenden, auf deren Basis die Entscheidung getroffen wurde, systematische Corona-Schnelltests an gesunden / symptomlosen Menschen durchzuführen. Mich würde insbesondere Belege interessieren, die aussagen, inwiefern Schnelltests zum Nachweis einer Infektion bei Menschen ohne Krankheitssysmptome geeignet sind.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Judith Wilhelm Anfragenr: 218022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218022/ Postanschrift Judith Wilhelm << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Judith Wilhelm

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