Unterlagen zur Vorbereitung auf das geplante Treffen von Lorenz Caffier mit Horst Seehofer

- Unterlagen zur Vorbereitung auf das geplante Treffen von Lorenz Caffier mit Horst Seehofer

Die SVZ berichtet unter
https://www.svz.de/regionales/mecklenburg-vorpommern/caffier-trifft-seehofer-id20215942.html über ein geplantes Treffen von Lorenz Caffier mit Horst Seehofer.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Juli 2018
  • Frist
    7. August 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Unterla…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zur Vorbereitung auf das geplante Treffen von Lorenz Caffier mit Horst Seehofer [#31640]
Datum
6. Juli 2018 09:15
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Unterlagen zur Vorbereitung auf das geplante Treffen von Lorenz Caffier mit Horst Seehofer Die SVZ berichtet unter https://www.svz.de/regionales/mecklenburg-vorpommern/caffier-trifft-seehofer-id20215942.html über ein geplantes Treffen von Lorenz Caffier mit Horst Seehofer.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrtAntragsteller/in in Bezug auf Ihre unten angefügte Email vom 6. Juli 2018, in der Sie die Unterlagen…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Unterlagen zur Vorbereitung auf das geplante Treffen von Lorenz Caffier mit Horst Seehofer [#31640]
Datum
6. August 2018 13:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in Bezug auf Ihre unten angefügte Email vom 6. Juli 2018, in der Sie die Unterlagen zur Vorbereitung auf das geplante Treffen von Herrn Minister Caffier mit Herrn Minister Seehofer begehren, weise ich zunächst darauf hin, dass weder das Landesumweltinformationsgesetz, noch das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation einschlägig sind. Zudem sind bei eröffneten Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes M-V (IFG M-V) Anträge schriftlich (unter Angabe einer zustellungsfähigen Anschrift) oder zu Niederschrift zu stellen (§ 10 Abs. 1 Satz 2 IFG M-V). Die Formanforderungen dienen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, insbesondere im Hinblick auf die Identität des Antragstellers, den Inhalt der gewünschten Informationen sowie den Fristbeginn nach § 11 IFG M-V. Für eine ordnungsgemäße Antragstellung in elektronischer Form, also einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes ist gegenwärtig noch kein Zugang vorgesehen (§ 3a Verwaltungsverfahrensgesetz M-V). Ich bitte Sie daher, Ihren Antrag in schriftlicher Form einzureichen, wobei ein per Fax übersandter unterzeichneter Antrag mit zustellungsfähiger Anschrift genügt. Unabhängig davon wird Ihr Antrag voraussichtlich im Lichte des § 6 IFG M-V abgelehnt werden, da nicht auszuschließen ist, dass eine vorzeitige Bekanntgabe von Informationen den Erfolg der internen Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit der Errichtung von AnKER-Zentren vereiteln würde. Darüber hinaus hat das Gespräch zwischen Herrn Minister Caffier und Herrn Minister Seehofer Anfang Juli 2018 nicht stattgefunden. Mit freundlichen Grüßen