Unterlagen/Akten zum Fotografieverbot im Gebäude

- Die Unterlagen/Akten aus denen sich ergibt seit wann die Aufkleber mit dem Fotografieverbot im Eingang des Gebäudes hängen damit ich die Hintergründe für dieses Fotografirverbot selbst aus den Akten herleiten und verstehen kann

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
  • 2 Follower:innen
Thorsten Koch
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Verwaltungsgericht Köln Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
Unterlagen/Akten zum Fotografieverbot im Gebäude [#182424]
Datum
11. März 2020 19:09
An
Verwaltungsgericht Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Unterlagen/Akten aus denen sich ergibt seit wann die Aufkleber mit dem Fotografieverbot im Eingang des Gebäudes hängen damit ich die Hintergründe für dieses Fotografirverbot selbst aus den Akten herleiten und verstehen kann
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anfragenr: 182424 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch
Thorsten Koch
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen/Akten zum Fotografieverbot im Gebäude“ [#182424] [#182424]
Datum
26. April 2020 00:55
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ca 1 Monat und 2 Wochen vergingen und ich keinerlei Antwort erhalten habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anhänge: - 182424.pdf Anfragenr: 182424 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Thorsten Koch
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen/Akten zum Fotografieverbot im Gebäude“ [#182424] [#182424]
Datum
9. Juli 2020 12:37
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ca 2 Monate und 3 Wochen vergingen und ich keinerlei Antwort erhalten habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anhänge: - 182424.pdf Anfragenr: 182424 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.07.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen/Akten zum Fotografieverbot im Gebäude“ [#182424] [#182424]
Datum
10. Juli 2020 06:20
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.07.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Thorsten Koch
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe die Vermittlung beantragt. Sie haben am 10. Juli 2020 den Eingang bestäti…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen/Akten zum Fotografieverbot im Gebäude“ [#182424] [#182424]
Datum
27. August 2020 16:49
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe die Vermittlung beantragt. Sie haben am 10. Juli 2020 den Eingang bestätigt. Wann passiert etwas? Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anfragenr: 182424 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 27.08.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Inform…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen/Akten zum Fotografieverbot im Gebäude“ [#182424] [#182424]
Datum
28. August 2020 06:46
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 27.08.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Thorsten Koch
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe die Vermittlung beantragt. Sie haben am 10. Juli 2020 den Eingang bestäti…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen/Akten zum Fotografieverbot im Gebäude“ [#182424] [#182424]
Datum
26. September 2020 15:28
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe die Vermittlung beantragt. Sie haben am 10. Juli 2020 den Eingang bestätigt. Wann passiert etwas? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anfragenr: 182424 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 26.09.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen/Akten zum Fotografieverbot im Gebäude“ [#182424] [#182424]
Datum
27. September 2020 20:02
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 26.09.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
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Ihr Antrag auf Informationszugang vom 11.3.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antr…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 11.3.2020
Datum
29. September 2020 16:05
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 11.3.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.1.15-6248/20 ________________________________ Sehr geehrter Herr Koch, mit E-Mail vom 9.7. haben Sie sich an mich gewandt und teilten mit, dass Sie zu Ihrem o.g. Antrag an das Verwaltungsgericht Köln bislang keine Antwort halten haben. Weshalb Sie bisher keine Reaktion des VG Köln erhalten haben, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich empfehle Ihnen, zunächst an Ihren Antrag zu erinnern, da Sie - zumindest ausweislich der Seite https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagenakten-zum-fotografieverbot-im-gebaude/ - bis auf Ihren Antrag vom 11.3. kein weiteres Schreiben an das VG Köln versendet haben. Sollten Sie daraufhin erneut keine Antwort erhalten, so können Sie sich unter Angabe des o.g. Aktenzeichens gerne erneut an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen

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Thorsten Koch
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 11.3.2020 [#182424] Sehr geehrte<< Anrede >> weshalb das Ve…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 11.3.2020 [#182424]
Datum
12. Oktober 2020 17:33
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> weshalb das Verwaltungsgericht Köln nicht antwortet ist eindeutig: https://fragdenstaat.de/anfrage/rechnung-fur-die-fotografieverbot-aufkleber/490714/anhang/Konicaldi.nrw.de_20200608_071037.pdf Das Verwaltungsgericht Köln hat sich ausgedacht, dass IFG Anfragen über Frag den Staat nicht in Ordnung wären. Bitte informieren Sie die Behörde, dass sich diese rechtswidirig verhält wenn diese IFG-Anfragen einfach nicht beantwortet. Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass es keine gesetzliche Pflicht gibt, dass der Antragssteller bei den Behörden mit Erinnerungen usw. um eine Bearbeitung von IFG-Anträgen betteln muss. Bitte werden Sie als Vermittlungsbehörde wie gesetzlich vorgeschrieben aktiv. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anfragenr: 182424 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182424/