Unterlagenanforderung Waldowallee 115 117, Schulbauinitiative, Schulbau Lichtenberg, Schulbau Waldowallee 115 117, Bauträger HOWOGE

- Fotos der Gebäude und Bäume, mit der einmaligen Nutzungserlaubnis
* diese gegenüber dem Bauherren und Behörden nutzen zu dürfen
* diese als Kiezentdecker der Berliner Woche und auf Nextdoor veröffentlichen zu dürfen.
- etwaige Baumfällungen, Anträge und Genehmigungen oder eine Bestätigung das keine erfolgt sind
- alle Kontaminationen und Altlasten (Bezeichnung der Stoffe)
- die Altlastengutachten

Ich stelle diese Anfrage als Anlieger, wegen der geplanten Schul- und Wohnbebauung.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    13. Mai 2019
  • Frist
    15. Juni 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Fotos der Gebäude…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
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Betreff
Unterlagenanforderung Waldowallee 115 117, Schulbauinitiative, Schulbau Lichtenberg, Schulbau Waldowallee 115 117, Bauträger HOWOGE [#141715]
Datum
13. Mai 2019 19:15
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Fotos der Gebäude und Bäume, mit der einmaligen Nutzungserlaubnis * diese gegenüber dem Bauherren und Behörden nutzen zu dürfen * diese als Kiezentdecker der Berliner Woche und auf Nextdoor veröffentlichen zu dürfen. - etwaige Baumfällungen, Anträge und Genehmigungen oder eine Bestätigung das keine erfolgt sind - alle Kontaminationen und Altlasten (Bezeichnung der Stoffe) - die Altlastengutachten Ich stelle diese Anfrage als Anlieger, wegen der geplanten Schul- und Wohnbebauung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ihre Anfrage vom 13.05.2019 - Geschäftszeichen: VORE.O1018-12/19 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige i…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Ihre Anfrage vom 13.05.2019 - Geschäftszeichen: VORE.O1018-12/19
Datum
16. Mai 2019 13:17
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang. Mit Ihrer E-Mail vom 13. Mai 2019 bitten Sie um Zusendung von - "Fotos der Gebäude und Bäume, mit der einmaligen Nutzungserlaubnis * diese gegenüber dem Bauherren und Behörden nutzen zu dürfen * diese als Kiezentdecker der Berliner Woche und auf Nextdoor veröffentlichen zu dürfen. - etwaige Baumfällungen, Anträge und Genehmigungen oder eine Bestätigung das keine erfolgt sind - alle Kontaminationen und Altlasten (Bezeichnung der Stoffe) - die Altlastengutachten". Innerhalb der BImA ist der Stabsbereich Recht für Anträge nach dem IFG und dem UIG zuständig. Soweit Sie Ihren Antrag zusätzlich auf das VIG stützen, entspricht dies dem Musterantragstext der Internetseite "Frag den Staat". Vorliegend ist jedoch kein Bezug zu Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches oder Verbraucherprodukten im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (vgl. § 1 VIG) erkennbar. Ich gehe daher davon aus, dass Sie diesbezüglich keine weitergehende, förmliche Bescheidung (förmliche Ablehnung) erwarten. Das vorliegende Verfahren wird daher nach dem UIG und ggf. dem IFG durchgeführt, sofern ich von Ihnen keine anderslautende Nachricht erhalte. Ich habe die für das Vertragsmanagement zuständige Fachsparte der BImA zu Ihrer Anfrage um Auskunft und Stellungnahme gebeten. Sobald mir die erforderlichen Auskünfte vorliegen, komme ich unaufgefordert auf Ihre Anfrage zurück. Sie baten des Weiteren um Mitteilung, ob und in welcher Höhe für die Übermittlung Kosten anfallen. Für die Übermittlung von Informationen werden nach § 12 Abs. 1 S. 1 UIG bzw. nach § 10 Abs. 1 IFG Gebühren und Auslagen erhoben. Diese richten sich nach dem Gebührenverzeichnis in der Anlage zur Umweltinformationsgebührenverordnung (UIGGebV) bzw. der Anlage zur Informationsgebührenverordnung (IFGGebV). Ob und in welcher Höhe in Ihrem Fall eine Gebühr zu erheben ist, richtet sich nach dem mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage verbundenen Verwaltungsaufwand und ist noch nicht genau abzuschätzen. Ich gehe derzeit davon aus, dass eine Gebühr nach Nr. 2.2 des Gebührenverzeichnisses in Höhe von etwa 75,00 bis 125,00 Euro zu erheben wäre. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage vom 13.05.2019 - Geschäftszeichen: VORE.O1018-12/19 [#141715] Sehr geehrteAntragsteller/in ich zi…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 13.05.2019 - Geschäftszeichen: VORE.O1018-12/19 [#141715]
Datum
16. Mai 2019 14:37
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich ziehe die Anfrage hiermit zurück. Sie werden eine neue Anfrage von mir erhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 141715 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>