Unterlagen zur Versorgung und Amtsausstattung von Bundeskanzlern a.D.

Anfrage an: Deutscher Bundestag

1. sämtliche Korrespondenzen seit 2017 zwischen den Bundeskanzlern a.D. bzw. deren Büros und der Bundestagsverwaltung zur Amtsausstattung der Bundeskanzler a.D. sowie alle damit zusammenhängende Unterlagen wie Vermerke, Notizen, Vorlagen, Anweisungen etc.

2. Aufzeichnungen, aus denen hervorgeht welche Büroausstattung den Bundeskanzlern a.D. durch die Bundestagsverwaltung jeweils zur Verfügung gestellt wurde.

3. sämtliche Aufzeichnungen, aus denen hervorgeht, dass die Bundestagsverwaltung den Empfehlungen des BRH von 2018 nachgekommen ist, die Sachmittel an die Bundeskanzler a.D. bzw. soweit erforderlich auch finanzielle Mittel ohne Umweg über die Bundestagsfraktionen direkt zu leisten (Korrespondenzen, Rechnungen, Vermerke, Vorlagen etc.).

Dieser Antrag nimmt Bezug auf den Bericht zur "Versorgung und Ausstattung der ehemaligen Bundespräsidenten, Bundeskanzler und Bundestagspräsidenten - Teilprüfung: Bundeskanzler" des Bundesrechnungshofes von 2018, in dem es u.a. heißt:

"Die Büroräume stellen die jeweiligen Bundestagsfraktionen aus ihrem Fraktionskontingent bereit. Für die Büroausstattung sorgen teilweise die Bundestagsfraktionen und teilweise die Bundestagsverwaltung. (...) Für die Büroausstattung sorgen teilweise die Bundestagsfraktionen und teilweise die Bundestagsverwaltung. Die Ausstattung der einzelnen Büros wurde in Absprache mit den Bundeskanzlern a. D. nach deren Wünschen bestellt."

Personenbezogen Daten entsprechend § 5 IFG sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse entsprechend § 6 IFG können geschwärzt werden.

Dies ist ein Antrag namens und in Vertretung des << Antragsteller:in >>. Eine entsprechende Vertretungsvollmacht liegt Ihnen vor.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2021
  • Frist
    5. Januar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. sämtliche Korr…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zur Versorgung und Amtsausstattung von Bundeskanzlern a.D. [#234507]
Datum
3. Dezember 2021 20:27
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. sämtliche Korrespondenzen seit 2017 zwischen den Bundeskanzlern a.D. bzw. deren Büros und der Bundestagsverwaltung zur Amtsausstattung der Bundeskanzler a.D. sowie alle damit zusammenhängende Unterlagen wie Vermerke, Notizen, Vorlagen, Anweisungen etc. 2. Aufzeichnungen, aus denen hervorgeht welche Büroausstattung den Bundeskanzlern a.D. durch die Bundestagsverwaltung jeweils zur Verfügung gestellt wurde. 3. sämtliche Aufzeichnungen, aus denen hervorgeht, dass die Bundestagsverwaltung den Empfehlungen des BRH von 2018 nachgekommen ist, die Sachmittel an die Bundeskanzler a.D. bzw. soweit erforderlich auch finanzielle Mittel ohne Umweg über die Bundestagsfraktionen direkt zu leisten (Korrespondenzen, Rechnungen, Vermerke, Vorlagen etc.). Dieser Antrag nimmt Bezug auf den Bericht zur "Versorgung und Ausstattung der ehemaligen Bundespräsidenten, Bundeskanzler und Bundestagspräsidenten - Teilprüfung: Bundeskanzler" des Bundesrechnungshofes von 2018, in dem es u.a. heißt: "Die Büroräume stellen die jeweiligen Bundestagsfraktionen aus ihrem Fraktionskontingent bereit. Für die Büroausstattung sorgen teilweise die Bundestagsfraktionen und teilweise die Bundestagsverwaltung. (...) Für die Büroausstattung sorgen teilweise die Bundestagsfraktionen und teilweise die Bundestagsverwaltung. Die Ausstattung der einzelnen Büros wurde in Absprache mit den Bundeskanzlern a. D. nach deren Wünschen bestellt." Personenbezogen Daten entsprechend § 5 IFG sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse entsprechend § 6 IFG können geschwärzt werden. Dies ist ein Antrag namens und in Vertretung des Antragsteller/in. Eine entsprechende Vertretungsvollmacht liegt Ihnen vor. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234507/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
IFG
Datum
4. Januar 2022
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 4. Januar 2022 in o.g. IFG-Verfahren. Wir möchte…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ZR 4-1334-IFG-196/2021 [AW: Unterlagen zur Versorgung und Amtsausstattung von Bundeskanzlern a.D. [#234507]] [#234507]
Datum
10. Januar 2022 13:57
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 4. Januar 2022 in o.g. IFG-Verfahren. Wir möchten Sie bitten, uns einen formalen Bescheid zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in PS: Wie bereits in meinem Auskunftsantrag vom 3. Dezember 2021 erwähnt, handelt es sich um einen Antrag namens und in Vertretung des Antragsteller/in Anfragenr: 234507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234507/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Deutscher Bundestag
IFG
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
IFG
Datum
28. Januar 2022
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
ZR 4-1334-IFG-196/2021 - Ihr Schreiben vom 28. Januar 2022 [#234507] Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie vie…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ZR 4-1334-IFG-196/2021 - Ihr Schreiben vom 28. Januar 2022 [#234507]
Datum
7. Februar 2022 14:23
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28. Januar 2022 im IFG-Verfahren mit dem Aktenzeichen ZR 4-1334-IFG-196/2021. Besagten Antrag erhalten wir ungeachtet möglicher Gebühren aufrecht. Darüber hinaus möchten wir unser Unverständnis und Missfallen dahingehend äußern, dass Sie uns zunächst mitteilten, dass in Ihrem Haus angeblich keine Unterlagen vorlägen oder diese nicht bereitgestellt werden könnten. Auf unsere Bitte hin, uns einen formalen Ablehnungsbescheid zukommen zu lassen, erklären Sie nun - knapp zwei Monate nach Antragsstellung - dass unser Antrag neu geprüft würde. Daraus können wir nur den Schluss ziehen, dass der Antrag zunächst nicht ausreichend geprüft wurde. Auch dass Sie den Antrag nicht von sich aus formal beschieden haben, sondern ein formaler Bescheid von unserer Seite aus erst erbeten werden musste, erscheint uns unangemessen. Mit freundlichen Grüßen i.A. Antragsteller/in Antragsteller/in (Antragsteller/in) Anfragenr: 234507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234507/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Deutscher Bundestag
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Von
Deutscher Bundestag
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Betreff
IFG
Datum
4. April 2022
Status
Warte auf Antwort