Unterlagen zur Umsetzung von Verordnung (EU) 907/2014

Unterlagen zur Umsetzung der EU-Verordnung 907/2014 vom 11. März 2014.

Die oben genannte EU-Verordnung legt in Anhang 1 verschiedene Zulassungskriterien für Zahlstellen fest, insbesondere wird ein Schutzniveau bezüglich der IT-Sicherheit gefordert, welches gleichwertig zu ISO/IEC 27001 ist. Ich möchte Sie bitten, mir Informationen zum aktuellen Stand der Umsetzung im TMIL zu schicken. Insbesondere bitte ich Sie, mir mitzuteilen, ob
- eine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 erfolgt ist
- wenn eine gleichwertige Zertifizierung gemacht wurde, welches Verfahren/welcher Standard zugrunde gelegt wurde
- wenn keine Zertifizierung durchgeführt wurde, inwieweit die Anforderungen der VO 907/2014 erfüllt worden.

Vielen Dank für Ihre Auskunft

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. März 2016
  • Frist
    22. April 2016
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Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlag…
An Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zur Umsetzung von Verordnung (EU) 907/2014 [#16097]
Datum
21. März 2016 21:53
An
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen zur Umsetzung der EU-Verordnung 907/2014 vom 11. März 2014. Die oben genannte EU-Verordnung legt in Anhang 1 verschiedene Zulassungskriterien für Zahlstellen fest, insbesondere wird ein Schutzniveau bezüglich der IT-Sicherheit gefordert, welches gleichwertig zu ISO/IEC 27001 ist. Ich möchte Sie bitten, mir Informationen zum aktuellen Stand der Umsetzung im TMIL zu schicken. Insbesondere bitte ich Sie, mir mitzuteilen, ob - eine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 erfolgt ist - wenn eine gleichwertige Zertifizierung gemacht wurde, welches Verfahren/welcher Standard zugrunde gelegt wurde - wenn keine Zertifizierung durchgeführt wurde, inwieweit die Anforderungen der VO 907/2014 erfüllt worden. Vielen Dank für Ihre Auskunft
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich Ihre Antrag auf Informationszugang an die zustä…
Von
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Betreff
WG: Unterlagen zur Umsetzung von Verordnung (EU) 907/2014 [#16097]
Datum
7. April 2016 13:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich Ihre Antrag auf Informationszugang an die zuständige Zahlstelle im Thüringer Landesverwaltungsamt weitergeleitet habe. Die Adresse lautet: Thüringer Landesverwaltungsamt Zahlstelle (Referat 530) Weimarplatz 4 99423 Weimar. Mit freundlichen Grüßen

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Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in die Sicherheit der Informationssysteme der EU-Zahlstelle EGFL/ELER hat sich nach genan…
Von
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Betreff
Unterlagen zur Umsetzung von Verordnung (EU) 907/2014 [#16097]
Datum
11. April 2016 07:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Sicherheit der Informationssysteme der EU-Zahlstelle EGFL/ELER hat sich nach genannter VO an einem der drei angegebenen international anerkannten Standards auszurichten. Die EU-Zahlstelle EGFL/ELER Thüringen setzt entsprechend des Beschlusses der Agrarministerkonferenz vom 07.10.2005 den Standard des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik: IT-Grundschutzhandbuch/IT Baseline Protection Manuel (BSI) seit 2007 ein. Auf Grundlage des dritten Unterabsatzes im Anhang 1 3B ii) erfolgt keine Zertifizierung der Zahlstelle. Eine Überwachung der Einhaltung des Kriteriums erfolgt seit 2007 jährlich durch ein Audit der Sicherheitskonzeption des Zahlstellenverfahrens. Entsprechende Fortschritte werden durch die Bescheinigende Stelle jährlich im Rechnungsabschluss festgestellt. Mit freundlichen Grüßen